Wichtig: Nachtzieltechnik – Änderung des Waffengesetzes muss abgewartet werden!

Aufgrund von Nachfragen teilen wir mit, dass nach dem Bundesratsbeschluss vom vergangenen Freitag, 13.06.2025, zur Verwendung von Nachtzieltechnik zunächst abgewartet werden muss, bis der Bundesgesetzgeber das Waffenrecht dahingehend geändert hat und das Gesetz auch nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Wirksamkeit entfaltet.

Quelle: HMLU
Quelle: HMLU

WICHTIG: Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage.

Hessens Jagdminister Ingmar Jung hatte sich im Bundesrat für diese Änderung des Waffengesetzes eingesetzt. Denn die verstärkte Jagd auf Schwarzwild ist der Schlüssel im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hessen.

Was soll sich konkret ändern:

  • Bisher erlaubt: Nachtsicht-Vorsatz- & Aufsatzgeräte
  • Verboten: Nachtzielgeräte mit eingebauter Zieloptik

Das soll sich nach dem Beschluss des Bundesrates nun ändern – GILT aber erst nach Änderung des Waffengesetzes und nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt!