Liebe Jägerinnen und Jäger,
die beliebten Hubertusmessen konnten in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie leider nicht wie gewohnt stattfinden. Damit wir auch in diesem Jahr, am Gedenktag des heiligen Hubertus, trotz der bestehenden Einschränkungen die Hubertusmesse und den Klang der Jagdhörner genießen konnten, hat der Landesjagdverband Hessen die Predigt von Pfarrer Carsten Beul und die Jagdhornbläser des Jagdvereins Rheingau digital ins Netz gestellt. Die Hubertuspredigt wurde aktuell aufgezeichnet, die Aufnahme der Bläsergruppe erfolgte bereits vor der Corona-Pandemie im Kloster Eberbach. Den Link zur Hubertusmesse finden Sie auf der Startseite des Landesjagdverbandes Hessen www.ljv-hessen.de.
Anfang November hat das Bundeskabinett den von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegten Gesetzentwurf der geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes gebilligt. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf enthält aus Sicht der wildlebenden Tiere und der Jägerschaft nochmals Verschlechterungen zum bisherigen Referentenentwurf. So sollen Forstplantagen ohne Schutz wachsen können. Damit soll das Prinzip „Wald ohne Wild“ in das Bundesjagdgesetz verankert werden. Es dürfte auf der Hand liegen, dass Plantagen, etwa von nicht heimischen Holzbaumarten, nur dann ohne jeden Schutz hochkommen, wenn Rehwild und Rotwild nahezu ausgerottet werden. Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, dürfte dem Vernichtungsfeldzug gegen die heimischen Rehe und Hirsche nichts mehr im Wege stehen. Darüber hinaus sollen neben der Abschaffung von Abschussplänen und damit auch der Entmachtung der Hegegemeinschaften teure Gutachten eingeholt werden, wenn sich Eigentümer und Jagdpächter nicht auf einen Mindestabschuss einigen; die unkalkulierbaren Kosten kann die Behörde dann im schlechtesten Fall ganz dem Jagdpächter auferlegen. Sollte diese Regelung Gesetz werden, müssten Jagpächter notfalls von einem Sonderkündigungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage Gebrauch machen, um nicht in eine Kostenfalle zu laufen.
WICHTIG: Erst in naher Zukunft wird der Entwurf im Parlament beraten und ggfs. beschlossen. Daher sollte jede Jägerin und jeder Jäger die Bundestagsabgeordneten vor Ort ansprechen und auf die kritischen Punkte hinweisen. Der Landesjagdverband Hessen hat eine fundierte Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf verfasst, die Sie bei der Geschäftsstelle in Bad Nauheim anfordern und als Argumentationshilfe verwenden können. Ihre Bundestagsabgeordneten vor Ort in den Sie unter folgendem Link: https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.
Wählen Sie in der Seitenmitte Ihr Bundesland oder Ihre Postleitzahl aus und klicken dann auf „Anwendung ausführen“. Auf der Ergebnisseite finden Sie alle gewählten Abgeordneten und können diese direkt per Post, per E-Mail oder über weitere Profile im Internet (z. B. Facebook und Twitter) kontaktieren.
WICHTIG: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Hessen ist festgehalten, dass das Hessische Jagdgesetz nicht geändert werden soll. Dies würde aber indirekt durch das geplante Bundesjagdgesetz vor allem im wesentlichen Punkt „Wald mit Wild“ geschehen. Sprechen Sie daher auch Ihre örtlichen Landtagsabgeordneten an. Die Kontaktdaten der hessischen Landtagsabgeordneten nach Wahlkreisen finden Sie unter folgendem Link: https://hessischer-landtag.de/content/wahlkreiskarte.
Seit bekannt wurde, dass es im November 2020 wegen der Corona-Pandemie zu Kontaktbeschränkungen kommen werde, hat sich der Landesjagdverband Hessen auf den politischen Ebenen in Hessen für eine Durchführbarkeit der Jagd eingesetzt. Nachdem die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung veröffentlicht wurde, hat der Landesjagdverband Hessen zahlreiche Gespräche geführt und das Umweltministerium dringend um Klarstellung gebeten, welche Verfahrensweise nun für Drückjagden gilt. Das Umweltministerium hat eine Muster-Allgemeinverfügung den Landkreisen zur Verfügung gestellt, durch die unbürokratisch und schnell Drückjagden unter Corona-Bedingungen genehmigt werden können. Unsere Abfrage bei den Landkreisen in Hessen hat ergeben, dass in den meisten Landkreisen die Anträge auf Genehmigung schnell und unbürokratisch erteilt werden. Sie finden die Liste auf der Startseite des Landesjagdverbandes Hessen www.ljv-hessen.de. Liebe Jägerinnen und Jäger, trotz Genehmigung sind die Gesellschaftsjagden in diesem Jahr nicht das, was wir üblicherweise darunter verstehen. Die Geselligkeit, das persönliche Gespräch mit Menschen, die man oft nur einmal im Jahr zu diesem Anlass trifft, das alles fällt der Corona-Pandemie zum Opfer. Hoffentlich kehren bald wieder normale Zeiten ein. Die Einzeljagd ist selbstverständlich weiterhin möglich, da die Jagd im April vom Bundesinnenministerium sowie vom Bundeslandwirtschaftsministerium als systemrelevante Daseinsfürsorge anerkannt wurde.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, das hoffentlich nicht durch Corona-Auflagen beeinträchtigt wird.
Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes
1 Gedanke zu „Vorwort Dezember 2020“
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