(Berlin, 13. Oktober 2025) Die Bundesregierung hat heute für Wölfe in der kontinentalen biogeographischen Region Deutschlands den günstigen Erhaltungszustand an die EU-Kommission gemeldet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt dies, sieht aber noch deutlichen Klärungsbedarf.
„Der heutige Schritt markiert einen Wendepunkt: Die Art und Weise, wie wir mit dem Wolf künftig umgehen wollen, fällt jetzt einzig und allein in die nationale Zuständigkeit“,
sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Jetzt sei die Voraussetzung da, den Koalitionsvertrag der Bundesregierung nahezu flächendeckend umzusetzen, also über das Jagdrecht ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzuführen, so Dammann-Tamke weiter.
Laut DJV muss jetzt aktives Bestandsmanagement kommen, das über ein reines Reaktionsmanagement nach Nutztierrissen hinausgeht. Besonders wichtig ist dies beispielsweise in Regionen mit Zielkonflikten, in denen die Akzeptanz für den Wolf weiter schwindet. Der DJV kritisiert in diesem Zusammenhang die Haltung des Bundesumweltministeriums, das immer noch vor einer Positionierung im Sinne von Bestandsregulierung zurückschreckt – anders als viele europäische Staaten.
Die Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf auf den Anhang V bedeutet für Deutschland auch: Die EU verpflichtet ihre Mitglieder, dafür Sorge zu tragen, dass die Art im günstigsten Erhaltungszustand bleibt. Vor diesem Hintergrund war laut DJV die heutige Meldung an die EU-Kommission so wichtig.
Wiesbaden, 13. Oktober 2025
Hessen begrüßt Feststellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs in der kontinentalen Region
Umweltminister Jung dankt Experten für ihre wichtige Arbeit und sieht den Kurs der Hessischen Landesregierung bestätigt
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (HMLU) begrüßt die heute vom Bund gemeldete Feststellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs in der kontinentalen Region im Rahmen des FFH-Berichts an die EU-Kommission.
„Ich danke den Fachexperten der Länder, die gemeinsam zu dieser Feststellung gekommen sind, für ihre Arbeit“,
sagt Hessens Umweltminister Ingmar Jung. Er betont:
„Diese Feststellung wird den tatsächlichen Entwicklungen in Deutschland gerecht. Der Wolf hat sich in Deutschland und auch in Hessen etabliert. Das fachliche Ergebnis der Expertengruppe der Länder ist daher folgerichtig.“
Das HMLU sieht sich durch die Meldung des Bundes in seiner fachlichen Position bestätigt: Mit dem günstigen Erhaltungszustand ist der Weg frei für eine praxisnahe Umsetzung eines aktiven Wolfsmanagements.
„Der Wolf hat in unserer Kulturlandschaft wieder einen Platz gefunden und breitet sich stetig aus. Dabei müssen wir den Schutz der Weidetiere und die berechtigten Anliegen der ländlichen Bevölkerung gleichermaßen im Blick behalten. Dies gelingt nur durch einen klaren, rechtssicheren Rahmen für Managementmaßnahmen“,
so Jung.
Hintergrund:
Die „Trendwende Wolf“ war Teil des Sofortprogramms der Hessischen Landesregierung. Im Herbst 2024 hatte der Hessische Landtag das Hessische Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.
Die sachgerechte Meldung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes ist neben der Anpassung des Schutzstatus eine wesentliche Voraussetzung für ein effektives Bestandsmanagement des Wolfs in Deutschland. Die Absenkung des Schutzstatus für den Wolf ist am 7. März im Rahmen der Berner Konvention erfolgt und anschließend von der EU-Kommission in einer Änderung der FFH-Richtlinie rechtlich festgesetzt worden.