Vorwort Juli 2024

Bild: Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen)

Liebe Jägerinnen und Jäger,

die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat nun auch Hessen erreicht. Am Dienstag, 11. Juni 2024, wurde ein als krank angesprochenes Stück Schwarzwild in der Nähe des Boxer-Klubs e. V. Rüsselsheim-Königstädten (Hundeplatz), erlegt. Bei dem krank erlegten Stück Schwarzwild handelte es sich um eine Überläuferbache, Gewicht: 37 kg, nicht tragend und nicht laktierend. Das auffällige Stück wurde gemeldet und überstellt. Am 15. Juni 2024 bestätigte das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dass das Tier die ASP hatte. Die Sequenzierung der B-Probe im FLI habe ergeben, dass es sich bei dem nachgewiesenen Virustyp nicht um einen bekannten Virenstamm handelt, der bisher in Deutschland oder in Westpolen aufgetreten ist. Es besteht daher der Verdacht, dass der Eintrag des Virus in die Natur durch weggeworfene, verseuchte Lebensmittel erfolgte.

Nach Abstimmung mit dem Landesjagdverband Hessen e. V. fand noch am Abend des 15. Juni 2024 eine Überfliegung des Nahbereiches um den Erlegungsort statt, um mögliche weitere Kadaver aufzuspüren oder auch einen Überblick über den möglichen Bestand des Schwarzwildes im Nahbereich zu erhalten. Die Suche wurde sehr detailliert durchgeführt, es wurden sogar Kaninchen aufgespürt, allerdings kein Schwarzwild bzw. keine weiteren Kadaver. Der Landesjagdverband Hessen e.V. hat seine Mitglieder noch am Samstagabend qua Mailingsystem informiert und steht weiterhin für Informationen und Unterstützung bereit.

Bereits am Samstag, 15. Juni 2024, wurden zwei weitere Schwarzwildkadaver im Bereich der Gemarkung Nauheim aufgefunden. Beide Tiere wurden beprobt, der Befund war negativ. Am Montag, 17. Juni 2024, wurden zwei weitere Wildschweine (Fallwild) gemeldet. Am Dienstag, 18.Juni 2024, wurde im Rahmen einer Suchaktion mit Kadaversuchhunden ein weiteres verendetes Stück Schwarzwild gefunden. Das Ergebnis der Beprobung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Es soll eine kreisweite Suche mit Kadaversuchhunden stattfinden. Das Veterinäramt bittet die Jagdausübungsberechtigten um Mitteilung, welche Suchmethode (Drohne, Kadaversuchhunde) im eigenen Revier am geeignetsten ist.

Am Montagabend, 17. Juni 2024, wurden Allgemeinverfügungen für die infizierte Zone und die Restriktionszone erlassen und veröffentlicht. Eine weitere Pufferzone mit einem Radius von 30 km rund um den Erlegungsort des ersten positiv-beprobten Wildschweines wird eingerichtet. Im Bereich der infizierten und der Kernzone wurde eine absolute Jagdruhe angeordnet. Für landwirtschaftliche Flächen in diesen Bereichen besteht ein Ernteverbot mit Ausnahmevorbehalt.

Bei einer Informationsveranstaltung vor Ort wurden die anwesenden Jagdausübungsberechtigten dazu aufgerufen, selbst Suchmaßnahmen nach verendetem Schwarzwild durchzuführen, allerdings möglichst so, dass Schwarzwild dadurch nicht beunruhigt wird. Die Suchstrecken sind per GPS zu tracken (z. B. über Fitness- oder Wander-Apps wie Komoot). Die Streckendaten können dann im Standartformat .gpx gespeichert und an die Veterinärbehörde übermittelt werden. Fundorte von tot aufgefundenem oder möglicherweise seuchenverdächtigem Schwarzwild sollen per GPS markiert werden. Die Koordinaten sollen zusammen mit weiteren Informationen zum Fundort, ggf. Fotos und ganz wichtig: mit Namen und Handynummer des Einsenders an die E-Mailadresse des Veterinäramtes übermittelt werden. Hunde, die bei der Suche oder insgesamt im Revier mitgeführt werden müssen nach der Suche gereinigt und desinfiziert werden. Dafür gibt es spezielle schonende Desinfektionsmittel.

Gewohnte Kirrungen sollen weiter beschickt werden. Eine Neuanlage soll nicht erfolgen. Bild- und Videodaten aus Wildkameras sollen dem Veterinäramt zugesendet werden, um durch die Aufnahmen einen möglichen Rückschluss auf die Populationsgröße innerhalb der infizierten sowie der Kernzone zu erhalten. Wildkameras können im aktuellen Seuchenfall auch dort aufgehängt werden, wo der Betrieb z. B. durch zivilrechtliche Pachtverträge eingeschränkt ist. Im Zweifel würde die Behörde auf Nachfrage eine entsprechende Anordnung erstellen. Die Kameras sollten jedoch nach wie vor nur an jagdlichen Einrichtungen betrieben werden (und z. B. nicht an öffentlichen Wegen). Bei Drohnenflügen sei ebenfalls darauf zu achten, dass die Flugrouten mittels GPS getrackt und dokumentiert werden. Es sind weitere Flüge mit Unterstützung des Landesjagdverbandes geplant.

Am 25. Mai 2024 hat der Landesjägertag in Fulda stattgefunden. Eine sehr gelungene und sehr gut besuchte Veranstaltung im Stadtschloss zu Fulda. Herzlichen Dank an Dr. Rudolf Leinweber und die Jäger- und Gebrauchshundevereinigung Rhön Vogelsberg für die reibungslose Organisation. Einen ausführlichen Bericht finden Sie im inneren dieses Hessenjägers.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und Waidmansheil.

Ihr Jürgen Ellenberger

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes