Liebe Jägerinnen und Jäger,
CDU, CSU und SPD haben sich in Berlin darauf verständigt eine „Große Koalition“ einzugehen. Der Koalitionsvertrag umfasst 177 Seiten. Für die Jagd finden sich auf Seite 87 ganze 4 Zeilen. Es heißt dort: „Wir erkennen die Jagd als nachhaltige Nutzungsform an und wollen sie weiterhin stärken. Wir werden bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Jagdmunition mit optimaler Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung, einen Schießübungsnachweis, die Jäger- und Falknerausbildung sowie -prüfung schaffen.“
Das klare Bekenntnis von CDU und SPD zur Jagd ist zu begrüßen und zeigt, dass unsere Proteste in den Bundesländern, in denen diese beiden Parteien Koalitionen mit Jagdgegnern eingegangen sind, auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Nun hängt das Zustandekommen der Koalition noch von der Zustimmung der SPD-Mitglieder ab, die bis zum 2. März 2018 eingeholt werden soll. Sollte die Regierung stehen, werden der Deutsche Jagdverband, der Hessische Landesjagdverband und alle übrigen Landesjagdverbände das geplante Gesetzgebungsverfahren zur einheitlichen Jägerausbildung und -prüfung intensiv begleiten, um praxisnahe Regelungen zu erreichen, die in allen Bundesländern durchführbar sind.
In Hessen wird im Oktober 2018 ein neuer Landtag gewählt. Der Landesjagdverband wird Wahlprüfsteine erarbeiten und an die Parteien versenden. Die Antworten werden wir wie immer vor der Wahl publizieren. Liebe Jägerinnen und Jäger, jeder ist gefordert, die Sache der Jagd und die Interessen der Jägerschaft in den Wahlkampf zu tragen. Wichtig ist es, dass Sie vor Ort bei sich zuhause die Kandidaten persönlich ansprechen, die sich um das Direktmandat im Bereich Ihres Wohnortes bewerben. Sie können dazu gerne die Wahlprüfsteine des Landesjagdverbandes benutzen. Dokumentieren Sie die Antworten der Politiker auf der Internetseite Ihres örtlichen Jagdvereins und auch in Vereinsrundbriefen. Auf diese Art und Weise werden die Wahlkreisbewerber dazu angehalten, sich mit dem Thema Jagd zu befassen und sich eine Meinung zu bilden. Das ist wichtig, damit sie sich bei späteren Koalitionsverhandlungen darin erinnern, was sie ihren Wählern versprochen haben.
Weiterhin Thema ist die Afrikanische Schweinepest (ASP). Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Verordnung über die Jagdzeiten ändern, damit bundesweit ganzjährig Keiler und nichtführende Bachen geschossen werden können. Es soll noch folgender Satz eingefügt werden: „Bachen aus einer Rotte führender Bachen mit Frischlingen, die nicht mehr gestreift sind, dürfen ganzjährig bejagt werden.“ Dazu heißt es in der Entwurfsbegründung: „In größeren Rotten mit nicht mehr gelb gestreifte Frischlingen können Bachen bejagt werden, weil die Frischlinge durch andere Bachen übernommen und geführt werden, die auch bei Frost und Schnee den Boden aufbrechen und die Nahrungsversorgung der Frischlinge sicherstellen. Bei einer einzeln ziehenden führenden Bache sind die Frischlinge im Winter auch dann noch auf das Elterntier angewiesen, wenn sie keine Muttermilch mehr trinken. Diese Frischlinge sind erst dann nicht mehr auf das Elterntier angewiesen, wenn sie selbst den gefrorenen Boden aufbrechen können, um an Nahrung zu kommen. Für einzeln ziehende führende Bachen gilt der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes demnach auch noch dann, wenn die Frischlinge nicht mehr gestreift sind.“ Ob man mit solchen Regelungen die nötige Rechtssicherheit schafft, erscheint fraglich. Für die dauerhafte Bestandsreduktion ist es nach Auffassung der Wildbiologen und Praktiker ohnehin erforderlich in großem Umfang die Frischlinge zu entnehmen. Dem steht in Hessen beispielsweise die unsinnige Regelung der Trichinengebühren auch für Frischlinge unter 20 kg entgegen. Weiter erforderlich sind Vermarktungshilfen wie der staatlich garantierte Aufkauf erlegten Schwarzwildes, vor allem der Frischlinge. Auch muss in ganz Hessen die Straßenbauverwaltung angewiesen werden, kostenlos und unbürokratisch Straßensperren und Warnschilder anzubringen, damit Bewegungsjagden rechtssicher durchgeführt werden können.
Wie ich bereits in meinem letzten Vorwort schrieb, erfordern sowohl die Prävention vor der ASP als auch ihre unter Umständen notwendige Bekämpfung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und den gegenseitigen Respekt aller in Politik, in den Behörden, in Landwirtschaft und Jägerschaft. Die Jägerschaft leistet bereits heute ihren wesentlichen Beitrag zur Prävention, was die hohen Streckenzahlen im abgelaufenen Jagdjahr eindrucksvoll belegen. Bei dieser Sachlage nur nach immer höheren Abschüssen zu rufen, ohne eine gemeinsame Strategie aller Akteure anzustreben und aktive Hilfe anzubieten, ist kontraproduktiv. Immerhin hat sich das hessische Umweltministerium nun dazu durchgerungen, die Jägerinnen und Jäger mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro zu bedenken, die bei bestimmten Wildschweinen eine Probe entnehmen. Auch soll es im März in den drei hessischen Regierungspräsidien je eine Informationsveranstaltung geben; diese fordert der Landesjagdverband bereits seit Monaten. Es bleibt noch viel zu tun. Wir werden unsere Anliegen bei den anstehenden politischen Gesprächen weiter in den Fokus rücken. Denn wer Hilfe von Jägern will, muss Jägern Hilfe gewähren.
Liebe Jägerinnen und Jäger, besuchen Sie die Jagdmesse in Alsfeld vom 2. – 4. März 2018. Am Stand des Landesjagdverbandes freuen sich die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und Vorstandsmitglieder auf Ihr Erscheinen.
Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes