Vorwort Dezember 2016

Bild: Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen)

Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Der Gesetzgeber hat zügig reagiert und stellt jetzt wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin her. Die große Novelle des Bundesjagdgesetzes ist allerdings vom Tisch und wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr angefasst.

Die Fragen und Antworten für die Jungjägerprüfung sind bis zum Redaktionsschluss leider immer noch nicht durch das Hessische Umweltministerium veröffentlicht worden. Seit Januar 2016 hat der Landesjagdverband Hessen die Veröffentlichung dieser Fragen vor Beginn der Jungjägerkurse 2016/17 angemahnt, bisher leider ohne Erfolg. Die Zuständigkeit für das Erstellen und die Veröffentlichung der Prüfungsfragen liegt bei der Staatlichen Verwaltung; zurzeit vorliegend beim Hessischen Ministerium. Der Landesjagdverband Hessen ist weder für das Erstellen der Fragen noch für deren Veröffentlichung zuständig; er hat auch keinerlei rechtliche Handhabe, das Erstellen oder die Veröffentlichung der Fragen zu erzwingen. Der letzte Sachstand aus dem Umweltministerium vom Monat November lautet, man sei bestrebt, dass alle Fragen und vorgeschlagenen Antworten rechtssicher und frei von unklaren Inhalten seien, das erfordere mehr Zeit als zunächst gedacht. Alle Beteiligten würden davon unterrichtet, wenn die Fragen und Antworten im Netz verfügbar seien.
Das ist aus Sicht des Landesjagdverbandes Hessen ein äußerst unbefriedigender Zustand. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Vorgehensweise dazu führen kann, dass Prüflinge, die im Frühjahr 2017 durch die schriftliche Jungjägerprüfung fallen, erfolgreich Klage vorm Verwaltungsgericht erheben, weil sie nicht ausreichend Zeit hatten, sich auf die Prüfungsfragen vorzubereiten.
Erfreulich ist, dass im Monat November die neue Jagdaufseher Prüfungsordnung des Landesjagdverbandes Hessen nun endlich unter Dach und Fach ist, nach der die Teilnehmer unserer Jagdaufseher Lehrgänge zukünftig unterrichtet und geprüft werden.

Um die Beteiligung an unserem Newsletter zu erhöhen, führen wir ein Gewinnspiel mit attraktiven Gewinnen durch. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der hessischen Jagdvereine sowie auch Nichtmitglieder. Minderjährige benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, um am Gewinnspiel teilzunehmen. Zur Teilnahme muss lediglich das Kontaktformular ausgefüllt und abgesendet werden. Eine Teilnahme ist auf dem Postweg ebenso möglich. Die Gewinner werden von uns benachrichtigt und auf der Messe „Jagen Reiten Fischen Offroad“ am 11. März 2017 bekannt gegeben.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage alles Gute und Gottes Segen sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Ihr

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes Hessen