Liebe Jägerinnen und Jäger,
der Bundeskanzler hat am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage gestellt und verloren. Der Bundestag wird aufgelöst und am 23. Februar 2025 sind wir alle aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Mit 11 zentralen Forderungen zur Bundestagswahl richtet sich der Deutsche Jagdverband (DJV) an die Parteien. Der Dachverband der Jäger fordert ein klares Bekenntnis zur Jagd, denn über 450.000 staatlich geprüfte Jägerinnen und Jäger erfüllen vielfältige Aufgaben, von denen die Gesellschaft profitiert – darunter Artenschutz, Schutz vor Wildschäden oder vor Tierseuchen. Der DJV fordert eine grundlegende Überarbeitung des Waffengesetzes gemeinsam mit den betroffenen Verbänden. Die heftig kritisierte jüngste Novelle war kontraproduktiv für die innere Sicherheit und hat zu chaotischen Verhältnissen bei Behörden geführt – zu Lasten von Legalwaffenbesitzern. Die Kriminalitätsstatistik muss künftig bei Straftaten illegale Waffen explizit ausweisen, deren Bekämpfung muss Priorität haben. Für den Umgang mit dem Wolf muss es nach Ansicht des DJV einen Richtungswechsel geben. Statt Blockadehaltung braucht es künftig ein praktikables und rechtssicheres Bestandsmanagement, auffällige Wölfe müssen zügig entnommen werden können und für Notstandsituationen durch Wolfsattacken braucht es gesetzliche Regelungen. Als anerkannte Naturschutzvereinigung fordert der DJV, die wildökologische Raumplanung behördlich zu verankern und bei politischen Entscheidungen mehr wildbiologische Expertise einzubeziehen. Der notwendig gewordene Waldumbau muss wildtierfreundlich gestaltet werden, ebenso die Agrarpolitik, der Ausbau regenerativer Energien und von Verkehrswegen. Ziel der Politik muss es sein, Lebensräume besser zu gestalten und zu vernetzen. Liebe Jägerinnen und Jäger, gehen Sie zur Wahl, machen Sie die Jagd bei Wahlveranstaltungen der Parteien zum Thema. Weisen Sie auf die Bedeutung der Jagd für das Leben im ländlichen Raum und für den Natur- und Artenschutz hin. Wählen Sie mit Bedacht! Wählen Sie nur solche Parteien, die sich eindeutig zur Jagd und zum legalen Waffenbesitz bekennen und die eine realistische Chance haben, dieses Bekenntnis auch in Regierungsverantwortung umzusetzen!
Leider hält uns Hessen weiter die Afrikanische Schweinepest in Atem. Am 09. Dezember 2024 wurde im Bereich an der Kläranlage Grünau zwischen Hattenheim und Eltville-Erbach (Rheingau-Taunus-Kreis) von den dortigen Jagdausübungsberechtigen ein Wildschweinkadaver aufgefunden und an das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises gemeldet. Die Beprobung ergab ein positives Ergebnis. Am 5. Dezember 2024 hat der Landesjagdverband Hessen (LJV) zu einer Informationsveranstaltung zum aktuellen ASP-Seuchengeschehen in den Kreistagssitzungssaal in Darmstadt-Kranichstein eingeladen. Rund 140 Jägerinnen und Jäger sowie Vertreter der Hegegemeinschaften und Jagdbehörden folgten der Einladung. Über das aktuelle Geschehen und die Seuchenregelungen vor Ort finden Sie Hinweise auf der Internetseite des Landesjagdverbandes (www-ljv-hessen.de).
Der DJV informiert auf seiner Internetseite (www.jagdverband.de) über die Auswirkungen der neuesten Änderungen im Waffengesetz. Er hat ein Frage – und – Antwort-Papier zur Änderung des Waffengesetzes veröffentlicht. Darin werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung für Jägerinnen und Jäger ausführlich erläutert. Das Papier ergänzt eine Kurzübersicht und eine Synopse der Änderungen, die bereits zuvor veröffentlicht wurden. Aufgrund der Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen wie „allgemein anerkannter Zweck“ oder „berechtigtes Interesse“ wird es bei der Beurteilung konkreter Situationen im Zusammenhang mit den ausgeweiteten Messerverboten rechtliche Unsicherheiten geben. Juristische Auseinandersetzungen sind zu erwarten. Der DJV hatte im Gesetzgebungsverfahren diese Unsicherheit bei der Rechtsanwendung kritisiert. DJV, zahlreiche weitere Experten und sogar Vertreter der Ampelfraktionen haben im Gesetzgebungsverfahren darauf verwiesen, dass neue Messerverbotszonen kaum etwas gegen Gewaltkriminalität ausrichten können. Weitere Änderungen des Waffengesetzes betreffen in erster Linie die Prüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung zum Waffenbesitz. Auch hier waren Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Änderungen abzusehen. Viele Waffenbehörden erteilen derzeit keine Erlaubnisse, weil die neu eingeführten Behördenabfragen noch nicht möglich sind. Der angestrebte Sicherheitsgewinn wird schon deshalb nicht erreicht, kritisiert der DJV. Das Waffengesetz wird seitens des DJV zum Wahlkampfthema für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gemacht.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und Waidmansheil.
Ihr Jürgen Ellenberger
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes