Frage-Antwort-Papier zum neuen Waffenrecht veröffentlicht

Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) informiert über die Auswirkungen der Änderungen im Waffengesetz und stellt ein Frage-Antwort-Papier, eine Übersicht über die Änderungen sowie eine Gegenüberstellung (Synopse) zum Download zur Verfügung.

Frage-Antwort-Papier zum neuen Waffenrecht erläutert Auswirkungen der Gesetzesänderung. Die Änderungen betreffen in erster Linie das Führen von Messern. Quelle: Grell/DJV
Frage-Antwort-Papier zum neuen Waffenrecht erläutert Auswirkungen der Gesetzesänderung. Die Änderungen betreffen in erster Linie das Führen von Messern. Quelle: Grell/DJV

Auswirkungen der Gesetzesänderung werden erläutert. Für Unsicherheit bei Behörden und Jägern werden unbestimmte Rechtsbegriffe sorgen, kritisiert der DJV. Änderungen der Zuverlässigkeitsprüfung führen bereits zu chaotischen Zuständen bei Behörden.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat ein Frage-und-Antwort-Papier zur Änderung des Waffengesetzes veröffentlicht. Darin werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung für Jägerinnen und Jäger ausführlich erläutert. Das Papier ergänzt eine Kurzübersicht und eine Synopse der Änderungen, die bereits zuvor veröffentlicht wurden.

Aufgrund der Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen wie „allgemein anerkannter Zweck“ oder „berechtigtes Interesse“ wird es bei der Beurteilung konkreter Situationen im Zusammenhang mit den ausgeweiteten Messerverboten teils große Unsicherheiten geben. Juristische Auseinandersetzungen sind zu erwarten. Der DJV hatte im Gesetzgebungsverfahren diese Unsicherheit bei der Rechtsanwendung kritisiert. DJV, zahlreiche weitere Experten und sogar Vertreter der Ampelfraktionen haben im Gesetzgebungsverfahren darauf verwiesen, dass neue Messerverbotszonen kaum etwas gegen Gewaltkriminalität ausrichten können.

Weitere Änderungen des Waffengesetzes betreffen in erster Linie die Prüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung zum Waffenbesitz. Auch hier waren Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Änderungen abzusehen. Viele Waffenbehörden erteilen derzeit keine Erlaubnisse, weil die neu eingeführten Behördenabfragen noch nicht möglich sind. Der angestrebte Sicherheitsgewinn wird schon deshalb nicht erreicht, kritisiert der DJV.