WICHTIG: Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage.
Hessens Jagdminister Ingmar Jung hatte sich im Bundesrat für diese Änderung des Waffengesetzes eingesetzt. Denn die verstärkte Jagd auf Schwarzwild ist der Schlüssel im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hessen.
Was soll sich konkret ändern:
- Bisher erlaubt: Nachtsicht-Vorsatz- & Aufsatzgeräte
- Verboten: Nachtzielgeräte mit eingebauter Zieloptik
Das soll sich nach dem Beschluss des Bundesrates nun ändern – GILT aber erst nach Änderung des Waffengesetzes und nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt!