Liebe Jägerinnen und Jäger!
Seit dem 6. Juli 2017 sind die neuen Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig. Der Neukauf von Schränken der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen – also auch Jagdwaffen – ist ab dem 6. Juli 2017 nicht mehr zulässig. Ab dann können Jäger für die Aufbewahrung ihrer Schusswaffen bei der Behörde nur noch Waffenschränke registrieren lassen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, entsprechen. Für Eigentümer von A- und B-Schränken gilt ein unbegrenzter Bestandsschutz. Sie dürfen auch zukünftig wie bisher genutzt werden. Auch die gemeinsame Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft ist bei der Weiternutzung von A- und B-Schränken erlaubt, und selbst bei Versterben des heutigen Besitzers dürfen die späteren Mitaufbewahrer den Schrank weiternutzen. Allerdings dürfen von dieser Ausnahme abgesehen Waffenschränke der Klassen A und B von Erben nicht zur Waffenaufbewahrung (weiter-) genutzt werden. Wichtig ist eine neue Amnestieregelung: Ab dem 6. Juli 2017 ist die straffreie Abgabe verbotener Gegenstände und nicht rechtmäßig besessener Waffen für ein Jahr bei der zuständigen Behörde möglich. Kriegswaffen und Kriegswaffenmunition, wie etwa Granatwerfer oder Granatwerfer-Munition, sind von der Amnestie ausgenommen. Eine umfassende Information zur Rechtslage finden Sie auf der Internetseite des Landesjagdverbandes Hessen (ljv-hessen.de). Für weitergehende Fragen steht auch die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Hessen zur Verfügung.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat über das weitere Fortschreiten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Tschechien berichtet. Mit Stand vom 11. Juli 2017 wurden 25 Fälle bei Wildschweinen festgestellt. Das bisher bekannte Geschehen ist räumlich begrenzt und befindet sich ca. 350 km von der deutschen und ca. 80 km von der österreichischen Grenze entfernt. Umweltministerin Hinz hat in einer Pressemeldung vom 11. Juli 2017 dazu aufgerufen, auch die Jägerschaft sei angehalten, die seit Jahren durchgeführte Untersuchung von erlegten Wildschweinen intensiv zu unterstützen. Neben der stichprobenartigen Untersuchung der regulären Jagdstrecke mittels Blutproben komme der Untersuchung von verendet aufgefundenem Wild, Unfallwild oder krank erlegten Tieren eine besondere Rolle zu. In Zweifelsfällen sei das Veterinäramt zu verständigen. Darüber hinaus trage eine intensive Schwarzwildbejagung zu einer Reduktion des Infektionspotentials durch hohe Populationsdichten bei. Der Landesjagdverband Hessen hat daraufhin das hessische Umweltministerium angeschrieben und gefordert, die von manchen Landkreisen auch für Frischlinge und Überläufer unter 20 kg Wildbretgewicht erhobene Trichinengebühr wieder abzuschaffen. Darüber hinaus hat der Landesjagdverband eine angemessene finanzielle Entschädigung der Jägerschaft für Maßnahmen der Prävention gefordert. Wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr der ASP gilt: Unnötigen Kontakt zu verdächtigem Wild vermeiden und das zuständige Veterinäramt informieren.
Nach Prüfung zahlreich eingegangener Hinweise auf Unregelmäßigkeiten haben der Deutsche Jagdverband und der Bayerische Jagdverband beschlossen, die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anzufechten. Die Verbände kündigten an, rechtzeitig Klage beim Sozialgericht zu erheben. Betroffene, die zu Unrecht keine Wahlunterlagen erhalten haben, sind aufgerufen, die Klage mit einer eidesstattlichen Versicherung zu unterstützen. Nähere Hinweise und ein Formular gibt es unter jagdverband.de/sozialwahl2017.
Am 29. Juni 2017 wurde im Hessischen Landtag über den Antrag der SPD-Fraktion Hessen, die Schonzeit für Waschbären aufzuheben, abgestimmt. Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hatten daraufhin die Beibehaltung der Waschbären-Schonzeit beantragt. In der darauffolgenden Abstimmung wurde der ursprüngliche von der SPD-Fraktion gestellte Antrag zur Aufhebung der Schonzeit für Waschbären abgelehnt. SPD und FDP stimmten dafür, CDU, Grüne und Linke stimmten dagegen. Demgegenüber stimmten CDU, Grüne und Linke für den dringlichen Antrag von CDU und Grüne. Näheres, insbesondere Videoaufnahmen von der Landtagsdebatte, finden Sie auf der Internetseite des Landesjagdverbandes Hessen (ljv-hessen.de).
Hierzu noch ein Blick über den Tellerrand: Kurz vor Ferienbeginn hat Umweltministerin Hinz verkündet, das Landgestüt Dillenburg wegen „Tierwohl“ zu schließen. Für uns Jägerinnen und Jäger ein Déjà-vu: Vor zwei Jahren wurde kurz vor Ferienbeginn die neue hessische Jagdverordnung öffentlich gemacht, mit der aus ideologischen Gründen gegen die Jagd geschossen wurde und auch heute noch wird. Jetzt soll aus ebenfalls ideologischen Gründen ein jahrhunderte altes hessisches Kulturgut platt gemacht werden. Auf der Internetseite change.org kann man eine Petition gegen die Schließung unterstützen, was bei Redaktionsschluss bereits fast 50.000 Menschen, vor allem des ländlichen Raumes, getan haben.
Zum Schluss noch ein Terminhinweis: Die landesweiten Fortbildungsschulungen des Landesjagdverbandes Hessen zur Feldhasenzählung und auch zum vorgesehenen Stockentenmonitoring finden an drei Terminen am 16. August in Lich (Lokal Klosterwald), am 17. August in Melsungen (Deutsche Jagdbibliothek) und am 21. August in Friedberg-Ockstadt (Bürgerhaus Ockstadt), jeweils von 18.00 bis 20.00 Uhr statt. Die Vertreter des Arbeitskreises Wildbiologie der Universität Gießen haben ihre Teilnahme an allen drei Terminen zugesagt.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen für die Bockjagd weiterhin guten Anblick und Waidmannsheil!
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes