Änderung der Schweinepest-Verordnung

In dieser Woche wurde die Änderung der Schweinepest-Verordnung im Bundesgesetzblatt Nr. 8 vom 13.03.2018 veröffentlicht.

Quelle: KauerMross/DJV

Der DJV begrüßt die Initiative der Bundesregierung, warnt aber vor überzogenen Maßnahmen vor Ort: Jäger und andere Beteiligte müssen einbezogen werden. Jäger sollten Wildschwein-Kadaver nicht transportieren, sondern Tupfer-Proben nehmen. Elterntierschutz bleibt bestehen trotz beschlossener Schonzeitaufhebung für Wildschweine.

Die komplette Pressemitteilung des DJV können Sie hier herunterladen:

Download: Pressemitteilung des DJV