„Ein Flickenteppich von Vorschriften und Zuständigkeiten muss verhindert werden. Das Virus kennt keine Kreis- oder Ländergrenzen“,
sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning bei der Übergabe des Papiers an den parlamentarischen Staatssekretär des BMEL. Eine schnelle Isolierung des Seuchenherdes und ein reibungsloser Informationsfluss seien nun entscheidend. Die Jägerschaft in Deutschland sei sich ihrer wichtigen Rolle bei der Seuchenprävention bewusst.
Aus dem DJV-Präsidium wurden Schwarzwild-Vermarktungshilfen, z. B. durch den Ankauf von Jagdstrecken gefordert, die der LJV Hessen bereits vor langer Zeit auch in Hessen vorgetragen und sowohl in Gesprächen als auch schriftlich immer wieder vom HMUKLV eingefordert hat.
Erst in dieser Woche hat der LJV Hessen erneut ein praktikableres Verfahren zur Beprobung von Indikatortieren verlangt:
„Es kann nicht sein, dass Jägerinnen und Jäger sich einen halben Tag Urlaub nehmen und teilweise bis zu 40 Kilometer zum Veterinäramt fahren müssen, um Tupferproben von verendet aufgefundenem Schwarzwild abzugeben, nur weil einige Veterinärämter eine persönliche Vorsprache verlangen“,
so Prof. Ellenberger. Auch müsse geklärt werden, dass seuchenverdächtigtes Schwarzwild von den Veterinärbehörden geborgen wird. Jäger müssten außerdem formal von der Haftung freigestellt werden, wenn sie an einen seuchenverdächtigten Kadaver herantreten, um eine Tupferprobe zu entnehmen.
Das DJV-Forderungspapier enthält in elf Punkten weiterhin die Forderung, Beschränkungen der Schwarzwildjagd in Schutzgebieten aufzuheben. Der Einsatz von Nachtzieltechnik (Vor- und Aufsatzgeräte) sollte bundesweit mit Infrarot-Aufheller für die Jagd auf Schwarzwild möglich sein. Die Bundesländer sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, dass Landwirte Jagdschneisen unbürokratisch anlegen können.