Afrikanische Schweinepest in Südhessen: Seit dem 15. Juni 2024 gilt im Landkreis Groß-Gerau ein Jagdverbot auf alle Wildarten. Ausnahmen gibt es für die Nachsuche von Unfallwild sowie für das Erlösen von schwerkrankem Wild.
Am 7. August 2024 wurde zudem eine Ausnahmeregelung für die Fangjagd auf Beutegreifer, Nutria und Kaninchen in die Ausnahmeverfügung aufgenommen (siehe Allgemeinverfügung vom 07.08.2024, abrufbar unter https://www.kreisgg.de/kreisverwaltung/presse/amtliche-bekanntmachungen).
Wir haben Landrat Thomas Will bei unserem Besuch am 31. Juli 2024 gefragt, wie es mit der Jagd im Infektionsgebiet im Landkreis Groß-Gerau weitergeht.
Aktueller Stand vom 13. August 2024
Nach aktueller Auskunft des HMLU vom 13. August 2024, gilt in der Sperrzone II (Infektionsgebiet) weiterhin ein Ruhegebot. Möglicherweise infiziertes Schwarzwild darf unter keinen Umständen aus dem Infektionsgebiet versprengt werden. Daher ist eine reguläre Jagd innerhalb der Sperrzone II nicht möglich. Dies könnte sich erst ändern, sobald die Festzäune stehen.
Ihr LJV wird bei möglichen Änderungen über die Homepage www.ljv-hessen.de informieren.