Liebe Jägerinnen und Jäger!
Endlich, am 9. Februar 2017 – mehr als ein Jahr nach Veröffentlichung der neuen Prüfungsordnung, sind auch die Jägerprüfungsfragen des Sachgebiets 4 auf der Internetseite der oberen Jagdbehörde veröffentlicht worden. Wir haben darüber sofort unsere Mitgliedsvereine informiert und die Fragen auf unsere Internetseite (www.ljv-hessen.de) eingestellt und einen Link gesetzt. Die Fragen waren bereits im Sommer 2016 durch die Jagdberater der oberen Jagdbehörde geprüft worden. Eine nachvollziehbare Erklärung dafür, warum es dann bis zum Februar 2017 bis zu ihrer Veröffentlichung gedauert hat, ist uns bisher nicht gegeben worden. Am 2. Februar 2017 sind wir auch darüber informiert worden, dass die ursprünglichen Fragen zu den Sachgebieten 1 bis 3 teilweise geändert werden mussten, worüber wir unsere Mitgliedsvereine ebenfalls sofort unterrichtet haben. Wenn man bedenkt, dass in wenigen Wochen bereits die schriftliche Jungjägerprüfung stattfinden soll, so ist das sehr ärgerlich und kann die Prüfung rechtlich angreifbar machen, worauf der Landesjagdverband Hessen bereits frühzeitig hingewiesen hat.
Am 1. März beginnen die durch die neue Jagdverordnung neu eingeführten Schonzeiten für Waschbären und Füchse. Der Landesjagdverband setzt sich nachdrücklich gegenüber der hessischen Landesregierung für die Abschaffung dieser Schonzeiten unter Beachtung des Elterntierschutzes ein. Erst kürzlich hat die EU-Kommission den Waschbär in die Liste mit 37 fremden, invasiven Arten aufgenommen, die europaweit zurückgedrängt werden sollen. Der Kleinbär verursacht Schäden in Siedlungs- und Gartenanlagen und beeinflusst die heimische Artenvielfalt negativ. In der Natur gibt es kaum nennenswerte Faktoren, die eine weitere Ausbreitung stoppen könnten. Der Deutsche Jagdverband hat 2017 deshalb als Jahr des Waschbären ausgerufen. Der Waschbär hat sein Verbreitungsgebiet deutschlandweit in sieben Jahren nahezu verdoppelt und kommt jetzt fast in jedem zweiten Jagdrevier vor. Auf dem Speiseplan des Allesfressers stehen Früchte, aber auch Amphibien und Reptilien sowie Jungvögel und Vogeleier. Aufgrund seiner ausgezeichneten Kletterkünste sucht der Kleinbär auch in Baumkronen oder an steilen Felswänden nach Nahrung. Baumhöhlen und Horste von Greifvögeln kann er sogar bewohnen. Deshalb bringen Wissenschaftler ihn vor allem mit Brutverlusten bei Uhus, Graureihern und Höhlenbrütern in Verbindung. Einige Vogelarten fühlen sich durch die ständige Anwesenheit des Waschbären gestört und verlassen ihre Brutstätten vorzeitig.
Seit 1990 steigt die Jagdstrecke merklich an. Das Ausmaß seiner Verbreitung verdeutlichen die Zahlen des „Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD)“. Im Vergleich zu 2006 meldeten im Jahr 2013 fast doppelt so viele Reviere ein Vorkommen des Kleinbären. Deutschlandweit ist nun fast jedes zweite Revier in Waschbärhand, im Kerngebiet (Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) liegt die Zahl mit 71 Prozent sogar noch deutlich höher. Regelmäßig erheben Jäger in über 25.000 Revieren Daten zum Waschbären und anderen Neozoen, die wissenschaftlich ausgewertet werden. Das entspricht etwa der Hälfte der land- und forstwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Damit bieten sie das umfangreichste Monitoring bundesweit.
In weiten Teilen Hessens sind Wald- und Feldlandschaften teilweise in erheblicher Dichte besiedelt. Der Waschbär hat in Hessen kaum natürliche Fressfeinde, welche seine Ausbreitung stoppen könnten. Die Fangjagd ist das effektivste Mittel, um den nachtaktiven Räuber zu bejagen. Diese ist absolut notwendig und muss unter Beachtung des Elterntierschutzes ganzjährig möglich sein, um seine weitere Ausbreitung zu verlangsamen, so wie das die EU-Verordnung gegen die Ausbreitung invasiver Arten auch fordert. Die in Hessen neu eingeführte Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli erschwert die Bejagung und eine Zurückdrängung des Waschbären, läuft dem europäischen Recht diametral zuwider und ist ein schwerer Schlag ins Gesicht des Artenschutzes.
Liebe Jägerinnen und Jäger, solange die Schonzeit der Jägerschaft unter Strafandrohung verbietet, den Waschbären zu jagen, dokumentieren Sie die Schäden, die der Waschbär in der Natur anrichtet und Schreiben Sie an die hessische Landesregierung sowie ihre örtlichen Politiker mit dem Begehren, die Schonzeit wieder aufzuheben. Soweit Grundstückseigentümer und Landwirte Sie um Hilfe bitten, weisen Sie auf die Schonzeit hin, die der Jägerschaft die Hände bindet, und weisen Sie die betreffenden Personen darauf hin, sich an die zuständigen Politiker der hessischen Landesregierung zu wenden. Die rechtlichen Probleme, die die Schonzeit in Hessen verursacht hat, werden im inneren dieses Heftes erläutert.
Liebe Jägerinnen und Jäger, kommen Sie zahlreich zu der Messe „Jagen Reiten Fischen Offroad“ in Alsfeld mitten in Hessen vom 10. bis 12. März 2017. Dort ist Ihr Landesjagdverband mit einem Informationsstand vertreten. Der Deutsche Jagdverband wird an unserem Stand die Kampagne „Wild auf Wild“ vorstellen, mit der die Wildbretvermarktung unterstützt werden soll. Neben der Vorstellung des Promo-Kits wird natürlich auch Wildbret gereicht. Ein Höhepunkt wird auch die Bekanntgabe der Gewinner unseres Newsletter-Spiels sein, die am 11. März 2017 um 15 Uhr stattfinden wird.
Ich hoffe, dass Sie die Gelegenheit wahrnehmen, Ihren Landesjagdverband Hessen auf der Messe zu besuchen und sich zu informieren oder auch Anregungen zu geben.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil!
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes