Bevor im Frühjahr bei Sträuchern, Bäumen und Bodenvegetation frisches Grün stärker ausgetrieben ist, stellen vertrocknetes Reisig und Laub sowie Gras des Vorjahres auf den Waldböden ein potentiell leicht brennbares Material im Wald dar. Regional kommt in diesem Jahr noch Reisigmaterial aus den zurückliegenden Sturm- und Borkenkäferschäden insbesondere aus 2019 und 2020 hinzu. Bedingt durch die vorwiegend feuchte Witterung im Winter und in der ersten Märzhälfte war die Waldbrandgefahr bislang eher gering. Im Jahr 2020 kam es in Hessen zu insgesamt 102 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 26 Hektar.
Aktuell wird der Wald intensiv für Spaziergänge und sportliche Aktivitäten genutzt. Das Umweltministerium bittet alle Besucherinnen und Besucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus.
Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.