Liebe Jägerinnen und Jäger,
das Bürokratiemonster „Förderrichtlinie“ zur Vergabe der Mittel aus der Jagdabgabe soll nach dem Koalitionsvertrag im Interesse der Jäger überarbeitet werden. Ich habe gegenüber dem Jagdminister Ingmar Jung ausdrücklich angesprochen, dass die jetzige Richtlinie, die rechtlich eine schlichte Verwaltungsanweisung ist, unverzüglich außer Kraft gesetzt werden sollte. Die Mittel aus der Jagdabgabe müssen nach dem Grundsatz Geld der Jäger für die Jäger von einer förder- und bürgerfreundlichen Verwaltung, die die Jäger auch berät und ihnen hilft, ausgekehrt werden. Bis es soweit ist, sind die Antragsunterlagen nebst der leider noch geltenden Förderrichtlinie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel abrufbar. Sie erreichen die Seite über folgende Internetadresse: https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/jagd/jagdabgabe-foerderrichtlinie. Alternativ kann man auf der Homepage https://rp-kassel.hessen.de/ auf das Lupensymbol klicken und nach dem Stichwort “Förderrichtlinie” suchen. Bitte beachten Sie die dort genannten Antragsfristen. Auf der Homepage sind auch die Kontaktdaten sowie eine E-Mailadresse für mögliche Nachfragen genannt.
Die Hasenzählungen nach dem vom Deutschen Jagdverband bundesweit betriebenen System WILD (Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands) hat erfreuliche Ergebnisse gezeigt. Der mittlere Zuwachs, also die Zunahme des Feldhasenbesatzes vom Frühjahr bis zum Herbst 2023, lag in den hessischen WILD-Referenzgebieten bei rund 26 %. Da die Strukturen in den hessischen WILD-Referenzgebieten sehr unterschiedlich sind, sind auch die Ergebnisse der Feldhasenzählung sehr heterogen. Während Revierinhaber in stark landwirtschaftlich genutzten Regionen Besätze bis über 200 Feldhasen auf 100 Hektar Offenlandfläche zählen können, kommt der Feldhase, als typischer Vertreter des Offenlandes, in waldreichen Regionen nur in geringen Dichten vor. Hier werden typischerweise 3-10 Feldhasen je 100 Hektar Offenland gezählt. Die dargestellten Zahlen spiegeln hier daher nur den Durchschnittswert der teilnehmenden Reviere wider. Grundlage für die insgesamt guten Hasenzahlen ist neben den lebensraumverbessernden Maßnahmen eine flankierende intensive Bejagung von Beutegreifern wie Fuchs, Rabenkrähe oder Waschbär, ohne die in unserer Kulturlandschaft ein solcher Besatz kaum mehr erreichbar wäre. Den positiven Effekt, den eine intensive Raubwildbejagung auf den Erhalt der Artenvielfalt haben kann, zeigen Projekte wie zum Beispiel das Bremer Blockland. Der Landesjagdverband Hessen e.V. initiiert und koordiniert als anerkannter Naturschutzverband die unterschiedlichen Zählmethoden und das Wildmonitoring in Hessen. Mit seinen 54 Mitgliedsvereinen, den rund 260 Hoch- und Niederwildhegegemeinschaften und rund 20.000 Mitgliedern erfolgte im vergangenen Jahr zusätzlich die sog. „Flächendeckende Erfassung“ im Rahmen des „Wildtierinformationssystems der Länder Deutschlands“ – kurz WILD. Diese Datengrundlage liefert wichtige Argumente z.B. zum Vorkommen einzelner Wildarten, aber auch zu den durchgeführten Hegemaßnahmen und z.B. zu Wildunfallschwerpunkten. Nach dem Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung und nach den Äußerungen von Ministerpräsident Rhein soll das Wildmonitoring in den Händen der Jägerschaft liegen. Wegen insofern irritierender Äußerungen auf der Beiratssitzung der noch von Hinz und Conz installierten sogenannten „Wildforschungsstelle“ habe ich den hessischen Jagdminister Jung darauf ausdrücklich angesprochen, dafür Sorge zu tragen, dass die Jägerschaft nicht wieder einem bevormundenden Zwangsregime unterworfen wird. Die Erhebung, die Verwaltung und die Verarbeitung der Daten sowie die fachliche Bewertung muss exklusiv in den Händen des Landesjagdverbandes Hessen und des Deutschen Jagdverbandes mit ihrem WILD-System liegen. Alles andere wäre ein Vertrauensbruch gegenüber den Jägerinnen und Jägern in Hessen.
Im März wurde im Stadtgebiet von Kassel bei einem Waschbären und einem Fuchs das hochansteckende Vogelgrippe-/Geflügelpest-Virus (Aviäre Influenza) nachgewiesen. Ansteckung erfolgt in der Regel über infizierte Beutetiere (Wildvögel). Mögliche Mutationen müssen beobachtet werden, das FLI stuft das Risiko der Virusübertragung von Tier auf Mensch weiterhin als gering ein. Tote oder kranke Tiere, insbesondere Wasser- oder Greifvögel, sollten zeitnah der Veterinärbehörde gemeldet werden. Tote Tiere bitte nur mit Handschuhen anfassen.
Am 25. Mai 2024 findet der Landesjägertag in Fulda statt. Der hessische Jagdminister Ingmar Jung hat sein Kommen angekündigt. Kommen Sie zahlreich nach Fulda und machen Sie sich selbst ein Bild von dem für uns zuständigen Minister in der neuen hessischen Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Boris Rhein.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und Waidmansheil zur aufgehenden Bockjagd.
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes