Vogelgrippe-Virus: Waschbär und Fuchs mit aviären Influenza infiziert

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat informiert in einer Pressemeldung vom 11.04.2024 über den Nachweis der Aviären Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest) bei Wildcarnivoren im Stadtgebiet von Kassel.

Bild Waschbär
Quelle: Rolfes/DJV

Im März wurde im Stadtgebiet von Kassel bei einem Waschbär und einem Fuchs das hochansteckende Vogelgrippe-/Geflügelpest-Virus (Aviäre Influenza) nachgewiesen. Ansteckung erfolgt in der Regel über infizierte Beutetiere (Wildvögel). Mögliche Mutationen müssen beobachtet werden, FLI stuft Risiko der Virusübertragung von Tier auf Mensch weiterhin als gering ein. Tote oder kranke Tiere, insbesondere Wasser- oder Greifvögel, sollten zeitnah der Veterinärbehörde gemeldet werden. Tote Tiere bitte nur mit Handschuhen anfassen.

Am 11. März 2024 wurde der Nachweis für hochpathogene Aviäre Influenzaviren (HPAI) des Typs H5 bei einem Waschbären aus Hessen vom nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenzaviren am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Am 26. März 2024 wurde der Nachweis des gleichen Virustyps bei einem Fuchs vom FLI bestätigt. Damit wurden zum ersten Mal HPAI-Viren bei Wildcarnivoren in Hessen nachgewiesen.

Der Waschbär war am 29.02.2024 aufgrund von sichtbaren Krankheitserscheinungen vom Jagdausübungsberechtigten im Stadtgebiet Kassel erlegt worden.
Der Fuchs war am 13.03.2024 verendet in Kassel-Niederzwehren aufgefunden worden.
Beide Tierkörper waren zur Untersuchung auf Tollwut und weitere Erkrankungen an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) geschickt worden. Nachdem das FLI im letzten Jahr angeregt hatte, möglichst auch Wildcarnivoren auf HPAI zu untersuchen, werden alle Spezies, die im Rahmen des Tollwut-Monitorings im LHL eingehen, auf HPAI untersucht. Nach ersten positiven Ergebnissen im LHL wurden jeweils Proben von beiden Tieren zur Bestätigungsuntersuchung und weiteren Differenzierung an das FLI gesendet.

Die Untersuchung auf Tollwut zeigte bei beiden Tieren ein negatives Ergebnis. Bei dem Waschbären wurde zusätzlich eine Infektion mit dem Staupevirus nachgewiesen.

Infektionswege

Wildcarnivoren stecken sich in der Regel über infizierte Wildvögel als Beutetiere mit dem Virus der HPAI an. Da Anfang Februar der Ausbruch der HPAI in einem Legehennenbestand im Schwalm-Eder-Kreis festgestellt worden war und in der Zwischenzeit das Virus sowohl bei einem Reiher im Schwalm-Eder-Kreis als auch bei einem Schwan in der Stadt Kassel festgestellt wurde, ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus aktuell insbesondere in der nordhessischen Region zirkuliert. Die mögliche Infektion von Wildcarnivoren ist deshalb nicht unwahrscheinlich.

HPAI-Viren bei Wildcarnivoren waren zuvor in Deutschland laut einer Pressemitteilung erstmals vor einem Jahr bei vier Füchsen in Niedersachsen nachgewiesen worden. Im Mai 2023 war HPAI-Virus bei einem Fuchs in Rheinland-Pfalz und im Januar 2024 bei einem Rotfuchs in Karlsruhe nachgewiesen worden. Auch in anderen europäischen Staaten wurde HPAI bei Wildcanrnivoren nachgewiesen, z.B. bei Rotfüchsen in Norwegen, Belgien, Italien und Lettland und bei Polarfüchsen, Nerzen und Marderhunden in Finnland.

Hintergrund:

Die Infektionen mit HPAI-Viren bei den Wildcarnivoren müssen beobachtet werden, damit möglichst frühzeitig eine Mutation des Virus festgestellt werden kann, die dazu führen könnte, dass das Virus leichter auf Säugetiere übertragen werden kann oder auch eine Übertragung unter verschiedenen Säugetierspezies leichter möglich wird. Eine solche Mutation könnte die Gefährlichkeit des Virus, Infektionen bei Menschen zu verursachen, erhöhen. In der letzten Risikoeinschätzung des FLI vom 14. März 2024 wird das Risiko einer Übertragung des Virus von Tieren auf den Menschen weiterhin als gering eingestuft. In Verbindung mit beruflicher Exposition zu infizierten Tieren wird von einem geringen bis moderaten Risiko ausgegangen.

Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel oder Greifvögel sollten der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Handelt es sich bei den tot aufgefundenen Tieren um Arten, die dem Jagdrecht unterliegen (= Wild), so ist dies nach § 3 Abs. 1 Hessisches Jagdgesetz zusätzlich den Jagdausübungsberechtigten oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Sofern unumgänglich sollten diese Tiere grundsätzlich mit Handschuhen angefasst werden. Nach Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln ist in jedem Fall eine gründliche Handreinigung mit Seife durchzuführen. Ein entsprechendes Merkblatt ist auf der Internetseite des HMLU unter dem folgenden Link eingestellt:

https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-07/merkblatt_umgang_mit_verendeten_wildvoegeln.pdf

Staupeinfektionen konnten bereits in der Vergangenheit bei Waschbären in Nordhessen nachgewiesen werden. Diese Viren können auch bei Hunden schwerwiegende Krankheitsverläufe verursachen. Hunde können gegen die Krankheit geimpft werden. Neben der Impfung gegen Tollwut, Parvovirose und Leptospiren gehört die Impfung gegen Staupe zu den von der Ständigen Impfkommission Veterinäre empfohlenen Standardimpfungen für Hunde in Deutschland. Insbesondere jagdlich eingesetzte Hunde sollten gegen diese Krankheiten geimpft sein, um schwerwiegenden Krankheitsverläufen vorzubeugen.