Obwohl es sich um eine Ralle handelt, brütet er auch auf trockenen Standorten und auch im Ackerland. Er ist allerdings nicht häufig und auch nicht standorttreu. In manchen Jahren besiedelt er mit mehreren Exemplaren ein Wiesengebiet und im nächsten und übernächsten Jahr kann er dort ganz fehlen.
Anders als seine Verwandten, die Bläßralle (Bläßhuhn) und die Teichralle (Teichhuhn), ist der Wachtelkönig wie die Wasserralle und die Tüpfelsumpfralle kaum zu beobachten, da er sehr heimlich im hohen Gras lebt.
Anfang Juni rufen die Männchen in der Abend- und Morgendämmerung ihr charakteristisches knarrendes „RREb- RRreb“. Nur in diesem kurzen Zeitraum kann man die Vögel nachweisen und Schutzmaßnahmen einleiten.
Die Weibchen legen zwischen sechs und zwölf Eier in eine von ihnen ausgescharrte und ausgepolsterte Bodenmulde. Hier werden die Jungen erbrütet. Sie sind schwarzbunt und ernähren sich als Nestflüchter von Insekten, Spinnen, Würmern und grünen Pflanzenteilen. Auch Sämereien werden angenommen.
Bis Ende August sind sind die Jungvögel erwachsen und flugfähig.
Die Altvögel machen nach dem Ende der Brutzeit noch eine Vollmauser durch und sind in dieser Zeit flugunfähig. Der Rückflug in die Winterquartiere im südlichen Afrika erfolgt im Oktober/November.
Gemäß der Vogelschutz-Richtlinie der EU Anhang I ist Erhaltungszustand des Wachtelkönigs „ungünstig/schlecht“.
Damit sind gezielte Schutzmaßnahmen erforderlich.
Da die Brutzeit und Jungenaufzucht des Wachtelkönigs in die Heumahd fällt, ist er hierdurch besonders gefährdet.
Deshalb werden Verträge über die Bewirtschaftung der Flächen im Sinne des Schutzes der Vögel mit den Landwirten abgeschlossen, um auf den betroffenen Wiesen die Heuernte später durchzuführen oder auch Altgrasstreifen als Deckung zu erhalten.
Dazu müssen die Reviere der rufenden Männchen im o.g Zeitraum erfasst werden.
Sofern Sie beim Ansitz rufende Wachtelkönige hören, bitten wir Sie, diese unter möglichst genauer Angabe (Gemarkung, Flur, Flurstück) an die Agrarverwaltung Ihres Landkreises zu melden. Eine Kopie der Meldung sollte als Nachweis, dass wir als Jäger aktiv Artenschutz betreiben, an den Landesjagdverband geschickt werden.
Autor: Michael Schwarz, Experte für Naturschutz und Niederwild im LJV Hessen