Liebe Jägerinnen und Jäger,
die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 hat ein Ergebnis gebracht, aber noch keine neue Bundesregierung. CDU und SPD verhandeln über einen Koalitionsvertrag. Der DJV hat die Verhandlungspartner nochmal auf seine Wahlprüfsteine hingewiesen. Besonders wichtig ist die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und eine Entschlackung des Waffenrechts unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Wir sind nach wie vor sehr gespannt, welche Person Bundeslandwirtschaftsminister, Bundesumweltminister und Bundesinnenminister wird, weil wichtige Fragen der Jagd und für die Jäger in diesen Ressorts entschieden werden.
In Hessen ist die Überarbeitung der Schalenwildrichtlinie gelungen. Der Hessische Jagdminister Ingmar Jung hatte uns gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband und HessenForst beauftragt, dieses wichtige Dauerthema zu lösen. In mehreren Verhandlungsrunden, in die der LJV Hessen auch die Rotwildhegegemeinschaften mit einbezogen hat, und bei denen zuletzt zweimal auch Minister Jung moderierte, wurde eine Neufassung der Schalenwildrichtlinie erarbeitet. Die neue Richtlinie bietet passgenaue Lösungen für eine nachhaltige und waldverträgliche Bejagung des hessischen Schalenwilds. Die neue Richtlinie enthält mehrere wesentliche Neuerungen, die das Zusammenspiel von Wald und Wild nachhaltig verbessern sollen. Ein zentraler Aspekt ist die Erweiterung der Handlungsspielräume für die Hegegemeinschaften. Diese erhalten künftig mehr Flexibilität in der Abschussplanung, solange der Wildeinfluss in Form von Verbiss- und Schälschäden unter festgelegten Grenzwerten bleibt. Dies ermöglicht eine stärker an lokale Gegebenheiten angepasste Bewirtschaftung der Wildbestände. Gleichzeitig führt die neue Richtlinie ein dreistufiges System ein. Es greift, falls der Wildeinfluss die definierten Schwellenwerte überschreitet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Balance zwischen Waldentwicklung und Wildbeständen gewahrt bleibt. Neu enthalten ist eine Bestimmung zur Abschussplanung in Wanderkorridoren zwischen den Rotwildgebieten. Diese behördlich festgelegten Bereiche zwischen den Rotwildgebieten sollen den genetischen Austausch zwischen den Rotwildpopulationen sichern. Sehr erfreulich ist, dass die Hegegemeinschaften, wie vom LJV Hessen stets gefordert, durch die neue Richtlinie wieder gestärkt werden. Außerdem ist dadurch weiter belegt, dass Artenschutz und Jagd Hand in Hand gehen. Insbesondere durch die Regelung für Wanderkorridore wird der von Wissenschaftlern geforderte genetische Austausch zwischen den Rotwildgebieten gefördert.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass 1,5 Millionen Euro für Drohnen zur Jungwildrettung bereitstehen. Es sind hauptsächlich Jägerinnen und Jäger, die im Frühjahr ehrenamtlich Junghasen, Kitze oder Vogelküken vor dem Kreiselmäher retten. Die Ergebnisse einer unter Führung des DJV gestarteten Umfrage zeigen, wie groß das Engagement tatsächlich ist: Ein im Schnitt 8-köpfiges Team ist allein im Hauptmonat Mai drei volle Arbeitswochen bundesweit auf Grünlandflächen mit der Drohne unterwegs – frühmorgens, wenn die meisten Menschen noch schlafen. Von März bis Juli sucht jedes Team durchschnittlich 11 Quadratkilometer ab. Wer die Förderung einer Drohne beantragen will, der kann sich bis zum 17. Juni 2025 bewerben. Weitere Infos gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Ende März fanden die Bezirkstagungen des LJV Hessen statt, auf denen die Vizepräsidenten und Vorstandsmitglieder des LJV Hessen für die nächsten vier Jahre gewählt werden. Der Präsident und der Schatzmeister stellen sich auf dem Landesjägerstag zur Wahl. Der diesjährige Landesjägertag findet am 24. Mai 2025 in Limburg statt. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Zur repräsentativen Hauptversammlung hat Jagdminister Jung sein Kommen angekündigt.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und Waidmansheil.
Ihr Jürgen Ellenberger
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes