Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Michael Brenner kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Wildbeobachtungskameras in Hessen erlaubt ist. Foto: Markus Stifter

Einsatz von Wildkameras in Hessen erlaubt

Wenige Tage vor Ostern hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ein „Merkblatt Tierbeobachtung in Hessen“ herausgegeben. Dieses Merkblatt ist rechtlich lediglich eine Meinungsäußerung, die keinerlei rechtliche Bedeutung hat. Gleichwohl hat der Landesjagdverband Hessen umgehend Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Wildkameras beauftragt.