Umstrittene Waffengesetzänderung jetzt von Bundestag und Bundesrat beschlossen

Bundesrat hat Reform zugestimmt. Verbände und Sicherheitsbehörden kritisieren Bürokratie. Für Jäger gibt es unter anderem neue Regeln für Schalldämpfer und Nachtzieltechnik.

Die Verbände im FWR lehnen eine Beteiligung von Gesundheitsämtern bei der Zuverlässigkeitsprüfung ab. Quelle: Hamann/DJV

Der Bundesrat hat heute der umstrittenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit hat das Gesetz die letzte Hürde genommen und wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Es ist vor allem umstritten, weil es einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht und weit über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgeht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sowie Verbände der Sportschützen und der zivilen Waffenbranche, zusammengeschlossen im Forum Waffenrecht, kritisieren das Gesetz, obwohl weitere geplante Beschränkungen noch abgewendet werden konnten. Vertreter von Sicherheitsbehörden sehen große Schwierigkeiten in der Umsetzung, aber kaum einen Zugewinn für die öffentliche Sicherheit.

Für Jäger enthält das Gesetz unter anderem Regelungen zum Schalldämpfer und zur Nachtzieltechnik. Der DJV hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt:

  • Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben. Der Schalldämpfer muss dann bei der Waffenbehörde angemeldet werden. Es dürfen jedoch nur Schalldämpfer für Waffen für Zentralfeuermunition verwendet werden, nicht für Randfeuerpatronen.
  • Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.
  • In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen.
  • Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen.
  • Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert.
  • Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten.
  • Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu bleiben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten.
  • Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbotszonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

Detaillierte Erläuterungen hat der DJV in einem separaten Papier zusammengestellt.

Download: Die wichtigsten Änderungen für Jäger (PDF).