Waschbär darf ab 1. August wieder bejagt werden – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen

In den vergangenen knapp 10 Jahren hat sich die bundesweite Jagdstrecke der Waschbären nahezu vervierfacht. Zudem ist der Waschbär seit 2016 als gebietsfremde und invasive Art auf der EU-Liste aufgeführt. Laut Vorgabe der EU sollen invasive Arten, auch die, die sich bereits etabliert haben, an der weiteren Ausbreitung gehindert oder diese verlangsamt werden.

Bild Waschbär
Quelle: Rolfes/DJV

„Umso unverständlicher ist es, dass es gerade in Hessen – im Bundesland mit einem der höchsten Waschbärvorkommen – eine Schonzeit für den Kleinbären gibt“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.

Der LJV fordert ein Umdenken von der Landespolitik und erwartet von den Parteien eine klare Position vor den Landtagswahlen im Oktober. Die Zahlen sind eindeutig und zeigen die rasche Verbreitung der Kleinbären in ganz Deutschland. Hier steht insbesondere Hessen in der Pflicht, die EU-Verordnung umzusetzen. Jedoch wird durch den kürzlich veröffentlichten Managementplan die Aufhebung von Schonzeiten als regionale Artenschutzmaßnahme deutlich erschwert: Denn künftig müssen Artenschutzprojekte zur Populationskontrolle wie in der Wetterau oder der Rhön durch ein aufwendiges Monitoring verpflichtend begleitet und evaluiert werden.

Auch ein weiterer Punkt des Managementplans erregt die Gemüter und ist eine Kapitulation vor dem Waschbären: Der Plan sieht vor, dass auf das Anbringen handelsüblicher Nistkästen für Vögel und Fledermäuse in Gebieten zu verzichten ist, in denen solche Kästen regelmäßig von Waschbären ausgenommen werden.

„Es kann nicht sein, dass Bemühungen von Artenschützern und Vogelfreunden unterbleiben müssen, nur weil sich der Waschbär während der Frühjahrs- und Sommermonate weiter ungehindert ausbreiten kann“, so Ellenberger weiter.

Viele Jägerinnen und Jäger werden auch von geschädigten Haus- und Grundstücksbesitzern um Hilfe gebeten, wenn sich ein Waschbär im Dachboden eingenistet hat oder eine stinkende Waschbär-Latrine (Toilette) auf dem Dachboden für Unmut sorgt. „Der Waschbär breitet sich aus Hotspot-Regionen wie Kassel in ganz Deutschland und auch über die Bundesgrenzen hinaus aus. Dennoch kann er in Hessen vom 1. März bis zum 31. Juli nicht bejagt werden. Aber gerade in dieser Zeit sind die Kleinbären besonders aktiv, plündern Gelege von bodenbrütenden Arten wie dem Rebhuhn, erbeuten den Nachwuchs von Feldhamstern, Kaninchen und Hasen oder besetzen die Horste von Uhu und dem Schwarzstorch.

„Da der Waschbär dem Jagdrecht unterliegt, sind Jäger kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung von Wildbeständen in der Fläche geht“, so Ellenberger. Dies bestätige auch ein Beschluss des Bundestages vom 30.06.2017. Demnach sollen Revierinhaber die ersten Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe sein.

„Eine Bejagung von Jungwaschbären muss unter Beachtung des Elterntierschutzes wieder ganzjährig möglich sein“, so Ellenberger.

Der Landesjagdverband hat das Internetportal www.waschbaerschaeden.de eingerichtet, worüber jeder Bürger Schäden, die durch Waschbären verursacht wurden, melden kann. Aus den anonymisierten Schadensfällen werden Statistiken erstellt. Diese sollen den politischen Entscheidungsträgern vorgelegt werden.

 

Hintergrundinformation:

Waschbärstrecke Jagdjahr 2007/2008 bis 2017/2018

Bundesweit hat sich die Jagdstrecke des Waschbären in den letzten knapp zehn Jahren nahezu vervierfacht. Wurden im Jagdjahr 2007/2008 noch etwas über 36.000 Waschbären erlegt, lagen 2016/2017 bereits mehr als 130.000 Waschbären auf der Strecke. Auch in Hessen ist die Ausbreitung des Waschbären anhand der Streckenzahlen gut abzulesen. Waren es vor 10 Jahren noch knapp 10.000 Waschbären, hat sich die Strecke mittlerweile mit über 28.000 Tieren im Jagdjahr 2017/2018 fast verdreifacht. Deutlich wird auch, dass die Fangjagd mit einem durchschnittlichen Anteil von 25% an der Gesamtstrecke bei der Jagd auf den Waschbären eine zunehmend wichtige Rolle spielt. Da die Fangjagd nicht in allen Regionen Hessens gleichmäßig ausgeübt wird und in reinen Hochwildrevieren der Waschbär mehrheitlich bei der Ansitzjagd erlegt wird, liegt der prozentuale Anteil der mittels Fangjagd erlegten Kleinbären in den Niederwildrevieren die die Fangjagd ausüben, noch deutlich höher. In der Niederwildreichen Wetterau zum Beispiel lag der Anteil der mit Hilfe von Fallen erlegten Waschbären im Jagdjahr 2016/2017 bei knapp 40%.

Aufgrund der schwierigen jagdpolitischen Situation und den Bemühungen aus der grünen Ecke, die Fangjagd vollständig zu verbieten, scheuen noch viele Jagdpächter den finanziellen Aufwand für die Anschaffung einer modernen und tierschutzgerechten Fanganlage.

Download: Maßnahmen- und Managementplan Waschbär Hessen
Download: Infografik: Jahresstrecke Waschbär bundesweit