Liebe Jägerinnen und Jäger,
wie ich bereits in meinem letzten Vorwort schrieb, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Tschechien mit Stand vom 11. Juli 2017 in 25 Fällen bei Wildschweinen festgestellt wurde. Das bisher bekannte Geschehen befindet sich ca. 350 km von der deutschen und ca. 80 km von der österreichischen Grenze entfernt. Umweltministerin Hinz hat in einer Pressemeldung vom 11. Juli 2017 dazu aufgerufen, die intensive Schwarzwildbejagung trage zu einer Reduktion des Infektionspotentials durch hohe Populationsdichten bei. Der Landesjagdverband Hessen hat daraufhin das hessische Umweltministerium angeschrieben und gefordert, die von manchen Landkreisen auch für Frischlinge und Überläufer unter 20 kg Wildbretgewicht erhobene Trichinengebühr wieder abzuschaffen. Darüber hinaus hat der Landesjagdverband eine angemessene finanzielle Entschädigung der Jägerschaft für Maßnahmen der Prävention gefordert. Staatssekretärin Dr. Tappeser hat darauf geantwortet, dass die angepasste Bejagung eine gesetzliche Aufgabe der Jägerschaft darstelle und kein Zusammenhang mit den Kosten der Trichinenuntersuchung hergestellt werden solle. Für eine gemeinsame Informationsveranstaltung sehe sie derzeit keine Notwendigkeit.
Dass das auch anders geht, zeigen die neu gewählten politisch Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen. Dort hat das Landwirtschaftsministerium ein Projekt für eine verstärkte Bejagung der Frischlinge gestartet. Im Rahmen eines Pilotprojektes übernimmt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen einen Großteil der Kosten für die Trichinenschau bei Frischlingen. Dieses Projekt soll in der Jägerschaft den Anreiz erhöhen, den Bestand an Schwarzwild zu verringern. Dies ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest, die auch über die Wildschweinpopulation eingeschleppt und verbreitet werden kann. Für die Trichinenuntersuchung bei den Kommunen anfallende Gebühren werden mit maximal zehn Euro gestützt. Ein entsprechender Erlass vom 11. August 2017 ist am 14. August 2017 an die zuständigen Behörden verschickt worden. Warum das im ungleich reicheren Hessen nicht möglich ist, kann man nur erahnen. Für die hessischen Jägerinnen und Jäger gilt es weiterhin sehr vorsichtig zu sein. Die Ansteckungsgefahr der ASP ist extrem hoch. Unnötiger Kontakt zu verdächtigem Wild sollte vermieden werden und das zuständige Veterinäramt ist zu informieren.
In meinem letzten Vorwort schrieb ich auch, dass kurz vor Ferienbeginn Umweltministerin Hinz verkündet hatte, das Landgestüt Dillenburg wegen „Tierwohl“ zu schließen, was für uns Jägerinnen und Jäger ein Déjà-vu Ereignis war. Denn vor zwei Jahren wurde kurz vor Ferienbeginn die neue ideologische hessische Jagdverordnung öffentlich gemacht. Das aus ideologischen Gründen geplante Plattmachen des Landgestüts konnte allerdings nach Protesten, vor allem auch aus den Reihen der Dillenburger Volksparteien und den Menschen und Verbänden des ländlichen Raumes, verhindert werden. Umweltministerin Hinz musste die beabsichtigte Schließung rückgängig machen.
Die landesweiten Fortbildungsschulungen des Landesjagdverbandes Hessen zur Feldhasenzählung und auch zum vorgesehenen Stockentenmonitoring haben an drei Terminen am 16. August in Lich (Lokal Klosterwald), am 17. August in Melsungen (Deutsche Jagdbibliothek) und am 21. August in Friedberg-Ockstadt (Bürgerhaus Ockstadt), jeweils von 18.00 bis 20.00 Uhr, stattgefunden. Mit insgesamt rund 120 Interessierten war die Beteiligung erfreulich hoch. Herr Lang vom Arbeitskreis Wildbiologie der Universität Gießen hat sachkundig die Zählverfahren erläutert. In Bezug auf den Hasen sind dabei drei Verfahren zu unterscheiden. Das hessische Verfahren nach der aktuellen Jagdverordnung richtet sich an die über 200 Hegegemeinschaften in Hessen, bei dem die Hegegemeinschaftsleiter ihre Daten über eine Maske im Internet an die zuständige Behörde melden. Daneben gibt es weiterhin das seit mehr als 20 Jahren vom Landesjagdverband Hessen, den anderen Landesjagdverbänden und dem Deutschen Jagdverband praktizierte Verfahren nach dem Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD), bei dem Revierinhaber freiwillig den in Papier vorliegenden WILD-Erhebungsbogen jährlich per Hand mit Kugelschreiber ausfüllen und diesen Bogen direkt an den Landesjagdverband Hessen zur Auswertung senden. Weiterhin gibt es die flächendeckende Erfassung (FE) die vom DJV ebenfalls im Rahmen der WILD alle 3 Jahre durchgeführt wird. Für die Verfahren des WILD werben wir weiterhin. Die Erhebungsbögen erhalten interessierte Revierinhaber über die Geschäftsstelle.
„Wer jagen will, muss zählen“. So lautete die Überschrift eines Artikels im Verbandsorgan des Bayerischen Jagdverbandes. Auch der Bayerische Jagdverband, der nicht Mitglied bei WILD ist, forciert die Hasenzählungen. Seit April 2017 hat er eigens eine Referentin für das Wildtiermonitoring eingestellt, eine an der Universität Kiel ausgebildete Wissenschaftlerin aus dem Fachgebiet Umweltmanagement. Auch der Bayerische Jagdverband richtet an seine Mitglieder den Aufruf, sich an den Zählungen zu beteiligen, weil sie eine handfeste Grundlage für die Mitgestaltung der Jagdgesetze in Bayern bieten und der Jägerschaft die Möglichkeit bieten, ihre Kompetenz und ihr Verantwortungsbewusstsein für das Wild mit einzubringen. Nichts anderes propagiert der Landesjagdverband Hessen seit Jahren. Liebe Revierinhaberinnen und Revierinhaber, beteiligen Sie sich an den WILD-Zählungen des Landesjagdverbandes Hessen und des Deutschen Jagdverbandes.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin guten Anblick und Waidmannsheil!
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes