ASP-Lage in Südhessen: Änderung der Allgemeinverfügung im Kreis Groß-Gerau

Der Führungsstab ASP-Lagezentrum des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) und das Training Center Retten & Helfen (TCRH) informierten die betroffenen Jagdpächter und Hegegemeinschaften am Dienstag, 25.06.2024, in der Riedhalle Groß-Gerau zu den laufenden Kadaversuchaktionen.

Der ASP-Lagestab des HMLU informierte über die laufende Kadaversuche. Von links: Dr. Gisela Isa (Leiterin Tierseuchenreferat im HMLU), Dr. Christina Jehle (TCRH), Torben Engelhardt (Oberste Jagdbehörde HMLU), Volker Höhler (Leitung Oberste Jagdbehörde im HMLU), Christoph Zörb (Leiter Presse ASP-Führungsstab HMLU), Justus Kallmeyer (Verbindungsbeamter HessenForst). Foto: Markus Stifter
Der ASP-Lagestab des HMLU informierte über die laufende Kadaversuche. Von links: Dr. Gisela Isa (Leiterin Tierseuchenreferat im HMLU), Dr. Christina Jehle (TCRH), Torben Engelhardt (Oberste Jagdbehörde HMLU), Volker Höhler (Leitung Oberste Jagdbehörde im HMLU), Christoph Zörb (Leiter Presse ASP-Führungsstab HMLU), Justus Kallmeyer (Verbindungsbeamter HessenForst). Foto: Markus Stifter

Es gilt nach wie vor ein Ruhegebot in der infizierte Zone. Deshalb hat der Landkreis Groß-Gerau im Rahmen der Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone eine Einschränkung der Betretungsrechte für Wald- und Offenlandflächen erlassen. Die Betretung ist nur noch auf den dafür vorgesehenen Wegen gestattet. Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde, wobei die Leine max. 5 Meter lang sein darf.

Weitere Informationen finden Sie auf den unten verlinkten Allgemeinverfügungen oder auf der Homepage des Landkreises unter www. kreisgg.de.

Der LJV Hessen bittet Spaziergänger und Hundehalter diese Regeln dringend einzuhalten, damit möglicherweise infizierte Wildschweine nicht aufgescheucht und in andere Gebiete außerhalb der Restriktionszone getrieben werden.

Downloads Allgemeinverfügungen (Landkreis Groß-Gerau):