LJV bekräftigt Forderung auf der Jagdmesse Alsfeld: Aufhebung der verlängerten Schonzeiten für Fuchs und Waschbär

Im vergangenen April trat in Hessen eine neue Jagdverordnung in Kraft, die u. a. eine Schonzeit für Füchse und Waschbären in den Frühjahrs- und Sommermonaten vor-schreibt. Besonders in dieser Zeit sind Junghasen und bodenbrütende Vogelarten wie Rebhuhn, Brachvogel, Feldlerche und Kiebitz ohne den Schutz der Jäger ihren Fress-feinden hilflos ausgeliefert.

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger auf der Jagdmesse in Alsfeld
LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger eröffnet die Jagdmesse in Alsfeld und fordert die Aufhebung der verlängerten Schonzeiten für Fuchs und Waschbär. Foto: Markus Stifter

Doch nicht nur der Artenschutz leidet unter der neuen Schonzeitverordnung. In Nordhessen richten Waschbären große Schäden an Gebäuden und Grundstücken an.

Seit dem 1. März sind den hessischen Jägerinnen und Jägern die Hände gebunden: Eine Erlegung im Auftrag des Grundstückeigentümers auf dessen Grundstück ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt, das Aussetzen der Tiere verbietet eine EU-Richtlinie zur Eindämmung von gebietsfremden Arten.

Deshalb fordert LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger von Umweltministerin Priska Hinz eine sofortige Aufhebung der verlängerten Schonzeiten für Füchse und Waschbären unter Beachtung des Elterntierschutzes.

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) präsentiert der Landesjagdverband das Projekt „Wild auf Wild“.

Wild auf Wild
Dr. Anna Martinsohn präsentiert mit ihrer Kollegin die Aktion „Wild auf Wild“ auf der Jagdmesse in Alsfeld. Foto: Markus Stifter

Wildbratwürste, Steaks und Hirschsalami sind auf vielen Festen und Veranstaltungen heiß begehrt.

„Mit dieser modernen Kampagne und dem neuen Aktionslogo können Jägerinnen und Jäger bundesweit nun noch mehr Lust auf heimisches Wildbret aus nachhaltiger Jagd machen“,

so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger.

In den nächsten Tagen beginnen die hessischen Jäger mit der bewährten Hasenzählung im Frühjahr. Im Scheinwerferlicht können die Hasen durch die Lichtreflexion in den Augen deutlich von anderen Wildtieren unterschieden werden. Im Herbst wird erneut gezählt und der jährliche Zuwachs ermittelt. Ist die Besatzdichte ausreichend, können die Hasen ab 1. Oktober bis zum 31. Dezember wieder bejagt werden. Eine Praxis, die in vielen Revieren schon seit langem etabliert ist.

Besonders wichtig ist dem Landesjagdverband auch die Unterstützung der Bevölkerung, im ländlichen aber auch gerade im städtischen Raum. Die Jäger vor Ort stehen bei Fragen zur Verfügung, organisieren Waldexkursionen für Kindergärten und Schulen aber auch für andere Naturinteressierte. Der Verband vermittelt gern Kontakte zur örtlichen Jägerschaft.