„Der neue Festzaun ist eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest. So können Infektionsketten zwischen Einzeltieren oder ganzen Wildschweinpopulationen über die Grenzen der Sperrzonen hinaus bestmöglich unterbunden werden“,
so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.
Mit mobilen Elektrozäunen kann zusätzlich auf aktuelle Kadaverfunde zeitnah reagiert werden. Auch wenn die Elektrozäune keinen hundertprozentigen Schutz bieten, sind diese ein wichtiges taktisches Mittel bei der Seuchenbekämpfung. Diese Maßnahme hat sich auch in anderen Bundesländern bewährt.
„Der Landesjagdverband Hessen arbeitet eng mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium, den betroffenen Landkreisen, den Jagdvereinen sowie weiteren Verbänden zusammen, um die Afrikanische Schweinepest so schnell wie möglich regional begrenzen und damit kontrollieren zu können“,
so Ellenberger weiter.
Weiterhin muss der Schwarzwildbestand innerhalb der Zone II durch strategische Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung stark reduziert werden, um den Infektionsdruck in der Region abzusenken. In der Sperrzone I (Pufferzone) wurde über Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise bereits zu einer verstärkten Bejagung aufgerufen. Der LJV begrüßt, dass einzelne Landkreise die verstärkte Bejagung bereits in Form von Prämien als Aufwandsentschädigung für die Beprobung und Anlieferung der erlegten Wildschweine fördern.