Wir sind die organisierten Jägerinnen und Jäger im Altkreis Rotenburg an der Fulda
Mal direkt gefragt
Haben sie gewusst, dass Tiere die ausschließlich dem Naturschutzrecht und nicht dem Jagdrecht unterliegen, also kein Wild im Sinne des Jagdgesetzes sind, weniger gut geschützt sind, als die Tiere und Lebensräume die auch unter das Jagdrecht fallen?
Das liegt an der Hegeverpflichtung, die die Jäger im Rahmen ihrer Jagdausübung gern auf sich nehmen. Jeder Revierinhaber ist persönlich dafür verantwortlich, dass eine artenreiche und gesunde Tier- und Pflanzenwelt in seinem Revier wieder hergestellt wird und gesund erhalten bleibt. Die Hegeverpflichtung des Jägers erstreckt sich auf die Lebensräume und die Tierarten die dem Jagdrecht unterliegen (Wild). Und zwar auch auf jenes Wild, welches gar nicht bejagt wird. Wild also, dass ganzjährig Schonzeit hat. Selbstverständlich umfasst die Hege auch das Wild, dass im Rahmen der wildbiologisch festgelegten Jagdzeiten, bejagt werden muss. Zwar kennt das Naturschutzgesetz auch Verbote, jedoch keinen persönlich Verantwortlichen für Artenreichtum und Biotopflege.
Verpflichtung und Ziel der Jäger ist es also, einen gesunden und artenreichen Wildbestand und dessen Lebensgrundlagen, die Biotope, für die Zukunft zu sichern und zu erhalten. Dies geschieht auch durch die Nutzung des Wildbestandes – Bejagung – und die Lebensraum erhaltenden und verbessernden Maßnahmen der Jäger in unserer stark genutzten Kulturlandschaft.
Erst durch das naturgerechte Erlegen von Wild – durch Jagd – werden so Seuchengänge im andernfalls sonst sehr bald überhöht hohen Wildbestand, vermieden und es wird zugleich eines der schmackhaftesten, hochwertigsten und gesündesten Lebensmittel – das Wildbret – gewonnen.
Jagd entnimmt, natur- und tierschutzgerecht, der Jäger sagt dazu waidgerecht, genau den Zuwachs an Wildtieren, den das Biotop nicht mehr unbeschädigt ernähren könnte. Denn würden Jäger zu wenig Wild erlegen, würde die gesunde Lebensgrundlage, das Biotop, und in Folge von Überpopulation und Seuchengängen auch der gesunde Wildtierbestand, gefährdet werden. Jagd erfolgt deshalb nach behördlich überwachten Bejagungsplänen, in denen sogar die Altersgruppe und das Geschlecht des zu erlegenden Wildes festgelegt wird.
Lange bevor die Menschen sesshaft wurden und Ackerbau und Viehzucht betrieben waren sie Jäger und Sammler.
Jagd ist nicht nur sehr altes Handwerk und Kulturgut, sondern zugleich auch Natur- und Tierschutz durch fachmännische, nachhaltige, erhaltende – also waidgerechte – Naturnutzung.