Vorwort September 2020

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Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen)

Liebe Jägerinnen und Jäger,

das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat Ende Juli 2020 einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt. Darin enthalten sind Reformvorschläge zu drei bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode abgestimmten Themen: Jagdmunition, Schießübungsnachweis und Jägerprüfung. Über den Koalitionsvertrag hinaus gehen aber geplante Änderungen des Bundesjagdgesetzes, die laut BMEL „einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herstellen sollen“. Das BMEL hatte für Stellungnahmen der Verbände eine sehr kurze Frist bis zum 20. August 2020 gesetzt. Der Landesjagdverband Hessen hat bereits Ende Juli die Jägerinnen und Jäger in Hessen umfassend über die geplanten Änderungen informiert und sie aufgefordert, Anregungen und Bemerkungen unverzüglich mitzuteilen. Vielen Dank an alle, die sich eingebracht haben.

WICHTIG: Es handelt sich um einen Referentenentwurf, der – wenn er im Bundeskabinett verabschiedet wird – von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht werden muss. Erst im Parlament wird der Entwurf beraten und beschlossen. Daher sollte jede Jägerin und jeder Jäger die Bundestagsabgeordneten vor Ort ansprechen und auf die kritischen Punkte – insbesondere auch Schwächung der Niederwildhegegemeinschaften und damit des Ehrenamtes durch Abschaffung des Abschussplanes für Rehwild –  ansprechen. Der Landesjagdverband Hessen hat eine fundierte Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verfasst, die Sie bei der Geschäftsstelle in Bad Nauheim anfordern und als Argumentationshilfe verwenden können. Ihre Bundestagsabgeordneten vor Ort finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise. Wählen Sie in der Seitenmitte Ihr Bundesland oder Ihre Postleitzahl aus und klicken dann auf „Anwendung ausführen“. Auf der Ergebnisseite finden Sie alle gewählten Abgeordneten und können diese direkt per Post, per E-Mail oder über weitere Profile im Internet (z. B. Facebook und Twitter) kontaktieren.

WICHTIG: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Hessen ist festgehalten, dass das Hessische Jagdgesetz nicht geändert werden soll. Dies würde aber indirekt durch das geplante Bundesjagdgesetz vor allem im wesentlichen Punkt „Wald mit Wild“ geschehen. Sprechen Sie daher auch Ihre örtlichen Landtagsabgeordneten an. Die Kontaktdaten der hessischen Landtagsabgeordneten nach Wahlkreisen finden Sie unter folgendem Link: https://hessischer-landtag.de/content/wahlkreiskarte.

Am 21. August 2020 haben Staatsministerin Priska Hinz und Umwelt-Staatssekretär Oliver Conz in Wetzlar ein nahezu fertiges Konzept zum neuen Wolfsmanagement vorgestellt. Zu diesem Termin war der Landesjagdverband Hessen ursprünglich nicht eingeladen. Es sollte offensichtlich im Hinterzimmer gemauschelt werden. Erst auf massiven Druck erhielt der Landesjagdverband Hessen kurzfristig eine Einladung zur Veranstaltung in Wetzlar. Statt mit den Weidetierhaltern, Landwirten und Jägern im Vorfeld praktikable Lösungen zu diskutieren und auch das Landesparlament in die Planungen miteinzubeziehen, übergeht das Konzept des grünen  Umweltministeriums die Interessen der Betroffenen. Mit der Einrichtung eines Wolfszentrums, angesiedelt beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), sowie eines landesweiten Netzes an hauptamtlichen Wolfsberatern verteilt über die 41 hessischen Forstämter, werden die ehrenamtlichen Helfer, darunter viele Jäger, auf ein Abstellgleis geschoben. Die Aufnahme von Rissen oder sonstigen Wolfsverdachtsfällen wird wohl in Zukunft alleinig dem staatlichen Wolfsangestellten oder -beamten obliegen. Dies dürfte das ohnehin niedrige Vertrauen in den Umgang mit dem Wolf in Hessen weiter schwächen. Zudem bleibt die Frage ungeklärt, wie dieser beträchtliche finanzielle Aufwand für ein hauptamtliches Wolfsmonitoring finanziert werden soll. Nun müssen wohl die Steuerzahler für die romantischen Vorstellungen des „Wolfslandes Hessen“ aufkommen. Mit einer Stärkung des Ehrenamtes, wie es in der neuen Hessischen Verfassung per Volksabstimmung festgeschrieben wurde, hat das nichts zu tun. Obwohl das im Dezember 2019 geänderte Bundesnaturschutzgesetz vorsieht, dass verhaltensauffällige Wölfe entnommen werden können, wenn sie wiederholt den empfohlenen Weidetierschutz überwinden und ernste wirtschaftliche Schäden anrichten, weigert sich das grüne Umweltministerium beharrlich, eine klare Verordnungsgrundlage zur Entnahme zu schaffen, anders als in Niedersachen, wo Umweltminister Olaf Lies (SPD) klare Regelungen auf den Weg gebracht hat. Die hessische Jägerschaft steht an der Seite der Landwirte und Weidetierhalter und unterstützt das Wolfsmonitoring mit zahlreichen ehrenamtlichen Helfern. Viele Proben z. B. von gerissenen Wildtieren, Kotfunde oder auch Sichtbeobachtungen werden von den Jägerinnen und Jägern dokumentiert und gemeldet. Es ist deshalb absolut unverständlich, wieso sachkundige Stimmen von ausgebildeten Praktikern, die sich seit Jahren eine hohe Kompetenz im Wolfsmonitoring erworben haben, bei diesem wichtigen Thema außen vor bleiben sollen.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche ich Ihnen Anblick und Jagdglück. Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes