Liebe Jägerinnen und Jäger,
das Bundeskriminalamt hat am 2. Juni 2020 das vom Bundesinnenministerium angekündigte Merkblatt zum Einsatz von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen gemäß Waffengesetz veröffentlicht. Gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport hat der Landesjagdverband Hessen die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und in einer auf der Startseite (www.ljv-hessen.de) eingestellten Tabelle veranschaulicht. Wichtig ist, sich vor dem Kauf eines Gerätes beim Händler oder der Waffenbehörde zu erkundigen, ob es bei der Jagd eingesetzt werden darf.
Der Landesjagdverband Hessen hat eine Broschüre zu Bejagungsempfehlungen unter dem Motto „Wald mit Wild ist möglich“ herausgebracht, die wissenschaftliche Erkenntnisse von Prof. Dr. Dr. Reiner und Prof. Dr. Dr. Herzog sowie die Erfahrungen und Lehren der Praxis aufnimmt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt. Diese Broschüre ergänzt das Strategiepapier des Landesjagdverbandes zum Thema „Wald mit Wild“ und ist ein weiterer Baustein gegen die unreflektierten Forderungen nach pauschalen Abschusserhöhungen von Reh- und Rotwild ohne Sinn und Verstand.
Auch der Deutsche Jagdverband (DJV) hat im Juni 2020 eine Broschüre zu Lösungsansätzen im Forst-Jagd-Konflikt herausgegeben. Auf 40 Seiten gibt die Broschüre des DJV einen Überblick über Wildschäden, deren Prävention und Ansprüche von Paarhufern an den Wald. Anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse zeigt der DJV, warum eindimensionale Lösungsversuche zum Scheitern verurteilt sind: Ein zeitlich und räumlich gesehen immer größerer Jagddruck provoziert Wildschäden sogar und verschärft den Konflikt. Die Broschüre ist ein Appell, waldbauliche und jagdliche Maßnahmen im Zuge des notwendigen Waldumbaus intelligent zu kombinieren. Beispielsweise muss auf notwendigen Aufforstungsflächen stärker gejagt werden, um gepflanzte Bäume zu schützen. Gleichzeitig sind andernorts Wildruhezonen notwendig. In diesen muss eine Nutzung zumindest saisonal unterbleiben – auch für Erholungssuchende. Lösungsansätze bietet die wildökologische Raumplanung: Sie bezieht auch Felder und Wiesen mit ein, wichtige Teile des Wildtierlebensraumes. Notwendig ist eine ganzheitliche Betrachtung des Habitats für einzelne Tierarten. Um deren Nutzungsansprüchen mit denen des Menschen in Einklang zu bringen, müssen alle Akteure des ländlichen Raums zusammenarbeiten. Der DJV fordert dazu auf, bestehende staatliche Fördermaßnahmen im Waldbau zu überdenken. Statt schwerpunktmäßig den Holzertrag zu fördern, sollten Auf- und Ausbau eines vielfältigen Lebensraums künftig mehr im Fokus stehen. Wildschäden und Lebensraum für Wildtiere sollten im Wald neu beurteilt werden. Dabei dürfen nicht nur Verbissprozente von Gehölzpflanzen im Fokus stehen. Vielmehr muss bewertet werden, wie viele Bäume pro Flächeneinheit unverbissen dem Äser des Wildes entwachsen, damit vorher definierte waldbauliche Ziele erreicht werden können. Die öffentliche Hand hat in Sachen Waldumbau laut DJV eine Vorbildfunktion: Bund, Länder und Kommunen müssen in ihren Wäldern zeigen, wie sich wissenschaftliche Erkenntnis in die Praxis umsetzen lassen. Der Rationalisierungs- und Kostendruck der Forstwirtschaft hat allerdings seit den 1990er Jahren zur Streichung von bundesweit 70 Prozent der Stellen in Forstbetrieben geführt.“
Für Jagdpächter wichtige Urteile hat der Bundesgerichtshof am 23. April 2020 (Aktenzeichen: III ZR 250/17 und III ZR 251/17) erlassen. Der unter anderem für das Amtshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Radfahrer grundsätzlich nicht mit einem quer über einen Feldweg gespannten, ungekennzeichneten Stacheldraht rechnen muss und es deshalb kein Mitverschulden an einem Unfall darstellt, wenn er seine Fahrgeschwindigkeit auf ein solches Hindernis nicht einstellt und deshalb zu spät davor bremst. Sowohl die Gemeinde als auch die Jagdpächter haften nach diesem Urteil für die Schäden des Radfahrers in Höhe von mindestens 75%.
Bereits in meinem letzten Vorwort habe ich darauf hingewiesen, wie wichtig die direkte Ansprache in Bezug auf behördliche Maßnahmen ist. Wenn Sie zeitnah und direkt von Ihrem Landesjagdverband informiert werden wollen, melden Sie sich bitte bei unserem Newsletter an. Gehen Sie dazu auf unsere Startseite www.ljv-hessen.de und klicken Sie in der Kopfzeile auf Newsletter. Tragen Sie anschließend auf der sich öffnenden Seite Ihre E-Mail-Adresse ein und drücken Sie sodann auf abschicken. Von da an erhalten Sie unmittelbar und zeitnah die Informationen vom Landesjagdverband Hessen.
Liebe Jägerinnen und Jäger, für die Blattjagd wünsche ich Ihnen Anblick und Jagdglück. Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes