Liebe Jägerinnen und Jäger,
wir haben in Hessen eine neue Regierung für die 20. Legislaturperiode von 2019 bis 2024. Es ist die alte aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen, allerdings mit deutlicher Machtverschiebung zu Gunsten des „kleinen“ Koalitionspartners. Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen für die 20. Legislaturperiode wurde veröffentlicht und ist im Internet abrufbar. Unter der Überschrift „Aufbruch im Wandel durch Haltung, Orientierung und Zusammenhalt“ enthält das Vertragswerk nur wenige Zeilen zum Thema „Jagd“. Es heißt dazu:
„Wir wollen die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft intensivieren. Das Hessische Jagdgesetz hat sich bewährt und wird nicht verändert. Das Jagdrecht wollen wir evaluieren und in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. fortschreitend an wildbiologische Erkenntnisse anpassen. Die Schonzeit für Jungwaschbären wollen wir aufheben, damit sie ganzjährig bejagt werden dürfen.
In Gebieten mit hohem Prädationsdruck auf gefährdete Arten kann bei Füchsen eine Bejagung im Einzelfall mit Sondergenehmigung auch in der Schonzeit fortgesetzt werden. Die Effektivität dieser zusätzlichen Bejagung auf den Bestand der gefährdeten Arten wird dabei in einem begleitenden Monitoring evaluiert. Die Jagdausübung mit Totschlagfallen wollen wir verbieten.
Wir prüfen, eine Fachdienststelle für jagdkundliche und jagdbiologische Forschung einzurichten, die für die Jäger fachkundiger Ansprechpartner für Fragen der Wildpopulation oder -hege und der Wildschadens- und Wildseuchenprävention ist. Die Mittel der Jagdabgabe sollen ausschließlich für jagdliche Belange eingesetzt werden.
Die Jagd ist notwendig, um Wildbestände zu regulieren, dass ein Miteinander zwischen Wald und Wild möglich ist. Durch geeignete Maßnahmen wie Lebensraumgutachten wird dieser Interessensausgleich verstärkt. Wir treten für die Beibehaltung des einheitlichen Reviersystems ein und werden im Nationalpark durch genehmigte Managementpläne sukzessive jagdfreie Zonen auf 75 Prozent der Fläche einrichten.
Wir werden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auf Hessen zu verhindern. Neben der Bekämpfung verschiedener Ursachen ist auch die weitere deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände dafür unerlässlich. Wir werden dafür die Schonzeit auf Schwarzwild weiterhin aussetzen. Mit der Jägerschaft werden wir die hierfür notwendigen Schritte prüfen und weiter fortsetzen.“
Positiv ist, dass zwei wichtige Kernforderungen des Landesjagdverbandes erfüllt worden sind: Das Hessische Jagdgesetz bleibt unangetastet und Jungwaschbären sollen wieder ganzjährig bejagbar sein, wozu noch die hessische Jagdverordnung, in der die Schonzeit niedergeschrieben ist, geändert werden muss. Das Bekenntnis zum deutschen Reviersystem, zum Miteinander von Wald und Wild und in diesem Zusammenhang zu den Lebensraumgutachten ist ebenfalls zu begrüßen.
Dass die Mittel aus der Jagdabgabe ausschließlich für jagdliche Belange eingesetzt werden sollen, entspricht der Rechtslage. Gleichwohl ist es gut, dass dies im Vertrag noch einmal festgehalten wird. Nicht aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert werden darf nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Münster eine Wildforschungsstelle, wie es sie in Nordrhein-Westfalen gibt. Deren Einrichtung soll in Hessen nach dem Koalitionsvertrag geprüft werden. Der Landesjagdverband Hessen hält eine solche Einrichtung auch für überflüssig, da er selbst und der Deutsche Jagdverband über die entsprechende Expertise verfügen und wie bisher gegebenenfalls punktuell Forschungsaufträge an unabhängige Universitäten vergeben werden können.
Bei der Formulierung „Das Jagdrecht wollen wir evaluieren und in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. fortschreitend an wildbiologische Erkenntnisse anpassen.“ ist Vorsicht geboten, damit nicht durch die Hintertür weitere Einschränkungen für die Jagd eingeführt werden. Unverständlich ist, dass die Schonzeit für den Fuchs nicht abgeschafft werden soll, sondern ein bürokratisches Monster einer evaluierten Sondergenehmigung im Einzelfall vorgesehen ist. Auch die Abschaffung der Totschlagfalle ist allein ideologisch motiviert. Dies wird aber in der Praxis wohl kaum ins Gewicht fallen, da sich weitgehend die Lebendfalle durchgesetzt haben dürfte. Ebenso ideologisch motiviert ist die Einrichtung einer jagdfreien Zone im Nationalpark. Diese steht außerdem im Widerspruch zum Bekenntnis, aufgrund der ASP vermehrt Schwarzwildbestände zu reduzieren.
Insbesondere der erste Satz, dass die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft intensiviert werden soll, greifen wir als Landesjagdverband Hessen gern auf und stehen für eine konstruktive, aber auch in Teilen kritische Zusammenarbeit gerne zur Verfügung. Der Landesjagdverband Hessen wird weiterhin für die vernünftigen Positionen der Jagd auch gegenüber der neuen Regierungskoalition eintreten.
Liebe Jägerinnen und Jäger, besuchen Sie die Messe „Land und Genuss“ in Frankfurt am Main vom 22. – 24. Februar 2019, auf der auch die hessischen Jäger auf der gemeinsamen Aktionsfläche „Wald und Wild“ vertreten sein werden.
Merken Sie sich ebenfalls den Termin der Jagdmesse „Jagen-Fischen-Offroad“ in Alsfeld vom 22. – 24. März 2019 vor.
Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes