Liebe Jägerinnen und Jäger,
in meinem letzten Vorwort habe ich ausdrücklich das Verhalten des Umweltministeriums im Zusammenhang mit der Jagdzeitenverlängerung auf den 1. April geschildert. Nun ist mir aus einem Briefwechsel eines Vereinsvorsitzenden mit einem Landtagsabgeordneten bekannt geworden, dass das Umweltministerium angeblich behauptet haben soll, man habe so agieren müssen, da der Landesjagdverband nicht gesprächsbereit gewesen sei. Wenn das zutreffen sollte, ist das ein starkes Stück „Fake News“! Der Landesjagverband hat bereits im Herbst 2019 sein Strategiepapier „Wald mit Wild ist möglich“ vorgelegt und konkrete wissensbasierte Vorschläge zum Wiederaufbau des Waldes unter der Prämisse der Biodiversität gemacht. Der Landesjagdverband hat zudem immer betont, dass dort, wo Schäden vorliegen, sowohl das Bundesjagdgesetz als auch das Hessische Jagdgesetz genügend Instrumente zur Verfügung stellen, um eine den Schäden angepasste Jagd auszuüben und dass die Jägerinnen und Jäger in Hessen ihre Verantwortung ernst nehmen. Diese Vorschläge des Landesjagdverbandes wurden aber vom Umweltministerium offenbar schlicht nicht zur Kenntnis genommen.
Am 22. April 2020 hat das ZDF in der Sendung „drehscheibe“ einen Beitrag zur ausgeweiteten Jagdzeit in Hessen ausgestrahlt. Der Landesjagdverband Hessen war in diesem Beitrag mit zwei Statements vertreten und hatte der Redaktion bereits vorab einige Fragen beantwortet und diese mit zahlreichen Informationen und unseren Positionen versorgt. Die Sendung „drehscheibe“ ist in der ZDF-Mediathek abrufbar. Der Filmbeitrag zu den ausgeweiteten Jagdzeiten beginnt bei Minute 20’17. Diese sachliche Berichterstattung in einem bundesweiten Sendeformat ist sehr erfreulich und nicht zuletzt das Verdienst unseres Pressesprechers Markus Stifter.
In einer Pressemitteilung vom 11. Mai 2020 hat das Hessische Innenministerium einen neuen Service für Autofahrer zur Verhinderung von Wildunfällen angekündigt. „Die bundesweit einmalige Sicherheits-App hessenWARN, mit der sich Hessinnen und Hessen seit Ende November 2019 nach dem Baukastenprinzip individuelle Alarmmeldungen auf dem Handy einstellen können, wird Mitte 2020 ein weiteres Update erhalten, welches dazu beitragen soll, die Zahl der Wildunfälle weiter zu reduzieren. Via Bluetooth kann die App über die Lautsprechereinrichtung des Fahrzeugs einen Hinweis geben, wenn Wildwechsel auf dem bevorstehenden Streckenabschnitt aufgrund verschiedener Parameter – beispielsweise der Jahreszeit, Uhrzeit und der zuletzt gemeldeten Unfälle der Vergangenheit – wahrscheinlich sind.“
Der Deutsche Jagdverband hat am 18. Mai 2020 mitgeteilt, dass er die Informationsmappe zu Erbschaften neu aufgelegt hat. Die DJV-Informationsmappe enthält zwei Broschüren zum Erbrecht. „Nach dem letzten Halali – Erbrechtsratgeber für Jäger und Naturfreunde“ enthält Informationen und Anregungen zum Erbrecht und zur Gestaltung des Testaments. Zentrale erbrechtliche Fragen für Jäger und ihre Familien werden erörtert. Darüber hinaus gibt es wichtige praktische Hinweise – beispielsweise zum Verbleib von Waffen. Die zweite Broschüre „Ihr Beitrag für Wild Jagd und Natur“ gibt viele Anregungen und stellt beispielhaft Projekte von DJV und Landesjagdverbänden vor, für die es sich lohnt, über das Leben hinaus Gutes zu tun. Einzelexemplare der Informationsmappe „Erbschaften“ können kostenfrei beim DJV angefordert werden oder sind auf der DJV-Homepage abrufbar unter: www.jagdverband.de/downloads/publikationen.
In diesen Zeiten der Corona-Pandemie haben sich sowohl der Landesjagdverband Hessen als auch der Deutsche Jagdverband permanent dafür eingesetzt, dass Jägerinnen und Jäger in der Jagdausübung nicht unnötig behindert werden. So konnten beispielsweise nach mehrfacher Nachfrage des Landesjagdverbandes jagdlich genutzte Schießstände unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen, wie uns das Hessische Ministerium für Soziales und Integration am 11. Mai 2020 per E-Mail mitteilte.
In den Corona-Zeiten hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig die direkte Ansprache in Bezug auf behördliche Maßnahmen ist. Wenn Sie zeitnah und direkt von Ihrem Landesjagdverband informiert werden wollen, melden Sie sich bitte bei unserem Newsletter an. Gehen Sie dazu auf unsere Startseite www.ljv-hessen.de und klicken Sie in der Kopfzeile auf Newsletter, tragen Sie anschließend auf der sich öffnenden Seite Ihre E-Mail-Adresse ein und drücken Sie sodann auf abschicken. Von da an erhalten Sie unmittelbar und zeitnah die Informationen vom Landesjagdverband Hessen.
Liebe Jägerinnen und Jäger, bleiben Sie gesund! Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes