Sinnlose Schonzeit für Fuchs und Waschbär gefährdet den Artenschutz!
28.02.2018 (LJV_Hessen)
Am 1. März beginnt die Schonzeit für Füchse und Waschbären, die im April 2016 in der neuen hessischen Jagdverordnung verankert worden ist. Besonders zur Brutzeit von seltenen Bodenbrütern wie Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn stellt die Schonzeit ein großes Problem dar. Aber auch junge Feldhasen oder die wenigen Feldhamster sind in der ausgeräumten Kulturlandschaft ihren Fressfeinden hilflos ausgesetzt.