Liebe Jägerinnen und Jäger,
die Bundestagswahl hat keinem der früher klassischen „Lager“ eine Mehrheit eingebracht. Als Koalitionsoptionen sind eine Neuauflage der großen Koalition oder ein Dreierbündnis aus schwarz, gelb und grün möglich (sogenannte „Jamaika-Koalition“). Die letztgenannte Option wird bei Redaktionsschluss dieses Heftes von den Politikbeobachtern als wahrscheinlich angesehen und „sondiert“. Ein solches Dreierbündnis gibt es bereits in Schleswig-Holstein. Wie gefährlich ein solches Bündnis für die Menschen des ländlichen Raumes, insbesondere die Jägerinnen und Jäger sein kann, verdeutlicht ein Blick in den dortigen Koalitionsvertrag. Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium ist in Schleswig-Holstein in der Hand von denen geblieben, die bereits unter der rot-grünen Vorgängerregierung die Jagd aus ideologischen Gründen eingeschränkt haben. Nun haben CDU und FDP das mit folgenden Worten im Koalitionsvertrag mit den Grünen abgesegnet: „Grundsätzlich planen wir keine substantiellen Änderungen im Jagdgesetz.“ Hinsichtlich des in Schleswig-Holstein von der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten Bleiverbotes wird noch etwas draufgesetzt: „Sollte es neue Bundesregelungen geben, die eine Anpassung des Landesjagdgesetzes in Bezug auf bleifreie Jagd notwendig machen, werden wir das Landesjagdgesetz im Sinne der jetzigen landesrechtlichen Regelung überarbeiten.“ Das heißt, selbst wenn der Bund sich weiter zu bleihaltiger Munition bekennen sollte, wie es in dem nicht Gesetz gewordenen Entwurf einer Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgesehen war, so werden CDU, FDP und Grüne in Schleswig-Holstein, gestützt auf die Abweichungskompetenz des Grundgesetzes, Blei wieder verbieten. Die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein, die mehrheitlich CDU und FDP gewählt haben dürften, haben sich das bei ihrer Stimmabgabe so sicher nicht vorgestellt.
Um so etwas auf Bundesebene bereits im Vorfeld der Bundestagswahl zu verhindern, hat das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes kurz vor der Wahl Kernforderungen des Aktionsbündnisses Forum Natur, in dem die maßgeblichen Landnutzerverbände Deutschlands – neben dem Deutschen Jagdverband u.a. die Bundesverbände der Bauern, der Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer, der Waldbesitzer sowie der Fischer – zusammengeschlossen sind, der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel persönlich übergeben.
Die Kernforderungen des Deutschen Jagdverbandes rufe ich noch einmal in Erinnerung: Das Jagdrecht muss als Eigentumsrecht gewährleistet und die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz beibehalten werden. Durch eine nachhaltige Naturnutzung kann die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten werden. Nachhaltig Nutzen und Schützen sind zwei Seiten derselben Medaille, die ihre Grundlage dem Schutz des Eigentums verdankt. Denn nur der durch das Eigeninteresse bedingte verantwortungsvolle Umgang der Bewirtschafter und Grundeigentümer bietet die Gewähr für einen erfolgreichen Umwelt- und Naturschutz. Weiter fordert er: Der Katalog der jagdbaren Arten ist beizubehalten. Eine Erweiterung ist mit Blick auf den umfassenden Schutz sich wieder ausbreitender oder zurückkehrender Arten (insbesondere besonders konfliktträchtiger Arten wie Wolf oder Biber) zu prüfen. Im Ergebnis gehören alle Arten ins Jagdrecht, die genutzt werden können, die im Rahmen der Hegeverpflichtung mit jagdlichen Mitteln zu reduzieren sind oder im Rahmen des Jagdrechts gefördert werden müssen. Insbesondere gehören invasive Arten, die mit jagdlichen Mitteln kontrolliert und an der weiteren Ausbreitung gehindert werden können, bundesweit ins Jagdrecht. Sie müssen – entsprechend der EU-Verordnung – eine ganzjährige Jagdzeit bekommen (bei Beachtung des Elterntierschutzes). Schließlich fordert er keine Verschärfung des Waffengesetzes: Aufgabe der Politik muss es sein, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen. Deutschland hat schon jetzt eines der schärfsten Waffengesetze der Welt. Weitere Verschärfungen treffen immer nur die legalen Waffenbesitzer, die in der Kriminalitätsstatistik jedoch kaum eine Rolle spielen. Auch die noch ausstehende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie darf über das zwingend Erforderliche nicht hinausgehen.
Die Menschen des ländlichen Raumes und insbesondere die Jägerinnen und Jäger in Deutschland erwarten, dass CDU und FDP bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen nicht von diesen Kernforderungen abweichen und die Regelung der nachhaltigen Naturnutzung im bewährten Rahmen belassen.
Der Deutsche Jagdverband hat eine neue Videoserie zur „Wildbrethygiene in der Praxis“ begonnen. Die Jägerinnen und Jäger als kundige Person sind ausgebildet um gesundheitsbedenkliche Merkmale beim Wild zu erkennen und ein Lebensmittel höchster Qualität zu generieren. Dies beginnt bereits vor dem Schuss. Ausschlaggebend für eine hohe Fleischqualität ist auch die Verarbeitung des Wildtieres nach dem Schuss. Hierzu gehört es, die Genusstauglichkeit zu beurteilen, mögliche Krankheiten zu erkennen, das Wildtier fachgerecht aufzubrechen, abzuschwarten oder aus der Decke zu schlagen und letztlich küchenfertig zu zerwirken. In der neuen Videoserie des Deutsche Jagdverbandes „Wildbrethygiene in der Praxis“ erklären Experten wie Amtstierarzt Dr. Thomas Stegmanns oder Wildmeister Christoph Hildebrandt, in neun einzelnen Folgen das korrekte Aufbrechen von Reh- und Schwarzwild, zeigen worauf bei der Organbeschau zu achten ist und geben Tipps bei der Verarbeitung zum küchenfertigen Lebensmittel.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen für die anstehende Jagdsaison Waidmannsheil!
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes