Es gilt nach wie vor ein Ruhegebot in der infizierte Zone. Deshalb hat der Landkreis Groß-Gerau im Rahmen der Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone eine Einschränkung der Betretungsrechte für Wald- und Offenlandflächen erlassen. Die Betretung ist nur noch auf den dafür vorgesehenen Wegen gestattet. Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde, wobei die Leine max. 5 Meter lang sein darf.
Weitere Informationen finden Sie auf den unten verlinkten Allgemeinverfügungen oder auf der Homepage des Landkreises unter www. kreisgg.de.
Der LJV Hessen bittet Spaziergänger und Hundehalter diese Regeln dringend einzuhalten, damit möglicherweise infizierte Wildschweine nicht aufgescheucht und in andere Gebiete außerhalb der Restriktionszone getrieben werden.
Downloads Allgemeinverfügungen (Landkreis Groß-Gerau):
- 2. Änderung der Allgemeinverfügung, veröffentlicht am 24.06.2024
- 1. Änderung der Allgemeinverfügung, veröffentlicht am 20.06.2024
- Allgemeinverfügung für die Kernzone, veröffentlicht am 17.06.2024
- Allgemeinverfügung für die infizierte Zone, veröffentlicht am 17.06.2024