Vorwort September 2021

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Liebe Jägerinnen und Jäger,

am 26. September 2021 sind wir aufgerufen, den Bundestag für die nächsten vier Jahre zu wählen. Das Ergebnis der Wahl hat auch Einfluss auf die Jagd, da die künftige Bundesregierung direkt über Bundesgesetze oder indirekt über europäische Richtlinien und Verordnungen auf das Leben und Handeln der Jägerschaft einwirken kann, so wie das auch in der letzten Legislaturperiode beispielsweise über das Waffenrecht und die europäische REACH-Verordnung geschehen ist. Gehen Sie daher zur Wahl und machen Sie von Ihrem Recht als Souverän Gebrauch. Der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) hat ein 10-Punkte-Papier zur Bundestagswahl vorgelegt. Darin positioniert sich der Dachverband der Jäger zu strittigen Themen wie Waldumbau, Wolf oder Agrarpolitik. Das Papier gibt es unter www.jagdverband.de/bundestagswahl zum Herunterladen. Ferner hat der DJV mehrere Videos ins Internet eingestellt, in denen Präsidiumsmitglieder, unter anderem auch ich, die DJV-Forderungen zur Bundestagswahl erläutern. Auf der Seite www.jagdverband.de/bundestagswahl veröffentlicht der DJV bis zur Wahl zahlreiche weitere Videos. Unter anderem haben die jagdpolitischen Sprecher der Fraktionen im Deutschen Bundestag vor der Kamera Position bezogen – etwa zu möglichen Änderungen des Waffenrechts oder zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben zudem die ausführlichen DJV-Wahlprüfsteine vorliegen. Sprechen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten vor Ort auf die dringenden Themen rund um die Jagd an. Kontaktadressen der Bundestagsabgeordneten nach Wahlkreisen finden Sie auf folgender Homepage: https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/. Wählen Sie in der Seitenmitte Ihr Bundesland oder Ihre Postleitzahl aus und klicken dann auf “Anwendung ausführen”. Auf der Ergebnisseite finden Sie alle gewählten Abgeordneten und können diese direkt per Post, per E-Mail oder über weitere Profile im Internet (z. B. Facebook und Twitter) kontaktieren.

Das Thema Wolf wird in Hessen immer aktueller. Wie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) am 26. Juli 2021 in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat das bereits bestätigte Wolfspaar im Rheingau-Taunus-Kreis Welpen. Zwei Wolfswelpen seien im südlichen Rheingau-Taunus-Kreis von einer Wildkamera aufgenommen worden. Das Video ist der erste Nachweis von Welpen in Hessen, seitdem Wölfe hier bestätigt wurden. Elterntiere sind die im Juni 2021 als Paar bestätigten Individuen GW1798f und GW1958m. In Hessen leben damit derzeit nach offiziellen Angaben (viele private Wolfssichtungen werden aus unterschiedlichen Gründen offiziell nicht erfasst) vier sesshafte Einzeltiere und ein Rudel. Mit weiteren Wölfen ist jederzeit zu rechnen. Wolfswelpen werden in der Regel Ende April/Anfang Mai geboren, zum Zeitpunkt der Video-Aufnahme waren sie schon knapp drei Monate alt. Ob mehr als die zwei aufgenommenen Welpen in dem Rheingauer Rudel leben, lässt sich anhand des einen Nachweises noch nicht sagen. Die Paarungszeit von Wölfen ist Ende Februar/Anfang März. Nach rund neun Wochen Tragzeit werden im Schnitt vier bis sechs Welpen geboren. Die Jungwölfe verlassen meist mit 10 bis 22 Monaten das elterliche Territorium, um in einem eigenen Gebiet sesshaft zu werden und einen Paarungspartner zu finden.

Seit kurzem erreichen den Deutschen Jagdverband e. V. (DJV) vermehrt Anfragen zu den derzeit verschickten Beitragsbescheiden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Beiträge haben sich im Vergleich zum letzten Beitragsjahr deutlich erhöht und sind oft nicht nachvollziehbar. Die aktuellen Beitragsbescheide enthalten einen hohen Grundbeitrag, welcher in vielen Fällen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Risikobeitrag mehr steht. Als zuständiges DJV-Präsidiumsmitglied für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft empfiehlt Josef Schneider (Landesjägermeister der Vereinigung der Jäger des Saarlandes) gegen die aktuell verschickten Beitragsbescheide der SVLFG vorsorglich Widerspruch einzulegen. Dabei ist die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Eingang des Beitragsbescheides zu beachten. Weiterhin empfahl Schneider ein Musterverfahren anzustrengen, um eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Die Widerspruchsverfahren könnten dann im Hinblick auf das beabsichtigte Musterverfahren bis zu dessen Entscheidung zum Ruhen gebracht werden. Ein Musterschreiben zum Widerspruch finden Sie unter: https://ljv-hessen.de/musterschreiben-widerspruch-gegen-beitragsbescheid-der-svlfg/.

Wenn Sie dieses Heft in Händen halten, wird die Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes Hessen am 25. August 2021 in Alsfeld stattgefunden haben. Auf dieser Delegiertenversammlung werden der Präsident und der Schatzmeister für die nächsten vier Jahre gewählt. Sowohl Schatzmeister Wehrum als auch ich stellen uns zur Wiederwahl. Über den Ausgang der Wahl des Präsidenten und des Schatzmeisters wird im nächsten Hessenjäger berichtet. Vorab werden Sie über unseren Newsletter informiert. Falls Sie es noch nicht getan haben, melden Sie sich unter https://ljv-hessen.de/newsletter/ kostenlos an, dann sind Sie immer zeitnah über aktuelle Jagdthemen informiert.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin guten Anblick und Waidmannsheil.

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes