Für Jägerinnen und Jäger bedeutet das unter anderem,
- dass der Einsatz von brauchbaren Jagdhunden z. B. auf Drück- und Treibjagden stark eingeschränkt,
- Kirrungen und Luderplätze verboten sind,
- sowie der Neubau von festen Ansitzeinrichtungen in den Monaten März bis September verboten wird und die Errichtung von ortsfesten Ansitzeinrichtungen nur nach Genehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde erfolgen darf.
Der Hessische Waldbesitzerverband, der Landesjagdverband Hessen sowie weitere Verbände wehren sich mit einer Kampagne gegen das drohende Gesetz.
Verabschiedung des Gesetzes bereits am
29. Januar 2023 geplant
Bereits am 29. Januar 2023 soll das Gesetz verabschiedet werden, deshalb bitten wir Sie dringend, sich so schnell wie möglich an der Online-Petition zu beteiligen – jede Unterschrift zählt.
Hintergrundinformationen
Alle Hintergrundinformationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Waldbesitzerverbandes.
LJV-Videoaufruf zur Online-Petition:
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Das Eintragen Ihres Namens und Ihrer Unterschrift dauert weniger als 2 Minuten, eine Anmeldung ist dazu nicht erforderlich. Außerdem können Sie auswählen, ob Ihr Name in der Liste der Unterzeichner veröffentlicht wird. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!