Klarstellung zur Jungjägerausbildung und -prüfung der Oberen Jagdbehörde

Aufgrund der in den vergangenen Wochen verschärften Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen haben wir die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel hinsichtlich der laufenden Vorbereitungskurse sowie zur anstehenden Jägerprüfung im Frühjahr um Klarstellung gebeten.

Regierungspräsidium Kassel, Fotoquelle: RP Kassel

Die nachfolgende Antwort haben wir am 20. Januar 2022 erhalten:

Sehr geehrter Herr Stifter,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht.
 
Der Ausbildungsbetrieb im Rahmen der Jägerprüfungsvorbereitung und auch die eigentliche Jägerprüfung sind unter § 15 der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) anzusiedeln.

Die dortigen Regelungen sind zu beachten. Sowohl die Ausbildungsbetriebe, als auch die Jägerprüfungsausschüsse müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß dieser Vorgaben umsetzen.
Des Weiteren können Regelungen der Kreisgesundheitsämter lokal weitergehende Wirkungen entfalten.
Meine Behörde empfiehlt den Jägerprüfungsausschüssen, sich frühzeitig sowohl mit dem zuständigen Gesundheitsamt als auch mit der Prüfungslokalität und Schießstätte in Verbindung zu setzen.

 

Insofern verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den neuen Coronaregeleungen und Auslegungshinweisen (veröffentlicht am 18. Januar 2022).

Wichtig: Hausrecht und Vorgaben für Räumlichkeiten

Bitte achten Sie insbesondere auf die Vorgaben des Hausrechtsinhabers, falls die Ausbildungskurse z. B. in einem öffentlichen Gebäude, Gemeindehaus oder auch in Gastronomie-Räumlichkeiten stattfinden. Die dort geltenden Zugangsvoraussetzungen können von den oben ausgeführten Regelungen abweichen, sind jedoch für die jeweilige Lokalität verbindlich und müssen eingehalten werden.