Unter dem oben aufgeführten Link können Sie eine interaktive Karte mit den aktuell eingerichteten Restriktionszonen aufgrund des Ausbruches der Afrikanischen Schweinpest abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Tierseuchenlage verändert und die Zonengrenzen daher ggf. auch weiterhin angepasst werden müssen. Das Regierungspräsidium Darmstadt übernimmt in diesen Fällen die Abstimmung der neuen Zonengrenzen mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Hessischen Landwirtschaftsministerium. Sobald diese Abstimmungen beendet sind, wird dann eine aktualisierte Karte an dieser Stelle eingestellt. Die zur Anordnung der Maßnahmen erforderlichen Allgemeinverfügungen werden von den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten erlassen und sind bei Bedarf auf deren Internetseiten in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar.
Stand der Karte:
8. Oktober 2024
Legende:
Grüne Line: Sperrzone I („Pufferzone“)
In dem Gebiet zwischen der grünen und der violetten Linie wurde bisher kein ASP-Virus bei Wildschweinen nachgewiesen. In dieser Zone erfolgt vor allem eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen und deren Untersuchung auf ASP. Für die Allgemeinbevölkerung sind in dem Bereich zwischen der grünen und der violetten Linie keine besonderen Regelungen verpflichtend zu beachten. Verendet aufgefundene Wildschweine sollten den Veterinärbehörden gemeldet werden, damit diese auf ASP untersucht werden können.
Violette Linie: Sperrzone II („Infizierte Zone“)
Vor allem im inneren Bereich dieser Zone wurde das ASP-Virus bei Wildschweinen nachgewiesen. In der gesamten Zone ist die Jagd weitgehend verboten und es gelten Einschränkungen für die Landwirtschaft. Auch für die Allgemeinbevölkerung sind Regelungen zu beachten: Hunde sind in der gesamten Zone an der Leine zu führen, im Wald dürfen die Wege nicht verlassen werden und verendet aufgefundene Wildschweine sind den Veterinärbehörden zu melden.
Orangefarbene Linie: Vorläufiges Kerngebiet
Das Kerngebiet ist der innere Teil der Sperrzone II. Hier wurden bisher die meisten ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen. Mit weiteren Fällen ist zu rechnen. Es gelten die Maßnahmen der Sperrzone II und zusätzliche Einschränkungen für die Forstwirtschaft.
Blaue Linie: Sperrzone III
Diese Zone wurde aufgrund der Nachweise des ASP-Virus in Hausschweinebeständen festgelegt. Es gelten die Maßnahmen der Sperrzone II und zusätzliche Einschränkungen für schweinehaltende Betriebe.
Quelle: HMLU
Originalseite: https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Afrikanische-Schweinepest