Im Folgenden haben wir die Antworten der Parteien für Sie übersichtlich zusammengestellt. Von der Partei „Die Linke“ haben wir keine Antwort erhalten (Stand: 09.08.2023).
Über die Liste der Themenfelder, können Sie direkt zu den gestellten Fragen springen. Unter den Fragen finden Sie die einzelnen Symbole, der Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Klicken Sie einfach auf das jeweilige Parteisymbol und Sie gelangen zur jeweiligen Antwort der Parteien. Die Antworten der Parteien im Original finden Sie unterhalb als PDF-Download.
Videointerviews mit den Fachpolitikern und jagdpolitischen Sprechern der Parteien finden Sie hier.
Die Broschüre „Wahlprüfsteine des LJV Hessen“ können Sie hier herunterladen. In unserem vorherigem Beitrag finden Sie ergänzende Informationen zu den Forderungen des LJV Hessen.
Jagdpolitik
Das Aktionsbündnis Ländlicher Raum Hessen fordert ein eigenständiges Ministerium für Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Jagd und ländlichen Raum.
Unterstützen Sie diese Forderung?
Ja.
Die CDU Hessen wird darauf drängen, ein eigenständiges Ministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie Weinbau und Jagd zu schaffen, um die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jagd für unsere Gesellschaft herauszustellen.
Unter Nutzung der bereits bestehenden Personalressourcen sollen in diesem neuen Ministerium auch die Aufgaben zur Förderung des Ländlichen Raums noch stärker koordiniert und gebündelt werden.
Wir prüfen die Einführung eines Ministeriums, in der die genannten Bereiche gebündelt sind, als eine von mehreren Optionen. Ob am Ende dieses Prozesses ein gesondertes Ministerium steht, wird von mehreren Faktoren abhängen.
Die Nähe der landnutzenden Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd mit den Bereichen Wasser, Boden, Verbraucher*innen, Naturschutz sowie Genehmigungen nach BImschV in einem Haus sowie die dadurch bestehenden Synergien einer ganzheitlichen Betrachtung dieser zusammengehörigen Bereiche haben sich bewährt. Daher halten wir eine Teilung der Zuständigkeiten für nicht zielführend.
Jagdrecht und Naturschutzrecht sind aus guten Gründen getrennte Rechtskreise. In der Vergangenheit haben Gesetzentwürfe aus dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mehrfach zur Überlagerungen von Jagd- oder Fischereirecht mit vermeintlichem Naturschutz geführt. Mit den Gesetzen zum „Grünen Band Hessen“ und dem Hessischen Naturschutzgesetz wurden Regelungen einseitig zu Lasten der Eigentümer beschlossen. Daher halten wir ein eigenständiges Ministerium für Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Jagd und ländlichen Raum für notwendig.
Die Anliegen des ländlichen Raumes finden derzeit nicht ausreichend Berücksichtigung in den politischen Entscheidungsprozessen. Die Herausforderungen für den ländlichen Raum sind vielfältig, die Entscheidungen darüber dürfen nicht – wie derzeit – über die Köpfe der Betroffenen hinweg und auf ideologischer Grundlage gefällt werden. Die Forderung ist insofern berechtigt und wird von uns unterstützt.
Werden Sie, wenn Ihre Partei in Regierungsverantwortung kommt, dafür sorgen, dass das zuständige Jagdreferat von einer Jägerin oder einem Jäger geleitet wird?
Sehr gute fachliche Kenntnisse der Jagd sind grundsätzlich für die Leitung des Referats, das auch als oberste Jagdbehörde fungiert, erforderlich.
Wenn auch die private Tätigkeit als aktiver Jäger keine rechtliche Voraussetzung für die Besetzung einer Stelle sein kann, sollte der Besitz eines Jagdscheins zum Nachweis einer vertieften fachlichen und auch praktischen Kenntnis der Jagd bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Das Jagdreferat wird nach unserer Kenntnis derzeit von einer aktiven Jägerin geleitet.
Wir sind der Ansicht, dass Fachkenntnisse auf dem Gebiet notwendig sind und auch in dem Auswahlprozess mitberücksichtigt werden sollten.
Wesentliche und unabhängige Wildforschung soll von der Wildforschungsstelle geleistet werden; dort ist in jedem Fall fachlich und auch jagdlich ausgebildetes Personal unabdingbar.
Eine Besetzung des Jagdreferats im HMUKLV erfolgt nach fachlichen Eignungskriterien.
In den zurückliegenden beiden Legislaturperioden haben wir des Öfteren kritisiert, dass Gesetze und Verordnungen aus dem Hessischen Umweltministerium notwendige Fachkenntnisse und vor allem Praxistauglichkeit vermissen lassen. Die Leitungsposition des Jagdreferats mit einer Jägerin oder einem Jäger zu besetzen wäre wünschenswert. Entscheidend sind aber Eignung, Leistung und Befähigung.
Dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein, nicht nur beim Jagdreferat. Die gelebte politische Praxis, dass wichtige Positionen häufig mit Fachfremden besetzt werden, trägt maßgeblich dazu bei, dass viele Probleme in diesem Land nicht gelöst oder sogar verschärft werden.
Setzen Sie sich für die bewährte Beibehaltung der getrennten Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht ein?
Ja.
Die Trennung der Rechtskreise ist verfassungsrechtlich geboten und aus unserer Sicht auch sehr sinnvoll.
Wir planen keine Änderungen in diesem Bereich, zumal eine Trennung verfassungsrechtlich geboten ist.
Wir setzen uns für ein modernes Jagdrecht ein, das auf wildbiologischen Erkenntnissen beruht.
Jagd und Naturschutz sind verfassungsrechtlich getrennte Rechtskreise. Wenngleich die Zielvorstellungen ähnlich sind, wollen wir diese Systematik aufrechterhalten, denn nur so wird der orts- und sachkundigen Jägerschaft die bestmöglichste Hege und Gestaltung der Lebensräume des Wildes ermöglicht.
Das Jagdrecht ist ein klassisches Eigentumsrecht. Die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz muss erhalten werden. Durch eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen kann die Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten werden. Nachhaltig Nutzen und Schützen sind zwei Seiten der selben Medaille, die ihre Grundlage im Schutz des Eigentums hat. Erfolgreicher Umwelt- und Naturschutz und der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen sind elementare Eigeninteressen der Bewirtschafter und Eigentümer.
Diese Trennung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden, insbesondere zur Verhinderung einer schleichenden Enteignung von Grund und Boden.
Jagdgesetz
Das Aktionsbündnis Ländlicher Raum Hessen fordert die Ermöglichung effektiver Jagd durch eine dem bewährten hessischen Jagdgesetz entsprechende, eigenverantwortliche Jagdausübung durch die hessischen Jägerinnen und Jäger zum Schutz von Natur, Kulturlandschaft, der Wildtiere sowie der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung im Rahmen des bewährten Reviersystems.
Werden Sie, wenn Ihre Partei in Regierungsverantwortung kommt, das bewährte hessische Jagdgesetz sowie das Reviersystem auch in der nächsten Legislaturperiode erhalten und dafür sorgen, dass dieses nicht zu Lasten der Jägerschaft, der Jagd und des Wildes verändert wird?
Ja.
Das Hessische Jagdgesetz ist eines der modernsten in Deutschland. Es hat sich bewährt. Wir werden es in seinen Grundsätzen unverändert lassen. Nach nunmehr über zehn Jahren nahezu unveränderter Geltungsdauer werden wir es lediglich einem rechtsförmlichen Update unterziehen.
Wir planen aktuell, weder das Jagdgesetz, noch das Reviersystem grundlegend zu ändern.
Das Hessische Jagdgesetz läuft am 31.12.2024 aus und im anstehenden Novellierungsprozess sind neue Erkenntnisse zum Tierschutz, Klimaschutz und Umweltschutz zu berücksichtigen.
Das Reviersystem hat sich bewährt und sollte in Richtung mehr Eigenverantwortung von und mehr Abstimmung zwischen den Landnutzenden (Jagdrechtsinhabern) und Jagdausübungsberechtigten weiterentwickelt werden.
Mit uns wird das Reviersystem erhalten. Die Grundzüge des hessischen Jagdgesetzes haben sich bewährt, aber an einigen Stellen muss nachgebessert werden. Änderungen zu Lasten der Jägerschaft, der Jagd und des Wildes lehnen wir ab.
Wenn Veränderungen vorgenommen werden, sollten diese ausschließlich in Abstimmung mit Ihnen und nur zu Gunsten der Jägerschaft, der Jagd und des Wildes stattfinden.
Werden Sie im Besonderen dafür sorgen, dass die Pflicht zur Bildung von Hegegemeinschaften gemäß § 10a BJagdG in Verbindung mit § 9 HJagdG gesetzlich verankert bleibt und ein Austritt aus einer Hegegemeinschaft gesetzlich untersagt wird?
Ja.
Die entsprechenden von einer CDU-geführten Landesregierung eingeführten Regelungen haben sich bewährt und sollen beibehalten werden.
Ja.
§10a BJagdG regelt die Bildung von Hegegemeinschaften als privatrechtlichen Zusammenschluss. Der Staat sollte nicht über Gebühr in die Eigenverantwortung der Jagdausübungsberechtigten bei der Bildung von Hegegemeinschaften eingreifen.
Ja.
Da Wildtiere sich nicht an Jagdreviergrenzen halten, ist eine revierübergreifende Abstimmung zwingend notwendig. Die Pflicht zur Bildung der Hegegemeinschaften muss somit zwingend erhalten bleiben, dem fragwürdigen Austritt über Schlupflöcher sollte ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden.
Werden Sie im Besonderen dafür sorgen, dass die gesetzlich (§§ 21, 26, 26a, 26b, 27 und 30 HJagdG) verankerten Aufgabenbereiche der Hegegemeinschaften erhalten bleiben?
Ja.
Die entsprechenden von einer CDU-geführten Landesregierung eingeführten Regelungen haben sich bewährt und sollen beibehalten werden.
Ja.
Hegegemeinschaften haben sich zur Abstimmung und fachlichen Beratung bewährt und sind daher aus unserer Sicht in ihren aktuell verankerten Aufgabenbereichen zu erhalten. Abschusspläne müssen neben wildbiologischen auch lebensraumorientierte Grundlagen bei der Aufstellung berücksichtigen. Die Abschussplanung für das Rehwild sollte entbürokratisiert werden.
Ja.
Die dezentrale Struktur mit den Hegegemeinschaften hat sich über viele Jahrzehnte bewährt. Die Herausforderungen der Hegegemeinschaften erfordern Kenntnisse vor Ort. Das Erarbeiten von Lösungen sollte somit ebenfalls vor Ort erfolgen, weil Pauschallösungen aus Wiesbaden meistens nicht zielführend sind. Auch sollten die ehrenamtlich aufgebauten Strukturen nicht nach und nach durch eine Reduzierung der Aufgabenbereiche zerschlagen werden.
