Vorwort Februar 2018

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Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen)

Liebe Jägerinnen und Jäger,

die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist zurzeit in aller Munde. Der Landesjagdverband Hessen und der Deutsche Jagdverband befassen sich intensiv auf allen Ebenen mit diesem Thema. Einen vom Deutschen Jagdverband herausgegebenen Fragen/Antwort-Katalog finden Sie in hier. Der Landesjagverband Hessen, vertreten durch Vizepräsident Mackenroth und Geschäftsführer Michel, arbeitet in der vom Hessischen Umweltministerium eingesetzten Arbeitsgruppe zur ASP mit. Mit dem Präsidium des Hessischen Bauernverbandes hat das Präsidium des Landesjagdverbandes sich zu diesem Thema auf gemeinsame Aktionen verständigt. Der Landesjagdverband wird zu diesem Thema auch eine Informationsveranstaltung durchführen, über die die hessischen Jägerinnen und Jäger rechtzeitig informiert werden.

Bereits am 25. Oktober 2017 habe ich Frau Staatsministerin Hinz angeschrieben und um die Klärung brennender Fragen gebeten. Das Antwortschreiben vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim LJV am 27.12.2017) haben wir an die Vereinsvorsitzenden zur Weiterleitung an Sie, liebe Jägerinnen und Jäger, und unmittelbar an die Bezieher unseres News-Letters versandt. Es befindet sich auch auf der Startseite des Landesjagdverbandes und im Inneren des Hessenjägers Februar 2018. Im Folgenden gebe ich die Themen meines Schreibens, zu denen wir Antworten und Lösungen erbeten haben, wider:

  1. Freistellung des Jagdausübungsberechtigten von möglichen Ansprüchen, welche dadurch entstehen, dass z.B. im Falle einer anzuordnenden Jagdruhe keine wildschadensverhütende Maßnahmen vorgenommen werden können.
  2. Klarstellung dass die Entsorgung von erlegtem Schwarzwild, das mit ASP befallen ist, von der zuständigen staatlichen Stelle erfolgt. Ein Transport durch die Jägerschaft kann ohne Schutzkleidung, Schutzfahrzeuge und spezielle Schulung nicht in Betracht kommen (Stichwort Seuchenverschleppung, siehe dazu auch Empfehlungen des FLI).
  3. Entschädigung für erlegtes Schwarzwild in einem ausgerufenen gefährdeten Bezirk, da eine Vermarktung aufgrund der behördlichen Anordnung nicht mehr möglich sein dürfte.
  4. Rechtliche Klarstellung zum möglichen Einsatz von Nachtzieltechnik sowie Regelung der Anschaffungskosten und Aussage zu Ob und Dauer einer Befristungsregelung.
  5. Zur Prävention ab sofort flächendeckende Schwarzwildbejagung auch in Schutzgebieten und ebenfalls ab sofort Intensivierung der Schwarzwildbejagung im Bereich der landeseigenen Zuständigkeit.
  6. Keine Gebührenerhebung mehr für Trichinenuntersuchung von Frischlingen und Überläufern bis 20 kg.
  7. Zulassung der sogenannten „kleinen Kugel“ auch im Bereich der Frischlingserlegung.
  8. Finanzielle Freistellung der Jagdausübungsberechtigten bezüglich der Verkehrssicherung bei Hessenmobil im Rahmen durchzuführender revierübergreifender Jagden, sowohl im Falle der Prävention und auch im Seuchenfall.
  9. Großflächiger Einsatz von Wildbeobachtungskameras zur möglichen Früherkennung.
  10. Klarstellung über möglichen Einsatz von Saufängen oder Großfallen ausschließlich in landeseigener Zuständigkeit.
  11. Auslobung einer Abschussprämie, um Anreiz für eine verstärkte Erlegung zu schaffen.

Ferner habe ich hinsichtlich der Frage einer möglichen Haftung in Bezug auf den Vorwurf der Seuchenverschleppung dringend um eine Klarstellung gebeten, dass für die Jägerschaft keinerlei rechtliche Nachteile entstehen, wenn man sich einem solchen Stück nähert, um es zu beproben.

Die Antworten, die wir erhalten haben und die Sie unter folgendem Link als PDF downloaden können, sind teilweise hilfreich, teilweise aber auch recht vage und/oder unbefriedigend. Wir werden daher weiter im Sinne der Jägerinnen und Jäger und auch im wohlverstandenen Interesse unseres Landes tätig sein. Ich hoffe, dass wir in einem avisierten persönlichen Gespräch mit Ministerin Hinz weitere Fortschritte und Klarstellungen erzielen können. Auf Bundesebene ist der Deutsche Jagdverband ebenfalls weiter mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium im ständigen Dialog. Denn eines dürfte klar sein: Sowohl die Prävention vor der ASP als auch ihre unter Umständen notwendige Bekämpfung erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und den gegenseitigen Respekt aller in Politik, in den Behörden, in Landwirtschaft und Jägerschaft. Die Jägerschaft leistet bereits heute ihren wesentlichen Beitrag zur Prävention, was die hohen Streckenzahlen im abgelaufenen Jagdjahr eindrucksvoll belegen. Bei dieser Sachlage nur nach immer höheren Abschüssen zu rufen, ohne eine gemeinsame Strategie aller Akteure anzustreben und aktive Hilfe anzubieten, ist nicht sehr seriös.

Liebe Jägerinnen und Jäger, besuchen Sie die Jagdmesse in Alsfeld vom 2. – 4. März 2018. Am Stand des Landesjagdverbandes werden Ihre Fragen und Anregungen gern entgegengenommen.

Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes