Eingeladen hatte der Odenwaldkreis, der die Veranstaltung mit Unterstützung der Task Force Tierseuchenbekämpfung des Regierungspräsidiums Darmstadt organisiert hat. Das hessische Umweltministerium finanzierte die Praxisübung.
Dr. Michael Sallmann, Leiter der Veterinärbehörde im Odenwaldkreis eröffnet die Veranstaltung und stellt Alexander Bigdon von der Polizeifliegerstaffel Egelsbach vor.
Fallwildsuche mit der Wärmebilddrohne
Bigdon und seine Kolleginnen und Kollegen könnten im Seuchenfall totes Schwarzwild mit einer Drohne mit Wärmebildkamera aufspüren, damit es schnellstmöglich geborgen werden kann. Die Experten der Fliegerstaffel haben mit den unterschiedlichen Fluggeräten und Wärmebildkameras schon viele Erfahrungen, meist bei der Suche nach vermissten oder hilflosen Personen, gesammelt.
Die Wärmebildtechnik funktioniert allerdings nur, wenn die Bodentemperatur und die Temperatur des Tierkörpers stark voneinander abweichen. Liegt der tote Tierkörper schon zu lange, kann er bereits zu sehr abgekühlt sein und die Kamera kann ihn nicht mehr erkennen. Ähnlich schwierig gestaltet sich die Suche über Waldgebieten. Bei einem geschlossenen Blätterdach in den Frühjahrs- und Sommermonaten sind die Schwarzkittel nicht erkennbar, ebenso im hohen Mais oder auf Rapsflächen. Die Drohnen liefern jedoch aktuelle Luftbilder der Umgebung für die Einsatzmappen und können auch bei der Zaunkontrolle eingesetzt werden, so Bigdon.
Ausbreitung der ASP
Dr. Fabienne Leidel von der Task Force Tierseuchenbekämpfung des Regierungspräsidiums Darmstadt zeigte in einer grafischen Animation die Ausbreitung der ASP von Georgien nach Osteuropa bis aktuell nach Belgien. Die Tiere versterben in der Regel 6-10 Tage nach der Infektion. Aufgrund der Biologie des Virus steht noch kein Impfstoff zur Verfügung. Die Verbreitung von Tier zu Tier mache nur langsame Sprünge. Der Mensch sei z. B. durch die Entsorgung von kontaminierten Rohfleisch- oder Wurstwaren für die sprunghafte Ausbreitung teilweise über mehrere hundert Kilometer verantwortlich.
Das Veterinäramt im Odenwaldkreis hat deshalb alle Unternehmen im Kreis angesprochen, die von LKW angefahren werden, und dort zusätzlich zu den Warnschildern an Autobahnrastplätzen Handzettel für Lieferanten und Speditionen in mehreren Sprachen verteilt.
Video zur Tierseuchenübung im Odenwald
Einen Film zur Tierseuchenübung finden Sie bei Youtube unter folgendem Link: https://youtu.be/rUaWLaJuudM
Quelle: Landesjagdverband Hessen e. V.
Planungen in anderen Bundesländern
Weitere Referenten berichteten über das geplante Vorgehen in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg. In Bayern erhielten Jäger bereits eine Abschussprämie in Höhe von € 20,- als Aufwandsentschädigung für die Erlegung eines nichtführenden Stückes Schwarzwild. Allerdings sei die Trichinengebühr noch nicht in allen Landkreisen ausgesetzt worden.
Bergung des Kadavers im Seuchenfall
Am toten Stück wird die Bergung des Kadavers unter Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen demonstriert. Die Bergeteams werden von den zuständigen Veterinärbehörden beauftragt, verendete Stücke abzuholen und den Fundort gründlich zu desinfizieren. Dabei ist es besonders wichtig, das Fahrzeug und den Anhänger in einen reinen und einen unreinen Bereich einzuteilen. Der Fahrerraum darf weder durch Kleidung, Schuhe oder auch die eigenen Hände mit dem ASP-Erreger kontaminiert werden. Bei der Bergung sind deshalb Schutzanzüge und verschiedene Handschuhe zu tragen. Das hessische Umweltministerium hat dazu einen Lehrfilm produziert, der unter folgendem Link aufzurufen ist: https://umwelt.hessen.de/video/bergung-von-kadavern-im-seuchenfall-afrikanische-schweinepest
Auch die ordnungsgemäße Entsorgung der geborgenen Kadaver ist besonders wichtig. Die Tiere werden auf eingerichtete Kadaversammelplätze verbracht und dort in speziellen Tonnen entsorgt, die von der Tierkörperbeseitigung aufgeladen und abgekippt werden können. Auch erlegte Stücke aus den Restriktionsgebieten werden nach der Beprobung entsorgt. Die Kadaversammelplätze sollen im gefährdeten Gebiet geplant und gebaut werden. Bevorzugt könnten diese auf den Geländen von Kläranlagen, Straßenmeistereien oder städtischen Bauhöfen eingerichtet werden. Die Menge der toten Tiere sei nicht abschätzbar, so Dr. Inga Weiße vom RP Darmstadt.
Säuberung der Fundstelle und Entsorgung des Kadavers
Zur Säuberung der Fundstelle werde Kalkmilch oder andere geeignete Desinfektionsmittel verwendet.
Nach dem Abladen des Kadavers am Sammelplatz muss sowohl das Bergefahrzeug als auch der Anhänger in einer Desinfektionsschleuse dekontaminiert werden. Die örtlichen Feuerwehren, der Katastrophenschutz und das Technische Hilfswerk sollten im Seuchenfall Amtshilfe leisten, Schleusen einrichten und die Bergefahrzeuge sowie das Transportfahrzeug der Tierkörperbeseitigungsanlage desinfizieren. Bei der Desinfektion werde das Produkt „Venno Vet 1 super“ in 2 %iger Lösung eingesetzt. Die Einwirkzeit beträgt 30 Minuten.
Sollte es zu einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Hessen kommen, werden die örtlichen Jägerinnen und Jägern gebeten, die Fallwildsuche zu unterstützen und gefundene Kadaver umgehend zu melden.
Am Donnerstag, 27. September 2018 hat der Deutsche Bundestag Änderungen am Bundesjagdgesetz und am Tiergesundheitsgesetz verabschiedet. Die Änderungen sind eine Reaktion auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) und gelten nur für den Seuchenfall. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Jagdrevierinhaber eine Entschädigung beanspruchen können, wenn die Jagd durch behördliche Maßnahmen im Seuchenfall eingeschränkt wird. In seiner Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen hat der DJV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit der Revierinhaber elementar für eine effektive Reduktion der Schwarzwildbestände ist.