Werden Sie im Besonderen dafür sorgen, dass der gesetzlich (§§ 29, 31, 32 HJagdG) verankerte Jagdschutz uneingeschränkt erhalten bleibt?
Ja.
Die entsprechenden von einer CDU-geführten Landesregierung eingeführten Regelungen haben sich bewährt und sollen beibehalten werden.
Ja.
Der Jagdschutz hat sich bewährt und sollte nur moderat angepasst werden.
Der Jagdschutz gemäß der §§ 29, 31, 32 HJagdG sowie 23 BJagdG, insbesondere die Rechte und Pflichten der Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher, sind ein fundamentaler Bestandteil des Jagdrechts. Wir kümmern uns darum, dass die die vorhandenen Regelungen erhalten werden.
Die Jägerschaft geht sehr verantwortungsvoll mit den im Rahmen des Jagdschutzes zugeteilten Aufgaben um. Der Jagdschutz sollte somit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die zwanzig hessischen Rotwildgebiete aufgelöst werden, damit das Rotwild wieder artgerecht wandern kann, um die konkret bedrohte genetische Diversität unseres größten freilebenden heimischen Säugetiers sicherzustellen? Werden Sie sich für eine Überarbeitung der Schalenwildrichtlinie des HMUKLV, die ebenfalls die genetische Vielfalt des Rotwildes bedroht, einsetzen?
Ja.
Die Schalenwildrichtlinie werden wir so weiterentwickeln, dass passgenaue und kooperative Lösungen der Hegegemeinschaften vor Ort für eine nachhaltige und waldverträgliche Bestandsregulierung möglich sind.
Grundsätzlich muss durch die Jagd die Wilddichte so gesteuert werden, dass eine Naturverjüngung stattfinden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es neben der Jagd aber auch begleitender Maßnahmen zur Schaffung von Rückzugsräumen und zur Vermeidung von unnötigen Beunruhigungen des Schalenwilds.
Entlang dieser Prinzipien wollen wir die weiteren Schritte im Dialog mit den Jägerinnen und Jägern und den Waldeigentümern beraten.
Eine besondere Rolle spielt dabei der Erhalt der Rotwildbestände in Hessen, für den mehr getan werden muss. Insbesondere ist ein besserer Austausch zwischen den Rotwildgebieten erforderlich.
Wir setzen uns hierbei für ein ganzheitliches Konzept ein, welches Querungshilfen, Biotopvernetzung und jagdliche Maßnahmen zusammen denkt. Ob hierzu eine formelle Auflösung der Rotwildgebiete zielführend ist, werden wir ebenfalls im Dialog mit den Jägerinnen und Jägern und weiteren Interessengruppen beraten.
Wir sehen durchaus die Problematik in Zusammenhang mit der fehlenden genetischen Diversität, die durch die Einführung der Rotwildgebiete entstanden ist. Maßnahmen zum Erhalt der Rotwildbestände in Hessen sind dennoch notwendig. Daher streben wir eine Evaluation der Situation an und werden daraus entsprechende Schlussfolgerungen ziehen, wie die genetische Diversität gewährleistet werden kann. Ob dafür eine Auflösung der Rotwildgebiete zwingend notwendig ist, ist heute nicht zu beantworten. Wir streben jedoch insgesamt einen Prozess an, bei dem die Jägerschaft mit eingebunden werden soll.
Wir werden die geltende Schalenwildrichtlinie einer Evaluation unterziehen und gegebenenfalls eine Überarbeitung vornehmen. Oberstes Ziel muss dabei eine Bestandsregulierung sein, die nachhaltig ist und die Waldverträglichkeit berücksichtigt.
Die Regelungen für Abschussverbote wandernder Hirsche in den sog. rotwildfreien Gebieten sind zur Gewährleistung von Genaustausch zu schärfen und zu kommunizieren. Lebensraumzerschneidungen durch Verkehrswege, Entwicklungen von Gewerbe- und Wohnflächen sowie alle Raum in Anspruch nehmenden Vorhaben müssen mehr Rücksicht auf Wanderungsbewegungen und Genaustausch von Wildtieren nehmen (Stichworte Grünbrücken, Trittsteinbiotope oder auch Unterlassung von Baumaßnahmen). Zur Wiederherstellung intakter und vernetzter Lebensräume im Offenland und Wald sind bessere Anreize erforderlich.
Die Schalenwildrichtlinie bedroht den Genaustausch nicht.
Bereits 2019 wurde in einer Studie von Prof. Reiner (Uni. Gießen) festgestellt, dass Rotwild in Hessen an genetischer Verarmung leidet. Im Jahr zuvor wurde erstmals in Hessen ein Rot-/Alt-Tier mit verkürztem Unterkiefer entdeckt – eine Missbildung, die bei Inzucht auftritt. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten nimmt ab, sogar der langfristige Fortbestand unserer größten heimischen Wildtierart steht in Frage.
Mit den Rotwildgebieten zerschneidet der hessische Gesetzgeber die natürlichen Lebensräume des Rotwildes. Genau wie Autobahnen oder Bahntrassen hindert die Bejagung außerhalb der Gebietsgrenzen die Rotwildpopulationen am genetischen Austausch.
Die Rotwildgebiete in Hessen sollen abgeschafft werden, um die natürlichen Wanderungen der Rothirsche zuzulassen. Hier sind auch die Jäger in der Verantwortung, den Finger gerade zu lassen.
Die Schalenwildrichtlinie sieht in ihrer jetzigen Form eine verpflichtende massive Bejagung junger Hirsche vor. Gerade diese jungen Hirsche, die für den genetischen Austausch zuständig sind, sollten nicht durch eine verstärkte Bejagung am Wechseln zwischen den Rotwildgebieten gehindert werden.
Der genetische Zustand der hessischen Rotwildpopulationen ist in Teilen besorgniserregend. Die derzeitigen Hürden für den genetischen Austausch zwischen den Populationen sollten sofern machbar, umgehend abgebaut werden. Das Auflösen der Rotwildgebiete wäre ein einfacher Schritt, der schneller und deutlich günstiger umgesetzt werden kann, wie zum Beispiel der ebenfalls erforderliche Bau von weiteren Grünbrücken.
Die Überarbeitung der Schalenwildrichtlinie wäre ebenfalls eine einfache und schnelle Maßnahme, die vorgenommen werden sollte.
Setzen Sie sich dafür ein, dass Jagdflächen von juristischen Personen nicht für befriedet erklärt werden können, damit kein Flickenteppich zwischen bejagbaren und nicht bejagbaren Flächen entsteht?
Ja.
Grundsätzlich sind befriedete Bezirke innerhalb der Jagdreviere zu vermeiden. Die Befriedung eines Grundstücks aus Gewissensgründen, wie sie das Bundesverfassungsgericht zugelassen hat, kann nur natürlichen Personen offenstehen und muss die absolute Ausnahme bleiben.
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Jagdflächen von juristischen Personen nicht für befriedet erklärt werden. Dagegen steht natürlichen Personen offen, eine Befriedung zu beantragen. Aus unserer Sicht sind „Flickenteppiche“ zwischen bejagbaren und nicht-bejagbaren Flächen zu vermeiden und sollten die Ausnahme bleiben.
Aufgrund der in Hessen regionsweise sehr hohen Besiedlung sind die Bedarfe für Befriedungen und für die Jagd im Sinne des Gemeinwohls durchaus zu thematisieren. Individuelle Befriedungswünsche sind dabei jedoch zu vermeiden.
Den Erhalt des Waldes und eines gesunden Wildbestandes kann nur gewährleistet werden, wenn es keinen Flickenteppich bei den Jagdflächen gibt. Eine Jagdfreistellung für juristische Personen lehnen wir ab.
Eine Bejagung sollte immer flächendeckend erfolgen können. Die Interessen Einzelner sind diesbezüglich dem Gemeinwohl unterzuordnen.
Jagdverordnung
Das Aktionsbündnis Ländlicher Raum Hessen fordert die Ermöglichung effektiver Jagd im besonderen Maße für die Schadenabwehr von Prädatoren, im Rahmen der Prävention bezüglich der Afrikanischen Schweinepest und der Wildschadensminimierung.
Werden Sie, wenn Ihre Partei in Regierungsverantwortung kommt, die Beschränkungen der Jagdausübung durch die Hessische Jagdverordnung aus den Jahren 2015 und 2022 rückgängig machen?
Die Anpassung der Jagdzeiten in den vergangenen Jahren war das Ergebnis schwieriger Verhandlungen innerhalb der Regierungskoalition. Als CDU Hessen haben wir uns dabei immer dafür eingesetzt, praxisgerechte und auf wissenschaftlichen, wildbiologischen Erkenntnissen beruhende Jagd- und Schonzeiten vorzusehen.
Im Ergebnis konnte so in der vergangenen Legislaturperiode unter anderem eine ganzjährige Schonzeit für Feldhase, Blässhuhn und Rebhuhn verhindert werden. Jagdzeiten für Rabenkrähe, Elster und Nilgans wurden erweitert. So wurde insgesamt ein tragfähiger Kompromiss gefunden, der die Rechte der Jagdrechtsinhaber nicht über Gebühr beeinträchtigt hat.
Selbstverständlich werden wir die Ergebnisse dieses Kompromisses in der nächsten Legislaturperiode evaluieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Als CDU Hessen sehen wir dabei insbesondere weitere Notwendigkeiten, einzelne Jagdzeiten zu erweitern, um das Jagdrecht den tatsächlichen Bedingungen und Notwendigkeiten anzupassen.
Wir haben die Beschränkungen aus den Novellen der Landesjagdverordnungen der Jahre 2015 und 2022 scharf kritisiert. Insbesondere die geplanten Beschränkungen der Jagdzeiten von Feldhase und Rebhuhn. Der Kompromiss zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist mehr schlecht als recht. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Regelungen der Jagdausübung in der kommenden Legislaturperiode einer eingehenden Prüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst werden sollen.
Der Erhalt, Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen sind wichtig. Eine Jagd auf heimische Prädatoren sollte, auch unter dem Aspekt des Nachwanderns, nur nach wildbiologischer Empfehlung erfolgen.
Einschränkungen der Jagdausübung im Rahmen der Hessischen Jagdverordnung haben wir sowohl 2015 als auch bei der letzten Novellierung im Jahr 2022 umfangreich kritisiert. Gegen die Jagdverordnung aus 2015 haben wir geklagt und vor dem Staatsgerichtshof einen Erfolg hinsichtlich der Einschränkungen der Jagdzeiten für Jungwaschbären, Jungfüchse und juvenile Marderhunde erzielen können.
Im Jahr 2022 haben wir als Freie Demokraten gemeinsam mit der Jägerschaft gegen die von Umweltministerin Hinz geplanten Streichungen der Jagdzeiten für Feldhase und Rebhuhn gekämpft. Die schwarz-grüne Koalition hatte seinerzeit mit ihrer parlamentarischen Mehrheit eine Expertenanhörung zur Evaluierung der Jagdverordnung absichtlich verhindert.
Wir werden uns dafür einsetzen, in der Vergangenheit beschlossene Einschränkungen der Jagdausübung rückgängig zu machen und neue Beschränkungen zu verhindern.
Nicht nur die Beschränkungen aus 2015 und 2022 gehören rückgängig gemacht. Auch die 2020 erfolgte Änderung der Jagdverordnung, bei der die Schonzeiten eingekürzt wurden, gehört auf den Prüfstand gestellt.
Werden Sie sich im Besonderen (unter Beachtung
des Elterntierschutzes) einsetzen für die…
• ganzjährige Bejagung der Füchse?
• ganzjährige Bejagung des Waschbären sowie von Marderhunden, Mink und Nutria, die als invasive Arten nach EU-Recht einzudämmen sind?
• Wiedereinführung von Jagdzeiten für alle
Marder und Wiesel?
• Wiedereinführung von Jagdzeiten für Türkentaube, Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel und Heringsmöwen?
• Bejagung der Graugänse auf der gesamten
Fläche Hessens?
Die Fragen werden gemeinsam beantwortet mit: Ja.
Zum besseren Schutz von Bodenbrütern und Singvögeln wollen wir die Schonzeiten für Fuchs, Waschbär, Nutria und Mink unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes aufheben und angemessene Jagdzeiten für die Prädatoren (wie Baummarder, Iltis, Wiesel usw.) vorsehen.
Zum Zweck der Schadensverhütung und zur Bestandsregulierung halten wir es zudem für notwendig, die Jagdzeiten für einige Federwildarte (insb. Gänse, Möwen, Rabenkrähe, Elster) zu erweitern und die räumlichen Einschränkungen der Bejagung der Graugans aufzuheben.
• ganzjährige Bejagung der Füchse?
Ja.
• ganzjährige Bejagung des Waschbären sowie von Marderhunden, Mink und Nutria, die als invasive Arten nach EU-Recht einzudämmen sind?
Ja.
• Wiedereinführung von Jagdzeiten für alle Marder und Wiesel?
Ja.
• Wiedereinführung von Jagdzeiten für Türkentaube, Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel und Heringsmöwen?
Ja.
• Bejagung der Graugänse auf der gesamten Fläche Hessens?
Ja.
• ganzjährige Bejagung der Füchse?
Aus Tierschutzgründen muss der zur Erziehung notwendige Schutz der Elterntiere gewährleistet bleiben.
• ganzjährige Bejagung des Waschbären sowie von Marderhunden, Mink und Nutria, die als invasive Arten nach EU-Recht einzudämmen sind?
Aus Tierschutzgründen muss der zur Erziehung notwendige Schutz der Elterntiere gewährleistet bleiben.
• Wiedereinführung von Jagdzeiten für alle Marder und Wiesel?
Marder und Wiesel sind Teil eines wichtigen Gefüges bei der Bekämpfung der Mäuse als Kulturschädlinge in Land- und Forstwirtschaft.
• Wiedereinführung von Jagdzeiten für Türkentaube, Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel und Heringsmöwen?
Es gibt eine nicht unerhebliche Verwechselungsgefahr bei den selteneren Türkentauben. Möwen spielen in Hessen nur eine ganz untergeordnete Rolle.
• Bejagung der Graugänse auf der gesamten Fläche Hessens?
Eine befristete Bejagung kann (allenfalls) bei Schadensschwerpunkten in der Landwirtschaft analog zum Kormoran angezeigt sein.
• ganzjährige Bejagung der Füchse?
Generell vertreten die Freien Demokraten die Auffassung, dass die Jagdausübungsberechtigten vor Ort sehr gut entscheiden können, welche Bejagung in ihrem Bereich notwendig und richtig ist. Schonzeiten sollten nur erlassen werden, wenn sie wildbiologisch begründet sind.
Besonders bei Prädatoren und invasiven Arten halten wir es unter Beachtung des Elterntierschutzes nicht für notwendig, Schonzeiten zu erlassen. Wir trauen den Jagdausübungsberechtigten vor Ort auch ohne gesetzlich geregelte Schonzeiten eine verantwortungsvolle Ausübung der Jagd zu.
• ganzjährige Bejagung des Waschbären sowie von Marderhunden, Mink und Nutria, die als invasive Arten nach EU-Recht einzudämmen sind?
Ja.
• Wiedereinführung von Jagdzeiten für alle Marder und Wiesel?
Für Marder und Wiesel halten wir die Jagdzeiten aus der Bundesjagdzeitenverordnung für angemessen. Eine Aufhebung der Jagdzeiten durch die Hessische Jagdverordnung braucht es deswegen nicht.
• Wiedereinführung von Jagdzeiten für Türkentaube, Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel und Heringsmöwen?
Sofern durch Monitoring aus der Mitte der Jägerschaft ein ausreichender Besatz der genannten Arten dargelegt werden kann, spricht aus unserer Sicht nichts gegen eine Wiedereinführung der Jagdzeiten.
• Bejagung der Graugänse auf der gesamten Fläche Hessens?
Ja.
• ganzjährige Bejagung der Füchse?
U.a. durch die Tollwutimmunisierung ist die Fuchspopulation eindeutig zu hoch und sie gefährdet vielerorts die Artenvielfalt. Unnötige Einschränkungen bei der Bejagung sollten somit vermieden bzw. rückgängig gemacht werden.
• ganzjährige Bejagung des Waschbären sowie von Marderhunden, Mink und Nutria, die als invasive Arten nach EU-Recht einzudämmen sind?
Insbesondere bei den invasiven Arten sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist unverständlich, dass dieselben die sich bei dem Thema Wolf gerne hinter EU-Recht verstecken, in diesem Punkt das EU-Recht vollkommen ignorieren und sogar noch konterkarieren, weil die Bejagung nicht in das ideologisch geprägte Weltbild passt.
• Wiedereinführung von Jagdzeiten für alle Marder und Wiesel?
Die reine Tatsache, dass die Arten inzwischen nur wenig bejagt wurden, rechtfertigt kein Verbot. Dort wo eine Bejagung erforderlich ist, sollte diese stattfinden können. Die Entscheidung darüber sollte ausschließlich im Ermessen der Jägerschaft liegen.
• Wiedereinführung von Jagdzeiten für Türkentaube, Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel und Heringsmöwen?
Dort wo Möwen zur Plage oder zum Problem für die Artenvielfalt werden, sollte eine Bejagung möglich sein. Auch in diesem Punkt sollte die Entscheidung darüber ausschließlich im Ermessen der Jägerschaft liegen.
• Bejagung der Graugänse auf der gesamten Fläche Hessens?
Die Population der Graugränse wächst und Konflikte mit der Landwirtschaft sind vorprogrammiert. Eine Regulierung sollte somit flächendeckend möglich sein.
Werden Sie den Erlass, der die Finanzierung von Maßnahmen des aktiven Prädatorenmanagements (Fangjagd etc.) aus Mitteln des Naturschutzes in Schutzgebieten untersagt, aufheben?
Die Fallenjagd stellt unter der fachkundigen Anwendung der Jäger eine effektive und zugleich besonders schonende Jagdmethode dar, die das Wild besonders wenig beunruhigt. Wo die Fang- und Fallenjagd wirksamer Beitrag zu den naturschutzfachlichen Zielsetzungen ist, muss eine Förderung dieser Maßnahme gleichberechtigt zu den anderen naturschutzfachlich gebotenen Maßnahmen möglich sein.
Wir werden ein Gesamtsystem zum Prädatorenmanagement erstellen. In diesem Gesamtsystem wird auch zu prüfen sein, ob und wie die Finanzierung von Maßnahmen organisiert wird.
Angesichts erheblicher Lebensraumveränderungen sind insbesondere Bodenbrüter (z.B. Kiebitz) auch durch Einzäunungen und Fangjagd von Prädatoren zu schützen.
Jagd und Naturschutz sind verfassungsrechtlich getrennte Rechtskreise. Wenngleich die Zielvorstellungen ähnlich sind, wollen wir diese Systematik aufrechterhalten, denn nur so wird der orts- und sachkundigen Jägerschaft die bestmöglichste Hege und Gestaltung der Lebensräume des Wildes ermöglicht.
Das Jagdrecht ist ein klassisches Eigentumsrecht. Die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz muss erhalten werden. Durch eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen kann die Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten werden. Nachhaltig Nutzen und Schützen sind zwei Seiten der selben Medaille, die ihre Grundlage im Schutz des Eigentums hat. Erfolgreicher Umwelt- und Naturschutz und der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen sind elementare Eigeninteressen der Bewirtschafter und Eigentümer.
Viele seltene Arten werden in den Schutzgebieten, insbesondere von den invasiven Arten, stark bedroht. Die Fangjagd ist ein essenzieller Baustein bei der effektiven Bejagung dieser Arten. Es ist unverständlich, dass Jäger und andere ehrenamtliche Naturschützer, die mit viel Engagement die Naturschutzgebiete betreuen, derzeit mit eigenem Geld die dringend benötigten Fallen kaufen müssen. Der Erlass sollte somit umgehend aufgehoben werden.
Werden Sie die Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger sowohl bei der Bestandserfassung (z. B. Wildtiermonitoring, Feldhasentaxation) als auch bei der Bejagung in den Mittelpunkt stellen und dafür sorgen, dass die Besätze künftig ausschließlich von der Jägerschaft erhoben und gemeldet werden?
Ja.
Dies ergibt sich aus unserer Sicht zwingend aus der Trennung der Rechtskreis der Jagd und des Naturschutzes.
Ja.
Besätze sind nach wissenschaftlich anerkannten Methoden, auch von fachkundigen Personen aus der örtlichen Jägerschaft und Naturschutz, zu erheben.
Ja, die Jägerschaft hat gerade bei der Feldhasentaxation bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit den ihr übertragenen Aufgaben umgeht. Insofern sind Wildtiermonitoring und Feldhasentaxation bei der Jägerschaft rechtlich und sachlich perfekt aufgehoben.
Die Jägerinnen und Jäger erfüllen diese Aufgabe bereits seit vielen Jahrzehnten freiwillig und sie haben die Expertise dazu. Die Jägerschaft hat selbst ein Interesse daran, jagdbare Besätze zu erhalten. Das Misstrauen, das Ihnen diesbezüglich entgegengebracht wird, ist somit nicht gerechtfertigt.
Werden Sie in diesem Zusammenhang das freiwillige Wildtiermonitoring (Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands – WILD) der hessischen Jägerschaft finanziell (ggfs. aus der Jagdabgabe) unterstützen?
Die Jägerschaft leistet im Rahmen ihrer Eigenverantwortung und der Hege einen wichtigen Beitrag zum Wildtiermonitoring.
Das freiwillige Wildtiermonitoring ist dabei wichtig für die Erlangung wildbiologischer Erkenntnisse, für die Bestandsregulierung und den Artenschutz. Diese Arbeit wollen wir auch in Zukunft unterstützen und Fördermaßnahmen erweitern und entbürokratisieren.
Ja.
Die Jagdabgabe darf nur verwendet werden, wenn die Maßnahmen allen Jäger*innen zugutekommen. Dies ist zu prüfen.
Wir sehen keinen Grund, warum das Wildtiermonitoring nicht aus der Jagdabgabe gefördert werden sollte.
Der Wildbericht ist ein wertvoller Bericht. Nahezu jede Art von Wildtiermonitoring wird finanziell unterstützt. Warum sollte dies nicht der Fall sein, wenn die Erfassung durch Jägerinnen und Jäger erfolgt?
Werden Sie die Streichung einzelner Aufgabenübertragungen auf den Landesjagdverband Hessen rückgängig machen?
Der Landesjagdverband nimmt viele wichtige Aufgaben – wie beispielsweise die Prüfung von Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern sowie die Durchführung und Abnahme der Prüfung brauchbarer Jagdhunde, Aus- und Fortbildung der Jägerschaft oder die Durchführung von Ausbildungslehrgängen für die Fangjagd – wahr. Diese Praxis hat sich umfassend bewährt. Diese Aufgaben wollen wir daher in der Selbstverwaltung der Jägerschaft belassen.
Wir wollen die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft weiter intensivieren und die Selbstverwaltungsverantwortung des Landesjagdverbandes stärken. Sonstige Fragen der Aufgabenübertragung wollen wir im Lichte der rechtlichen Zulässigkeit im Dialog mit der organisierten Jägerschaft lösen.
Der Landesjagdverband nimmt vielfältige Aufgaben wahr, deren Vielfältigkeit wir nicht einschränken wollen. Wir wollen in der neuen Legislaturperiode in einen gemeinsamen Dialog einsteigen, um eine etwaige Übertragung von Aufgaben zu erörtern.
Der bewährte Dialog mit den Jagdverbänden und insbesondere dem LJV als größten Hessischen Jagdverband ist vertrauensvoll fortzuführen.
Unter der Schwarz-Grünen Koalition wurden dem Landesjagdverband Hessen eine Reihe seiner bisherigen Aufgaben entzogen. Dafür gab es aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund.
Die vorgenommenen Streichungen der Aufgabenübertragung widersprechen der vom Gesetzgeber vorgegebenen möglichst weitgehenden Übertragung von Eigenverantwortung auf die Jägerschaft und sollten daher rückgängig gemacht werden.
Der Landesjagdverband Hessen hat seine Aufgaben zu jederzeit verantwortungsvoll wahrgenommen. Die politische Ausgrenzung sollte ein Ende finden.
Fördermittel aus Jagdabgabe
Setzen Sie sich dafür ein, dass die zweckgebundene Jagdabgabe, die von den hessischen Jägerinnen und Jägern bei der Lösung eines Jagdscheines in Höhe von insgesamt durchschnittlich 750.000 Euro pro Jahr gezahlt werden muss, im Rahmen der Projektförderung zum überwiegenden Teil wieder unbürokratisch an den Landesjagdverband Hessen, die hessischen Jagdvereine und die Hegegemeinschaften zur Förderung des Jagdwesens ausgeschüttet wird?
Wir wollen die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft und die Selbstverwaltungsverantwortung der jagdlichen Gremien und Verbände stärken. Dazu sollen u.a. die Mittel der Jagdabgabe verstärkt eingesetzt werden, sofern dies von der Jägerschaft gewünscht wird.
Klar ist dabei, dass die Jagdabgabe nur zur Förderung jagdlicher Belange und zur Förderung der Jagdausübung eingesetzt werden soll und darf. Unter Vermittlung des leider verstorbenen CDU-Finanzministers, Dr. Thomas Schäfer, wurden hierzu wichtige Grundlagen geschaffen.
Um im Rahmen des rechtlich Möglichen zu unbürokratischen Lösungen zu kommen, halten wir pauschale Zuweisungen an Hegegemeinschaften, Prüfungsvereine zur Erlangung der Brauchbarkeit für Jagdgebrauchshunde und anerkannten Nachsuchengespanne für sinnvolle Verwendungszwecke, da deren Arbeit offenkundig gruppennützig im Sinne der Jägerschaft ist. Des Weiteren ist der Erhalt und ggf. Neubau von Schießanlagen zur Nutzung durch die Jägerinnen und Jäger ein wichtiger Schwerpunkt der Förderung aus den Mitteln der Jagdabgabe.
Ja.
Die durch die zweckgebundene Jagdabgabe geförderten Maßnahmen müssen ganz überwiegend der Jägerschaft, also allen Jäger*innen, zugutekommen, was auch aus Sicht der Rechtsprechung und des Rechnungshofs gegen eine „pauschale“ Ausschüttung spricht.
Ja, die Mittel aus der Erhebung der Jagdabgabe müssen in voller Höhe der Förderung des Jagdwesens zu Gute kommen. Ausgaben, die nicht direkt der Förderung des Jagdwesens dienen oder der Bildung von Rücklagen, müssen künftig unterlassen werden. Wir wollen, dass die erhobene Jagdabgabe rechtlich korrekt 1:1 wieder in jagdliche Angelegenheiten und die Förderung des Jagdwesens fließt oder die Abgabe entsprechend gesenkt wird.
Es handelt sich bei dem Geld aus der Jagdabgabe größtenteils um Geld, das von Ihren Mitgliedern bezahlt wird und nicht um Steuergeld. Das Geld sollte Ihnen somit auch unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.
Werden Sie im Besonderen dafür sorgen, dass die Mittel aus der Jagdabgabe weder unmittelbar noch mittelbar zur Finanzierung der Wildforschungsstelle und des Artenschutzzentrums eingesetzt werden?
Das Artenschutzzentrum insgesamt und insbesondere die Wildforschungsstelle sind hingegen aus unserer Sicht außerhalb der Mittel der Jagdabgabe zu finanzieren. Die Wildforschungsstelle soll aus unserer Sicht vor allem der fachlichen Unterstützung der Jagdbehörden dienen, damit sachkundige und praxistaugliche Entscheidungen getroffen werden. Sie ist daher aus Steuermitteln zu finanzieren.
Die Jagdabgabe darf nur zur Förderung jagdlicher Belange und zur Förderung der Jagdausübung verwendet werden.
Sofern Maßnahmen überwiegend der Jägerschaft zugutekommen, ist ein Einsatz der Jagdabgabemittel zumindest zu prüfen (z.B. Befliegungen zur Bestandserfassung)
Die Jagdabgabe wird per Gesetz zweckgebunden erhoben. Nach § 16 (2) des Hessischen Jagdgesetzes dürfen die Mittel nach Abzug einer Verwaltungskostenpauschale ausschließlich zur Förderung des Jagdwesens verwendet werden. Aus unserer Sicht muss diese Zweckbindung streng ausgelegt werden. Für die Finanzierung der Wildforschungsstelle und des Artenschutzzentrums sollten deswegen keine Mittel aus der Jagdabgabe verwendet werden.
Die mit der Forschungsstelle und dem Artenschutzzentrum verbundenen Kosten würden große Teile der Gelder aus der Jagdabgabe verschlucken. Da das HMUKLV bereits mehrfach gezeigt hat, dass wissenschaftliche Erkenntnisse nur dann eine Rolle spielen, wenn sie die eigene Vorgehensweise unterstützen, ist davonauszugehen, dass eine politische Einflussnahme auf die Arbeit erfolgen wird und, dass mit Ihrem eigenen Geld Ergebnisse produziert werden, welche anschließend gegen Sie verwendet werden. Des Weiteren ist es fragwürdig, ob noch mehr Geld für die Wissenschaft draußen zu einer Verbesserung führt. Die Finanzierung von Projekten durchgeführt von Praktikern vor Ort hat bislang weitaus größere Wirkung gezeigt.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Hoch- und Niederwildhegegemeinschaften wieder unbürokratisch und ohne Einzelnachweise eine pauschale Förderung erhalten?
Siehe erste Antwort zu „Fördermittel aus Jagdabgabe“.
Ja.
Der pauschale Einsatz von Mitteln aus der Jagdabgabe wurde vom Hessischen Rechnungshof als kritisch bewertet. Bürokratiebegrenzung unterstützen wir.
Ja, die Einführung der Einzelnachweispflicht hat für unnötige Bürokratiebelastung gesorgt. Abgesehen davon ist es in vielen Fällen nicht möglich, einen Einzelnachweis zu erbringen. Zur Stärkung der Hegegemeinschaften befürworten wir die Rückkehr zu der bewährten pauschalen Förderung.
Die derzeitige Situation ist hochgradig unbefriedigend und sie zielt darauf ab, die Hegegemeinschaften weiter zu schwächen. Im Rahmen der Stärkung der Hegegemeinschaften sollte auch wieder eine pauschale Förderung stattfinden.
Werden Sie die unbürokratische Förderung der Prüfungsvereine zur Erlangung der Brauchbarkeit für Jagdgebrauchshunde in Hessen wieder einführen?
Siehe erste Antwort zu „Fördermittel aus Jagdabgabe“.
Ja.
Der Einsatz von Mitteln aus der Jagdabgabe muss den vorgenannten Grundsätzen entsprechen. Das wäre zu prüfen.
Die Förderung von Prüfungsvereinen zur Erlangung der Brauchbarkeit für Jagdgebrauchshunde wurde in den vergangenen Jahren erheblich bürokratisiert. Der Bürokratieaufwand gemäß der aktuell geltenden Richtlinie ist für Ehrenamtliche kaum zu leisten. Insofern halten wir es für notwendig, zu der vorherigen, unbürokratischen Förderung zurückzukehren, die sich im Kern bewährt hatte.
Die Ausbildung von brauchbaren Jagdhunden ist im Hinblick auf den Tierschutz unerlässlich. Unnötige Hürden sollten dabei umgehend abgebaut werden.
Setzen Sie sich weiterhin dafür ein, dass die über die Obere Jagdbehörde anerkannten Nachsuchengespanne eine unbürokratische Förderung auf Basis der bereits vorliegenden Nachsuchendokumentation für die jeweiligen (Schweiß-)hundeverbände erhalten und dass die Pauschale für gefahrene Kilometer mit dem privaten Kraftfahrzeug auf 0,35 Euro je Kilometer erhöht wird?
Siehe erste Antwort zu „Fördermittel aus Jagdabgabe“.
Ja.
Wir setzen uns selbstverständlich immer für sach- und aufwandsgerechte Entschädigungen ein.
Wie bei der Förderung der Prüfungsvereine zur Erlangung der Brauchbarkeit für Jagdgebrauchshunde ist die Förderpraxis für Nachsuchengespanne unsäglich kompliziert. Um dem grassierenden Bürokratismus im Ehrenamt entgegenzuwirken, setzen wir uns auch in diesem Fall für praxisnahe und einfache Fördermöglichkeiten ein.
Die Nachsuchengespanne leisten eine äußerst wichtige Arbeit, auch hier sollte jegliche unnötige Hürde abgebaut werden.
In der Vergangenheit hat der LJV Hessen gegenüber mehreren vorgelegten Förderanträgen im Rahmen des Anhörungsrechts widersprochen, da z. B. identische Forschungsvorhaben aktuell in anderen Bundesländern durchgeführt wurden. Dennoch wurde den Förderanträgen seitens des HMUKLV entsprochen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dem Landesjagdverband Hessen statt eines Anhörungsrechts bei der Vergabe von Mitteln aus der Jagdabgabe ein Vetorecht eingeräumt wird?
Siehe erste Antwort zu „Fördermittel aus Jagdabgabe“.
Nein.
Der bewährte Dialog mit den Jagdverbänden und insbesondere dem LJV ist vertrauensvoll fortzuführen.
In der Vergangenheit wurden aus Mitteln der Jagdabgabe beispielsweise Projekte zur jagdpraktischen Erprobung von Saufängen im Umfang von über 300.000 € gefördert, obwohl andere Bundesländer entsprechende Projekte bereits durchgeführt und wissenschaftlich ausgewertet hatten. Saufänge spielen aus unserer Sicht für die praktische Jagdausübung keine Rolle, sie können allenfalls im Notfall zur ASP-Prävention zum Einsatz kommen. Insofern ist die Förderung der Erprobung von Saufängen aus Sicht der Freien Demokraten keine Förderung des Jagdwesens und hätte deswegen nicht aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert werden dürfen. Der hessischen Jägerschaft sind in diesem Fall sechsstellige Beträge verloren gegangen. Um solche Fälle künftig zu verhindern, unterstützen wir die Forderung, dem Landesjagdverband ein Vetorecht einzuräumen.
Der Landesjagdverband hat aus guten Gründen ein Anhörungsrecht. Wenn Ihre Einwände vollständig ignoriert werden, kann ein Vetorecht zumindest für größere Fördersummen ein Teil der Lösung sein.
Afrikanische Schweinepest
Setzen Sie sich gerade vor dem Hintergrund der Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dafür ein, dass…
• keine Gebühren für Trichinenproben für sämtliches Schwarzwild anfallen?
Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auf Hessen zu verhindern. Die deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände ist dafür unerlässlich. Die Jägerschaft hat diese Aufgabe mit großem Erfolg angenommen und die Streckzahlen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Wir wollen die Jägerinnen und Jäger bei dieser Aufgabe weiterhin unterstützen.
Wir werben bei den Landkreisen dafür, die Gebührenerhebung möglichst flächendeckend auszusetzen. Einige Landkreise verzichten für alles Schwarzwild auf die Erhebung einer Untersuchungsgebühr. Wir unterstützen dies.
Die Untersuchungen auf ASP beim Hessischen Landeslabor sind für die Einsender grundsätzlich kostenfrei und werden aus Landesmitteln bezahlt.
Ja.
Ja.
Ja, wir halten eine hessenweite Gebührenfreiheit für wünschenswert. Die Entscheidung darüber, ob Gebühren für die Beprobung verlangt werden, liegt aber im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine landesweite Befreiung von den Gebühren für Trichinenproben ist deshalb aus unserer Sicht nicht möglich.
Aus diesem Grund haben wir Freie Demokraten uns in den vergangenen Jahren vielerorts in den Kreistagen vor Ort für die Abschaffung der Jagdsteuer und der Gebühren für Trichinenproben eingesetzt. Überall dort, wo noch eine Jagdsteuer oder Gebühren für Trichinenproben erhoben werden, werden wir uns weiter für deren Abschaffung einsetzen.
Es ist davonauszugehen, dass durch das Entfallen der Gebühren mehr Schwarzwild erlegt wird, insbesondere mehr Frischlinge. Die Kosten der Übernahme der Gebühren der Trichinenproben stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten die bei einem Ausbruch der ASP entstehen werden, insofern sollte dies flächendeckend Teil des Maßnahmenpaketes sein.
• erlegte Frischlinge durch ein staatliches Programm angekauft werden?
Der allgemeine Preisverfall beim Schwarzwild ist ein ernstes Problem, weil es dringend notwendige Bejagung wirtschaftlich unattraktiv macht und Revierinhaber ihre Betriebskosten kaum decken können. Wir werden prüfen, mit welchen Mitteln dem Preisverfall am besten entgegengewirkt werden kann, und ob in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft geeignete Maßnahmen zur besseren Vermarktung hochqualitativen Wildfleisches ergriffen werden können oder ob ein staatlicher Eingriff durch ein öffentliches Aufkaufprogramm das geeignetste Mittel ist.
Ja.
Grundsätzlich setzen wir uns für die Verbesserung der Wildbretvermarktung als gesundes Fleisch ein; im Seuchenfall muss geprüft werden, ob eine Präventionswirksamkeit der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahme überhaupt gegeben ist.
Ein staatliches Ankaufprogramm für erlegte Frischlinge sehen wir, auch aufgrund fehlender Strukturen, kritisch.
Es ist davonauszugehen, dass ein solches Programm mit einem erheblichen Bürokratieaufwand verbunden ist und, dass die Frischlinge am Ende in einer Tierbeseitigungsanlage landen. Das Schaffen von weiteren Erlegungsanreizen, zum Beispiel das Bezahlen einer Aufwandsentschädigung für die Entnahme von Schweißproben, ist vermutlich effektiver und die Frischlinge würden weiterhin sinnvoll verwertet werden.
• ein Haftungsausschluss für die Jägerschaft erfolgt, die tot aufgefundene Wildschweine beproben?
Die Forderung nach einem generellen Haftungsausschluss ist nachvollziehbar, aber schwer umsetzbar. Wenn der Jäger seine Sorgfaltspflicht und die Hygienevorschriften einhält, besteht keine Gefahr zur Auslösung eines Haftungsfalls. Die Gefahr einer Verletzung der Sorgfaltspflichten sehen wir bei unseren gut ausgebildeten Jägerinnen und Jägern, die in Zusammenarbeit von Landesregierung und Landesjagdverband nochmals gesondert hinsichtlich der Gefahren durch die ASP geschult und informiert wurden, nicht.
Ein genereller Haftungsausschluss berührt den Regelungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Regelung obliegt somit in alleiniger Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers.
Dieses Ansinnen liegt aufgrund der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch in der alleinigen Verantwortung des Bundesgesetzgebers.
Aus unserer Sicht spricht nichts gegen einen Haftungsausschluss.
Wir unterstützen, dass Jäger nicht für Proben von tot aufgefundenen Wildschweinen in Haftung genommen werden.
Es ist davonauszugehen, dass ein solches Programm mit einem erheblichen Bürokratieaufwand verbunden ist und, dass die Frischlinge am Ende in einer Tierbeseitigungsanlage landen. Das Schaffen von weiteren Erlegungsanreizen, zum Beispiel das Bezahlen einer Aufwandsentschädigung für die Entnahme von Schweißproben, ist vermutlich effektiver und die Frischlinge würden weiterhin sinnvoll verwertet werden.
• die ganzjährige Schwarzwildbejagung auch auf Flächen des Landesbetriebes HessenForst und in Naturschutzgebieten erfolgt?
Ja.
Wir treten in der Jagdpolitik für die Beibehaltung des einheitlichen Reviersystems ein und werden alle Anstrengungen unternehmen, soweit grundrechtlich möglich, keine jagdrechtlich stillgelegten Gebiete zuzulassen. Dies gilt natürlich in besonderer Weise für Flächen im Landesbesitz. Auch die Jagdausübung in stillgelegten Waldflächen soll nicht eingeschränkt werden.
Ja.
Die Flächen des LB HF werden ganzjährig und zum Schutz übermäßiger Störungen aller Wildtierarten in Intervallen bejagt. In Naturschutzgebieten ist die Jagd zumeist in Verordnungen geregelt. Ansonsten setzen wir uns für verstärkte Drückjagden zur Prävention und Vermeidung störungsintensiver Einzeljagd ein.
Besonders im Hinblick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sehen wir das Land in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Flächen des Landesbetriebs Hessen Forst und Naturschutzgebiete sollten daher regulär bejagt werden.
Wenn die Schwarzwildpopulation abgesenkt werden soll, wird dies nur gelingen, wenn die Bejagung flächendeckend und dauerhaft erfolgt. Große Rückzugsgebiete in den Staatswäldern und in den Naturschutzgebieten in denen ein Großteil des Jahres nicht auf Schwarzwild gejagt wird, sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv.
• keine Gebühren für die Beschilderung bei Drückjagden erhoben werden?
Drück- und Bewegungsjagden sind zur effektiven Schwarzwildbejagung unerlässlich. Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, diese effiziente Jagdmethode zu unterstützen und bürokratische Hemmnisse abzubauen. Wir werden daher prüfen, ob eine Reduzierung oder Aussetzung der Gebührenerhebung für die erforderliche Beschilderung rechtlich möglich ist.
Dies hängt von den geltenden rechtlichen Bestimmungen ab.
Das ist aus unserer Sicht wünschenswert.
Wie bei der Jagdsteuer und den Gebühren für Trichinenproben entscheiden die Kreise und kreisfreien in Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig über die Gebühren für die Beschilderung bei Drückjagden. Insofern unterstützen wir auch hier die Forderung nach einer Abschaffung, allerdings muss diese jeweils vor Ort erwirkt werden.
Die Bejagung dient dem Gemeinwohl und zum Schutz der Autofahrer und der Jagdhunde ist es wichtig, dass eine Beschilderung stattfindet. Die Kosten sollten somit nicht auf die Jägerschaft abgewälzt werden.
• die Vermarktung von erlegtem Schwarzwild hessenweit durch klare Vorgaben an die Veterinärämter rechtssicher und ohne bürokratische Hürden durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgen kann?
Ja.
Wild ist eine nachhaltige und besonders tiergerechte Quelle für Fleisch. Wir wollen alle Vermarktungswege stärken und den Jägerinnen und Jägern Möglichkeiten und Anreize für eine gute Vermarktung ihrer Produkte eröffnen. Dies gilt im Besonderen beim Schwarzwild. Im Dialog mit den betroffenen Interessen werden wir über weitere Möglichkeiten der Entbürokratisierung – natürlich unter Beachtung des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern – beraten. Dabei nehmen wir auch einen pragmatischen Umgang mit vereinzelt vorgekommenen Überschreitungen der neuen PFC/PFAS-Grenzwerte der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit in Wildschwein-Lebern in den Blick. Wichtig ist dabei die klare Botschaft, dass alle Teile des Schwarzwildes außer der Leber völlig unbedenklich konsumiert werden können.
Ja.
Hygienevorgaben sind klar an alle Beteiligten zu kommunizieren und Hilfe bei der Umsetzung durch Veterinärämter soll angeboten werden.
Ja.
Die Veterinärämter sollten eine Unterstützung für die Jägerschaft sein, keine weitere Hürde. Ein einheitliches und unbürokratisches Vorgehen ist somit erforderlich.
Steuern
Setzen Sie sich dafür ein, dass die Jagdsteuer hessenweit abgeschafft wird?
Ja.
Die CDU Hessen setzt sich bereits seit vielen Jahren für die Abschaffung von Bagatellsteuern wie der Jagdsteuer ein.
Die Steuerhoheit für die Erhebung der Jagdsteuer liegt bei den Kreisen. In der Mehrheit der Kreise ist es in den vergangenen Jahren – häufig auf Antrag der kommunalen Gliederungen der CDU – gelungen, diese Steuer abzuschaffen. Diesen Weg wollen wir fortsetzen und vollenden.
Die Erhebung bzw. Festsetzung der Jagdsteuer liegt in der Eigenverantwortung der Landkreise. Wir wollen und können nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen.
Wir wollen es weiterhin den Gebietskörperschaften überlassen, ob und in welcher Höhe sie davon Gebrauch machen, diese Steuer zu erheben.
Ja, wir Freie Demokraten haben uns bereits in den vergangenen Jahren vor Ort in den Kreistagen vielerorts für die Abschaffung der Jagdsteuer eingesetzt, die Abschaffung gefordert oder ihr zugestimmt.
In den Landkreisen, in denen die Jagdsteuer lediglich vorübergehend ausgesetzt ist, oder noch regulär erhoben wird, werden wir uns weiter für die Abschaffung einsetzen.
Wir Freie Demokraten stehen für Subsidiarität und kommunale Selbstverwaltung. Eine landesweite Abschaffung der Jagdsteuer über eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes halten wir auch aus Konnexitätsgründen für falsch.
Die Jagdsteuer ist ein Relikt der Vergangenheit. Die Jagd dient dem Gemeinwohl und sie ist bereits mit erheblichen Kosten verbunden. Eine solche Tätigkeit sollte nicht zusätzlich noch besteuert werden.
Setzen Sie sich dafür ein, dass die Hundesteuer für anerkannte Jagdgebrauchshunde hessenweit abgeschafft wird?
Ja.
Die CDU Hessen setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, für anerkannte Jagdgebrauchshunde eine Ausnahme von der Erhebung der Hundesteuer festzuschreiben.
Die Steuerhoheit für die Erhebung der Jagdsteuer liegt bei den Gemeinden. In vielen Gemeinden ist es in den vergangenen Jahren – häufig auf Antrag der kommunalen Gliederungen der CDU – gelungen, diese Ausnahme in den jeweiligen Satzungen festzuschreiben. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.
Die Erhebung bzw. Festsetzung der Jagdsteuer liegt in der Eigenverantwortung der Kommunen. Wir wollen und können nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen.
Die Hundesteuer liegt in kommunaler Hoheit.
Wir Freie Demokraten sehen Bagatellsteuern grundsätzlich kritisch, weil der Verwaltungsaufwand für deren Erhebung das Steueraufkommen übersteigt. Auch in diesem Fall sind aber kommunale Selbstverwaltung und Konnexitätsprinzip zu beachten. Die Hundesteuer kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Wie bei den Gebühren für Trichinenproben und bei der Jagdsteuer muss man für diese Forderung vor Ort werben, nicht auf Landesebene.
Da brauchbare Hunde für eine erfolgreiche und tierschutzgerechte Jagd unerlässlich sind, dienen die Hunde ebenfalls dem Gemeinwohl. Ein Entgegenkommen in Form einer Steuererleichterung ist somit gerechtfertigt.
Arten- und Naturschutz
Setzen Sie sich dafür ein, dass in Hessen unabhängige Wissenschafts- und Forschungsinstitute in Abstimmung mit dem Landesjagdverband mit Untersuchungen rund um die jagdbaren Wildarten in Hessen beauftragt werden und dass die an das grüne Umweltministerium angegliederte Wildforschungsstelle geschlossen wird?
Die Wildforschungsstelle soll aus unserer Sicht vor allem der fachlichen Unterstützung der Jagdbehörden dienen, damit sachkundige und praxistaugliche Entscheidungen getroffen werden. Sie kann auch für Jägerinnen und Jäger sichtige Erkenntnisse liefern und den Stand der Wissenschaft – insb. wildbiologische Erkenntnisse – transportieren.
Wir wollen daher eine gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Wildforschungsstelle und der Jägerschaft fördern.
Wir schätzen die wertvolle Arbeit der unabhängigen Wildforschungsinstitute. Wir halten die Wildforschungsstelle für eine fachliche Unterstützung der Jagdbehörden notwendig auch bei der Weitergabe der Erkenntnisse aus der Wildbiologie.
Die Wildforschungsstelle wurde bewusst nicht an das HMUKLV angegliedert, damit eine unabhängige Wildtierforschung breite Akzeptanz findet.
Aus unserer Sicht gibt es keine Notwendigkeit für eine an das Umweltministerium angegliederte Wildforschungsstelle. Wir setzen uns deswegen für die Schließung der Wildforschungsstelle ein.
Die Wissenschaft sollte unabhängig sein, die ständige Einflussnahme durch die Politik gefährdet das Ansehen der Wissenschaft. Eine dem Ministerium angegliederte Forschungsstelle ist somit grundsätzlich abzulehnen. Wenn externe Wissenschaftler beauftragt werden, sollte die Beauftragung von einer breiten Basis mitgetragen werden. Da der Landesjagdverband den Großteil der Jägerinnen und Jäger in Hessen vertritt, sollte er in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden.
Setzen Sie sich für Lebensraumkorridore – auch durch Grünbrücken – für wildlebende Tiere und Pflanzen ein, damit diese erschaffen und erhalten werden können?
Ja.
Für einen umfassenden genetischen Austausch und wildtiergerechte Lebensräume sind eine Verknüpfung der Lebensräume die ausreichenden Wanderungsmöglichkeiten wichtig. Hessen hat daher den Ausbau des Biotopverbundes intensiv vorangebracht. Im Dialog zwischen Naturschutzverbänden und Landnutzungsverbänden hat sich Hessen unter Vermittlung des CDU-Ministerpräsidenten für den weiteren Ausbau der Biotopvernetzung verpflichtet und hierfür – bundesweit einmalig – eine kooperative und freiwillige Vereinbarung erreicht.
Wir werden uns dafür einsetzen, diesen Weg unter enger Einbeziehung der Eigentümer der benötigten Flächen über Maßnahmen des freiwilligen Vertragsnaturschutzes fortzusetzen. Darüber hinaus bedarf es aber auch zusätzlicher Grünbrücken sowie anderer Querungshilfen. Bei der Neuplanung und dem Ausbau von Straßen sind diese unbedingt bereits bei der Planung zu berücksichtigen. Im Bestand setzen wir uns beim zuständigen Bund für zusätzliche Grünbrücken an Bundesautobahnen mit besonderer lebensraumzerschneidender Wirkung ein.
Ja.
Ja. Intakte und vernetzte Lebensräume sind im Offenland und im Wald anzustreben und wiederherzustellen.
Ja. Vor dem Hintergrund der genetischen Verarmung des Rotwilds in Hessen haben wir bereits in dieser Legislaturperiode auf die Notwendigkeit der Errichtung von Grünbrücken hingewiesen. Die Errichtung von Grünbrücken ist ein inzwischen erprobtes und nachweislich effizientes Verfahren. Bei Neuplanungen und Sanierungen von Autobahnen und ausgebauten Bundesstraßen sollte daher eine Prüfung der Notwendigkeit stattfinden.
In der von uns Menschen gestalteten Kulturlandschaft sind viele Tiere und Pflanzen in ihrer Existenz bedroht. Langfristig wird es nicht ausreichend sein, wenn wir nur verinselte Vorkommen haben. Korridore sollten somit erhalten bleiben und dort wo sie verschwunden sind, neu geschaffen werden.
Wolf
Werden Sie den Wolf in die Liste der jagdbaren Arten nach dem Beispiel von Niedersachsen aufnehmen?
Ja.
Wir setzen uns für einen sachlichen und ideologiefreien Umgang mit dem Wolf ein. Der Wolf ist in Deutschland inzwischen angesiedelt und keine gefährdete Art mehr. In Deutschland leben bereits mehr Wölfe als in deutlich größeren und weniger besiedelten Staaten. Die Wolfspopulation befindet sich in einem guten und stetig wachsenden Erhaltungszustand. Der weiterhin maximal strenge naturschutzrechtliche Schutz für diese Raubtierart ist für den Erhalt der Population unnötig und nicht gerechtfertigt.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung dieser Tatsache endlich Rechnung trägt und umgehend bei der EU beantragt, den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen. Erst damit wird ein sachgerechter Umgang mit dem Wolf – wie er beispielsweise in Schweden praktiziert wird – möglich.
Sobald der Bund die nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen hat, werden wir den Wolf in das Jagdrecht übernehmen und eine aktive Bestandsregulierung ermöglichen. Wir sehen die Jäger dabei als wichtige und unverzichtbare Partner.
Für eine Koexistenz und die Akzeptanz der Bevölkerung ist es erforderlich, Menschen und Weidetiere wirksam vor Übergriffen zu schützen. Dafür wollen wir die Wolfsbestände so regulieren, dass die Sicherheit der Menschen in einer gewachsenen Kulturlandschaft sowie Lebensräume für andere Arten – sowohl Wildtieren als auch Weidetieren – umfassend gewährleistet bleiben.
Der Wolf wurde zwar ins niedersächsische Jagdrecht aufgenommen, jedoch gilt zum einen eine ganzjährige Schonzeit und eine Entnahme darf nur dann erfolgen, wenn es sich um Wölfe handelt, die wiederholt hohe Zäune überwinden und Tiere reißen. Diese Möglichkeit besteht aktuell schon. Eine Aufnahme ins Jagdrecht hat somit faktisch keinerlei Auswirkungen. Wir streben jedoch eine bessere und einfachere Entschädigung von Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bei Wolfsrissen an. Zudem muss es eine bessere Unterstützung beim Herdenschutz geben. Dringender Handlungsbedarf besteht im Bereich des Wolfsmanagements. Wir wollen ein Ansiedlungsmanagement betreiben, anstatt bloßes Monitoring.
Solange der Wolf eine nach EU- und Bundesrecht streng geschützte Tierart ist, wäre eine Aufnahme ins Jagdrecht ohne Konsequenzen für die Wolfspopulation, denn es müsste eine ganzjährige Schonzeit eingehalten werden. Eine Regulierung über das Jagdrecht ist derzeit nach EU-Recht nicht möglich. Das gilt auch für Niedersachsen. Bei einer Gefährdung von Menschen oder zur Abwehr anderer wichtiger Gefahren ist eine Entnahme möglich und sinnvoll. Wir setzen uns für einheitliche bundesweite rechtssichere Regelungen ein.
