Der Bundesrat diskutiert heute über eine gemeinsame Initiative von Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen. Die drei Länder fordern ein nationales Konzept zum Umgang mit dem Wolf, die Möglichkeit einer Bestandsregulierung wird befürwortet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Initiative ausdrücklich und fordert angesichts der aktuellen Situation die volle Ausschöpfung des Spielraums, den die europäische FFH-Richtlinie bietet. Diese lässt Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes zu, unter anderem, wenn es um die Sicherheit des Menschen geht, den Schutz von Nutztieren und die Abwehr von ernsthaften wirtschaftlichen Schäden. Das Bundesnaturschutzgesetz bleibt derzeit weit dahinter zurück. Darauf weisen die Verfasser der Initiative hin.
„Eine angepasste, nachhaltige Entnahme von Einzeltieren oder Rudeln widerspricht nicht dem Schutzzweck. Sie ist sogar zwingend notwendig, wenn wir die Akzeptanz des Wolfes erhalten wollen“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Ein gesellschaftlicher Konsens zwischen Wolfsschutz, Sicherheit des Menschen und Erhalt der Artenvielfalt sei unabdingbar. Nach Auffassung des DJV sollte der Wolf ins Bundesjagdgesetz überführt werden. Es geht dabei nicht um eine reguläre Bejagung. Anders als das Bundesnaturschutzgesetz ist das Jagdrecht in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen.
Laut DJV-Hochrechnungen werden im Frühjahr 2019 bereits über 1.000 Wölfe in Deutschland leben, den jährlichen Zuwachs beziffern Wissenschaftler auf über 30 Prozent. Der DJV begrüßt es, dass die Bundesratsinitiative Konfliktfelder offen benennt und Lösungen fordert. Völlig ungeklärt ist bisher beispielsweise, wie sich der Deichschutz durch Schafe und die rasante Ausbreitung des Wolfes vereinbaren lassen. Ähnlich wie bei der extensiven Beweidung von Naturschutzgebieten sind Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune nahezu unmöglich. Erfahrungen aus dem Wolfsmanagement in Frankreich, Schweden oder Finnland sollten dringend geprüft und möglicherweise übernommen werden.
Nach Auffassung von Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen ist eine Beurteilung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation nur alle sechs Jahre angesichts der dynamischen Entwicklung nicht ausreichend. Der DJV unterstützt die Forderung, jährliche Erhebungen verpflichtend zu machen. Das derzeitige Meldeintervall von sechs Jahren für Wolfszahlen an die Europäische Kommission ist keine Grundlage für Ausnahmeregelungen. Zuständig für die Festlegung des günstigen Erhaltungszustandes sind ausschließlich die Bundesländer. Ebenfalls positiv sieht der DJV die Forderung nach einem gemeinsamen Monitoring und Management mit Polen, denn Wölfe kennen keine Ländergrenzen. Nach DJV-Auffassung ist der Wolf in der Polnisch-Deutschen Subpopulation bereits im günstigen Erhaltungszustand. Wissenschaftler stützen diese These.
Der Antrag soll zunächst in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates behandelt werden.
Ein Frage-Antwort-Papier des DJV gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Wolf.