Wir Freie Demokraten wollen den Wolf in die Liste der jagdbaren Arten aufnehmen, um die rechtssichere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen. Diese wäre rechtlich jetzt schon möglich, die schwarz-grüne Landesregierung hat sich aber bislang geweigert, Problemwölfe als solche zu benennen und deren Entnahme anzuordnen.
Da das Jagdrecht sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen ist, bietet es im Gegensatz zum Naturschutzrecht als reines Schutzrecht, die ideale Grundlage für eine unbürokratische Regulierung der Wolfspopulation. Auch im Sinne des Tierschutzes ist die Aufnahme ins Jagdrecht wünschenswert, da eine Entnahme von kranken oder verletzten Tieren schnell und unbürokratisch erfolgen kann
Werden Sie – wie etwa in Schweden – unionsrechtskonform zur Bestandsregulierung des Wolfes auch in Hessen eine Entnahme ermöglichen?
Gemeinsam mit der vorhergehenden Frage beantwortet.
Nein.
Die Bestandsregulierung in Schweden erfolgt zurzeit, nach Meinung von Fachleuten, nicht unionsrechtskonform.
Wir Freie Demokraten halten eine Bestandsregulierung der Wölfe für dringend notwendig und längst überfällig. Ein regional differenziertes und unionsrechtskonformes Bestandsmanagement ist im Koalitionsvertrag der Ampel festgeschrieben. An der Umsetzung wird seit Beginn der Legislaturperiode gearbeitet, nachdem das Thema von den Vorgängerregierungen im Bund ignoriert wurde. Sobald die entsprechenden Regelungen im Bund in Kraft treten, werden wir uns für die schnellstmögliche Umsetzung auf Landesebene einsetzen.
Der günstige Erhaltungszustand ist unseres Erachtens längst erreicht, die Zahl der Nutztierrisse hat ein nicht mehr tragbares Ausmaß angenommen und das Zerschneiden von Lebensräumen mit hohen Stromzäunen ist keine dauerhafte Lösung. Es führt somit kein Weg an einer Bestandsregulierung vorbei.
Sollen nach Ihrer Auffassung auffällige Wölfe in Hessen zum Schutz der Bevölkerung, der Weidehaltung und Pferde unbürokratischer entnommen werden können?
Ja.
Leider sind diese Möglichkeiten auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben zu eng begrenzt. Einzelerlaubnisse sind bundes- und unionsrechtlich an hohe Hürden geknüpft. Dies muss der Bund dringend ändern.
Die verbliebenen Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Problemtiere werden wir nutzen, um Menschen und Weidetiere besser vor Übergriffen zu schützen.
Die sonstigen Präventionsmaßnahmen und die Förderung von Weidetierhaltung werden wir weiter verstärken.
Diese Möglichkeit besteht jetzt schon.
Ein Abschuss von Wölfen ist bei Gefährdung von Menschen oder zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Gefahren möglich. Das setzt eine Feststellung des Sachverhaltes voraus. Hier setzen wir uns für bundesweit einheitliche rechtssichere Regelungen ein.
Wir haben schon seit 2018 die Weidetierhalter*innen als wichtige Akteur*innen beim Naturschutz unterstützt. Das war lange vor der Rückkehr der Wölfe nach Hessen. Zunächst gab es einen flächendeckenden Grundschutz. 2021 kamen umfangreiche Hilfen für die Anschaffung und Unterhaltung von erhöhten Zäunen und von Herdenschutzhunden hinzu. Heute ist ganz Hessen Wolfspräventionsgebiet, denn ein guter Herdenschutz ist das beste Mittel, um Übergriffe durch den Wolf zu vermeiden.
Ja, die Entnahme von Wölfen, die Schutzmaßnahmen überwinden und wiederholt Schäden an Nutztieren verursachen, könnten rechtlich schon jetzt entnommen werden, andere Bundesländer machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Um solche Entnahmen rechtssicher durchführen zu können, wollen wir den Wolf in die Liste der jagdbaren Arten aufnehmen und eine Wolfsverordnung erlassen.
Voraussetzung für die Entnahme ist allerdings ein Wolfsmonitoring mit funktionierender Rissprobenbegutachtung. Da die Probenentnahme bei Rissverdachtsfällen bislang in Hessen nahezu nicht funktioniert, gibt es einerseits keine Erkenntnisse über die tatsächliche Anzahl in Hessen sesshafter Wölfe, andererseits wissen wir auch nicht, ob einzelne Wölfe bereits mehrfach Nutztiere gerissen haben.
Zum Schutz von Mensch und Tier sollten auffällige Wölfe umgehend entnommen werden können. Auch für die langfristige Akzeptanz des Wolfes sind Entnahmen unumgänglich.
Setzen Sie sich dafür ein, dass die Identität von Personen, die mit der Entnahme des Wolfes beauftragt werden (wie z. B. Jäger oder Forstbeamte), sicher geschützt wird?
Ja.
Jägerinnen und Jäger, die eine genehmigte Entnahme eines Wolfes durchführen, leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Ihnen gelten unser Dank und der Schutz des Staates vor Übergriffen durch militante Gruppen.
Ja.
Ja.
Der Schutz der Identität derjenigen Personen, die mit der Entnahme eines Wolfs beauftragt werden, ist zwingende Voraussetzung für die Entnahme von Problemwölfen. Ohne den garantierten Schutz der Identität wird niemand eine Entnahme durchführen. Insofern gehört es aus Sicht der Freien Demokraten zu der Forderung nach der Entnahme von Problemwölfen dazu, Anonymität sicherzustellen.
Bei dem Radikalisierungsgrad einiger Tierschützer ist der Schutz leider erforderlich, er sollte somit behördlicherseits gewährt werden.
Werden Sie für Jagdgebrauchshundeführer für Rechtssicherheit sorgen, die im Falle einer Bedrohung ihres Jagdhundes durch den Wolf diese Gefahr notfalls auch mit der Schusswaffe abwehren müssen?
Die Regelungen des rechtfertigenden Notstandes müssen sich aus unserer Sicht zwingend auf unmittelbare Angriffe eines Wolfes auf Jagdhunde (oder andere Hunde) erstrecken. Über die eigentumsrechtlichen Fragestellungen hinaus ist der Jagdhund oft auch emotionaler Partner und Familienmitglied. Im Notfall muss ein Jäger daher einen angreifenden Wolf mit allen erforderlichen und angemessenen Mitteln – also auch letal – abwehren können.
Wir sind für die bisher ergangenen gerichtlichen Urteile dankbar, die diese Sichtweise bestätigen.
Ja.
Wir setzen uns dafür ein, dass Jagdhundeführer im Konfliktfall Rechtssicherheit haben. Grundsätzlich gehen wir aber davon aus, dass die Schussabgabe die „Ultima Ratio“ ist und ein verantwortungsbewusster Hundeführer in der Lage ist, auch ohne Schussabgabe einen Wolfsangriff auf seinen Hund abzuwenden.
Der Schutz von Jagdgebrauchshunden vor Wolfsangriffen, notfalls auch mit der Schusswaffe, muss aus unserer Sicht rechtssicher und praxisnah möglich sein. Wir werden uns daher für notwendige Anpassungen im Bundesrecht einsetzen.
Die derzeitige Rechtsprechung zu diesem Thema bietet bereits einige Sicherheit, eine zusätzliche gesetzliche Regelung schadet jedoch nicht. Kein Jäger sollte tatenlos zusehen müssen, wie sein Jagdhund und meistens gleichzeitig Familienmitglied von einem Wolf getötet wird, falls er zu einer Auseinandersetzung kommt.
Agrarpolitik
Welche agrarpolitische Weichenstellung halten Sie für notwendig, um einer weiteren Abnahme von bedrohten Arten der Feldflur praxisnah entgegenzuwirken (z. B. an die regionalen Gegebenheiten in Hessen angepasste Bearbeitungstermine nicht produktiver Flächen wie Stilllegungen und Brachflächen, Abschaffung der jährlichen Bewirtschaftungsverpflichtung („Mindesttätigkeit“), bessere Kombinierbarkeit von und flexibel ausgestalteten Agrarförderungen z.B. Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) vs. Ökoregelungen)?
Für eine effektive Jagdausübung in landwirtschaftlich geprägten Revieren ist eine enge Kooperation zwischen Jagdausübungsberechtigtem und Landwirt erforderlich.
Wir werden uns dafür einsetzen, im Rahmen der nächsten Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sowohl über die Vorgaben des so genannten Greening als auch über geförderte Agrarumweltmaßnahmen vielseitige Fördermöglichkeiten für die Landwirte zu schaffen, um Maßnahmen umzusetzen, die neben dem Umwelt- und Artenschutz auch einer effizienten Bejagung der Feldflächen zugutekommen.
Wir wollen Landwirtschaft in die Lage versetzen, in ökologisch verträglichen Stoffkreisläufen innerhalb der Grenzen der natürlichen Ressourcen leistungsfähig auf hohem Niveau sichere und gesunde Lebensmittel zu produzieren. Wir wollen, dass auf der gesamten Landwirtschaftsfläche nachhaltiger gewirtschaftet wird. Die notwendigen Förderprogramme wollen wir vereinfachen und entbürokratisieren. Aber wir unterstützen auch weiterhin die Umstellung von Betrieben zum ökologischen Landbau.
Unser erklärtes Ziel ist es, die Kulturpflanzenvielfalt durch die Erweiterung der Fruchtfolgen sowie die Artenvielfalt durch gezielte Vernetzung der Biotope in der Fläche zu erhöhen Wir fördern Humusaufbau und humusmehrende Fruchtfolgen, um die Fruchtbarkeit und eine lebendige Bodenstruktur langfristig zu stabilisieren, CO2 zu binden und Wasser zu speichern. Wir schützen Böden und Wasser durch Maßnahmen zur weiteren Reduzierung von Stickstoffüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln. Nur die gezielte, sparsame Anwendung entsprechender Mittel wird die Belastung unseres Grundwassers und Oberflächenwassers verhindern.
Das hessische HALM-Programm setzt attraktive Anreize für ökologisch sowie konventionell wirtschaftende Betriebe, die ihre Flächen nachhaltig und umweltschonend bewirtschaften. Auf 298.000 Hektar wurden im Jahr 2022 Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen des Programms durchgeführt. Gegenüber dem Jahr 2015 ist dies eine Steigerung um mehr als 70 Prozent. Wir wollen das HALM auch zukünftig praxisnah weiterentwickeln, sodass es einen möglichst hohen Effekt für Arten- und Klimaschutz hat.
Neben ihrer Rolle als Erzeuger von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen erbringen landwirtschaftliche Betriebe auch vielfältige Leistungen beim Klimaschutz, beim Erhalt der Artenvielfalt, beim Umwelt- und Gewässerschutz und bei der Landschaftspflege. Alle diese Leistungen sind für unsere Gesellschaft wichtig und müssen entsprechend vergütet werden. Wir Freie Demokraten wollen dem Vertragsnaturschutz deshalb grundsätzlich Vorfahrt vor ordnungsrechtlichen Eingriffen einräumen. Damit sichern wir sowohl die Lebensgrundlage unserer Gesellschaft als auch die Zukunft der heimischen Bauern.
Wir Freie Demokraten wollen die Biodiversität mit Vertragsnaturschutz als zielgerichtetem Instrument evidenzbasiert ausbauen. Naturschutz als Dienstleistung von Land-und Forstwirten soll ein eigener Betriebszweig sein können. Als Weiterentwicklung des Vertragsnaturschutzes soll ein Ausschreibungsmodell für die notwendigen Maßnahmen eingeführt werden. Land-und Forstwirte sollen sich auf die ausgeschriebenen Dienstleistungen bewerben können, um diese Leistungen nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vergüten. Wichtig ist die Langfristigkeit und Verlässlichkeit der Verträge sowie eine regelmäßige Evaluierung der Zielerreichung.
In erster Linie sollte ein deutlicher Abbau der bürokratischen Hürden stattfinden. Durch die riesige Bürokratie ist das derzeitige System teuer, hochkompliziert und ineffizient. Die derzeitigen Flächenprämien schaffen nach wie vor zu wenige Anreize Artenvielfalt zu fördern, das Sanktionsrisiko für Landwirte ist gleichzeitig zu groß. Anstelle von Mais zur Biogasproduktion sollten Alternativen aus Wildpflanzen gefördert werden.
Waffenrecht
Setzen Sie sich in der kommenden Legislaturperiode für eine Beibehaltung des bestehenden Waffenerwerbs- und -besitzrechts der hessischen Jägerinnen und Jäger ein?
Wir wissen, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzer, wie Schützen, Jäger und Sammler, sehr verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgeht. Wir werden daher weiterhin dafür eintreten, dass sie nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden und dass der berechtigte Waffenbesitz anerkannt bleibt. Der legale Waffenbesitz in Deutschland ist keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die Missbrauchsquote in diesem Bereich liegt stabil niedrig.
Deutschland hat zu Recht ein sehr strenges Waffengesetz, das für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit sorgt. Niemand möchte Waffen in Händen von Extremisten oder psychisch kranken Menschen wissen.
Die Jägerschaft hat über viele Jahre bewiesen, dass sie höchsten Ansprüchen an Zuverlässigkeit und Sorgfalt im Umgang mit Waffen genügt.
Bei etwaigen Waffenverschärfungen gilt für uns aber stets Maß und Mitte. Wir wollen nicht, dass Sportschützen, die rechtmäßig ihren Sport nachgehen oder Jäger, die einen wichtigen Beitrag zur Wildhege und Naturpflege leisten, unter Generalverdacht gestellt werden.
Die durch das Bundesinnenministerium vorgelegten Vorschläge erfüllen diesen Anspruch an Maß und Mitte nicht. Deshalb lehnen wir sie ab.
Unser Ziel ist es das Waffenrecht weiter anzupassen und die Kontrollmöglichkeiten effektiver auszugestalten. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.
Die Zuverlässigkeitsprüfungen sind notwendig und müssen auch zukünftig möglichst unbürokratisch erfolgen.
Das bestehende Waffenerwerbs- und besitzrecht hat sich aus unserer Sicht bewährt und sollte daher dringend beibehalten werden.
Deutschland hat bereits eines der schärfsten Waffengesetze der Welt, eine Verschärfung des Waffenrechts ist nicht erforderlich. Wir setzen uns somit für eine Beibehaltung des bestehenden Waffenerwerbs- und besitzrechts ein
Wird Ihre Partei auf Bundesebene eine Verschärfung des Waffengesetzes für Jägerinnen und Jäger – ggf. auch über ein Veto im Bundesrat – ablehnen?
Mit der vorhergehenden Frage beantwortet.
Nein, siehe Antwort auf vorangegangene Frage.
Die Zuverlässigkeitsprüfungen sind notwendig und müssen auch zukünftig möglichst unbürokratisch erfolgen. Für eine Verschärfung müssten sehr wichtige Gründe angeführt werden, die wir im Moment nicht sehen.
Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass es keine Verschärfung des Waffenrechts, sondern eine bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts braucht. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb öffentlichkeitswirksam deutlich gemacht, dass sie Verschärfungen des Waffenrechts zu Lasten der Jägerinnen und Jäger, wie sie Bundesinnenministerin Faeser ursprünglich geplant hat, nicht mittragen wird.
Eine Gefahr für die Bevölkerung geht eher von der großen Zahl der illegalen Schusswaffen aus, bei denen eine Waffenrechtsverschärfung keine Wirkung hätte. Zur Bekämpfung von Waffenkriminalität ist es aus unserer Sicht am wichtigsten, Besitz und Handel von illegalen Waffen effektiver zu bekämpfen.
Dennoch gab es in jüngerer Vergangenheit Fälle, in denen Extremisten über legalen Waffenbesitz verfügt haben. Dass es Extremisten gibt, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, liegt zum einen daran, dass die örtlichen Waffenbehörden personell und technisch teilweise sehr schlecht ausgestattet sind, so dass sie neben dem Antragsaufkommen keine ausreichende Kontrolle der bisherigen Erlaubnisinhaber gewährleisten können. Hier sind die Länder in der Pflicht, die Behörden besser auszustatten. Zum anderen verfügen die örtlichen Waffenbehörden nicht über die nötigen Erkenntnisse, um Reichsbürger und andere Extremisten zu erkennen und zügig zu handeln. Hierzu müsste zunächst der Datenaustausch von Gerichten, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften mit den Waffenbehörden verbessert werden. Eine Verschärfung des Waffenrechts zur Entwaffnung so genannter Reichsbürger ist nicht notwendig.
Wir lehnen die derzeitige Symbolpolitik zu Lasten der Legalwaffenbesitzer vollumfänglich ab, eine weitere Verschärfung werden wir somit nicht mittragen.
Setzen Sie sich dafür ein, dass Jägerinnen und Jäger in Hessen beim Thema Waffenaufbewahrung nicht durch Gebühren belastet werden?
Wir treten dafür ein, dass diese Möglichkeit bei legalen Waffenbesitzern wie Jägern oder Sportschützen, die die ordnungsgemäße Verwahrung ihrer Waffen ohnehin bereits nachgewiesen haben, sehr sparsam und verhältnismäßig eingesetzt wird.
Außerdem ist uns wichtig, dass die Kontrolle sich ausschließlich auf die Überprüfung der waffenrechtlichen Pflichten und mithin auf den unmittelbaren Aufbewahrungsbereich der Waffen beschränkt und darüber hinaus (andere Räume o.ä.) die Unverletzlichkeit der Wohnung des Jägers gegeben ist.
In dieser Frage sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Änderungen geplant.
Uns ist nicht bekannt, dass es für Waffenaufbewahrung eine Gebühr gibt. Grundsätzlich sind Behörden aber verpflichtet, angemessene Gebühren für bestimmte Dienstleistungen und damit verbundenen Aufwendungen zu erheben.
Für anlasslose Kontrollen von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen sollten aus unserer Sicht in Hessen keine Gebühren erhoben werden dürfen.
Ähnlich wie bei der Jagdsteuer, den Gebühren für Trichinenproben, Hundesteuer für brauchbare Jagdhunde sollten Menschen die sich für das Gemeinwohl einsetzen, auch hier nicht mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden.
Wahlaufruf
Warum sollen Jägerinnen und Jäger nebst ihren Angehörigen und Freunden sowie die Menschen des ländlichen Raumes, die durch das Aktionsbündnis Ländlicher Raum Hessen repräsentiert werden, Sie wählen?
Die CDU Hessen ist die Partei für den ländlichen Raum. Wir setzen uns für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land und für lebenswerte Dörfer überall in Hessen ein.
Land- und Forstwirtschaft sowie die Jagd liegen uns besonders am Herzen. Im Sinne der Menschen treten wir für pragmatische und ideologiefreie Lösungen ein. Für die CDU Hessen ist klar: Nur, wenn es den Menschen in den Dörfern gut geht, kann es ganz Hessen gut gehen. Deshalb steht diese Aufgabe im Mittelpunkt unserer Politik.
Generell ist uns wichtig zu betonen, dass wir bei allen Entscheidungen zunächst die Verbände anhören und den Dialog in Anlehnung an den sogenannten Niedersächsischen Weg, wie wir es in der Landwirtschaft vorhaben, auch im Bereich der Jagdpolitik und der damit verbundenen Bereiche einschlagen wollen.
Wir gehen davon aus, dass hessische Jäger*innen selbstbewusst und mit Sachverstand ihre Wahlentscheidung treffen und dabei, wie wir Grüne auch, das große Ganze in den Blick nehmen. Praktizierende Jägerinnen wissen durch ihre Nähe zur Natur oft mehr als viele andere Bevölkerungsgruppen, wie uns die großen Krisen dieser Welt, der menschengemachte Klimawandel und der dramatische Verlust an Biodiversität im Offenland bedroht. Die Grünen sind die Partei, die frühzeitig diese Gefahren erkannt haben und mit ihren Politikentwürfen dagegen gesteuert haben. Das ist heute wichtiger als je zuvor.
Wir Freie Demokraten haben uns in den vergangenen Legislaturperioden für die Belange der Jägerinnen und Jäger und des gesamten ländlichen Raumes intensiv eingesetzt. Die Klage gegen die Jagdverordnung, der Druck auf die Landesregierung bei der letzten Novelle der Jagdverordnung oder beim Gesetz zum Nationalen Naturmonument „Grünes Band Hessen“ sind dabei nur ein Teil, bei dem wir uns sachorientiert und auf wissenschaftlicher Basis für die Menschen im ländlichen Raum stark gemacht haben. Viele Entscheidungen der Schwarz -Grünen Koalition zeigen, dass dem Koalitionsfrieden zu liebe der ländliche Raum und seine Bedürfnisse geopfert wurden. Wir wollen den Jägerinnen und Jägern und den Menschen des ländlichen Raumes wieder eine Stimme geben.
Die Alternative für Deutschland ist derzeit die einzige echte Oppositionspartei in Deutschland, alle andere Parteien koalieren auf Bundesebene und/oder in den Ländern miteinander und tragen die derzeitige grüne Verbotspolitik, welche auch sehr zu Lasten des ländlichen Raumes geht, in weiten Teilen mit. Es reicht nicht, dass nur Kompromisse ausgehandelt werden, damit Schlimmeres verhindert wird. Die Politik sollte sich schützend vor Sie stellen, Sie ernst nehmen und Sie in Ihrem wichtigen Engagement unterstützen. Wir als Alternative für Deutschland werden deswegen keine weiteren Verschärfungen des Waffenrechtes und keine weiteren Beschneidungen des Jagdrechts mittragen.
Downloads
Hier können Sie die Antworten der Parteien im Original herunterladen: