Liebe Jägerinnen und Jäger,
am 26. Juni 2019 und am 27. Juni 2019 hat der Landesjagdverband Hessen die Niederwildhegegemeinschaften und die Hochwildhegegemeinschaften zu einem Erfahrungsaustausch und Strategiegespräch bezüglich der neuen Schalenwildrichtlinie eingeladen. Die Veranstaltung zur Niederwildhege wurde von Vizepräsident Dr. Bretschneider-Herrmann geleitet, die zur Hochwildhege von mir und Vizepräsident Dr. Leinweber. Beide Veranstaltungen haben reges Interesse gefunden und gezeigt, dass die hessischen Jägerinnen und Jäger nach wie vor entsetzt und empört über das Agieren des hessischen Umweltministeriums sind. Auf der Hochwildveranstaltung war Rechtsanwalt Hertel, der Vorsitzende des Deutschen Jagdrechtstages, zugegen und hat über die anhängigen Klagen und Widersprüche gegen die Abschussfestsetzungen, die auf der neuen Schalenwildrichtlinie beruhen, berichtet. Der Landesjagdverband Hessen hat bereits gesondert dazu aufgerufen, sich an Rechtsanwalt Hertel oder die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Hessen zu wenden, wenn Hegegemeinschaftsleiter oder einzelne Jägerinnen und Jäger über Rechtsschutzmöglichkeiten informiert werden wollen.
Der landesweite Protest des Landesjagdverbandes Hessen, der Hegegemeinschaften und von Jägerinnen und Jägern auf allen Ebenen, einschließlich der Klagen vor den Verwaltungsgerichten, haben eine erste Reaktion des Umweltministeriums erzeugt. Am 15. Juli 2019 wurde im hessischen Staatsanzeiger die Änderung der Schalenwildrichtlinie vom 29. Januar 2019 verkündet. Die Änderung ist im Internet unter www.ljv-hessen.de abrufbar. Wegen des Redaktionsschlusses dieses Heftes wird die Änderung im Septemberheft des Hessenjägers auch auf Papier verbreitet. Das Verfahren des Umweltministeriums, das zu dieser Veröffentlichung führte, stellt einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU dar. Nach dem Koalitionsvertrag soll die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft intensiviert werden. Das Gegenteil ist geschehen. Ohne vorherige Anhörung des Landesjagdverbandes Hessen und ohne Beteiligung des Landesjagdbeirates wurden die Änderungen in die Welt gesetzt. Der Landesjagdverband Hessen und die Mitglieder des Landesjagdbeirates wurden noch nicht einmal darüber informiert, dass die Änderung im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. So geht das nicht weiter. Die hessische CDU ist dringend daran zu erinnern, dass sie über die Einhaltung des Koalitionsvertrages zu wachen hat.
Hätten wir zu der Änderung Stellung nehmen können, hätten wir ausführen können, dass diese nicht ausreichend ist. Zwar ist nunmehr auf dem Papier das Durchregieren des Umweltministeriums gegen die Vorschläge der Hegegemeinschaften in rechtlich verbindlicher Form so nicht mehr vorgesehen. Vorgesehen ist aber ein ausführliches Begründungserfordernis bei Abweichungen von der Richtlinie. Damit wird ein im Gesetz nicht vorgesehener Zwang und Druck erzeugt. Es bleibt zudem bei den unsinnigen Abschussplanerhöhungen und der unwissenschaftlichen Festsetzung der Verbissschäden. Ein vorliegendes wissenschaftliches Gutachten eines renommierten Professors belegt, dass die Kriterien, nach denen erhöhte Wildbestände festgesetzt werden, jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Außerdem wird berichtet, dass mit der Änderung der Schalenwildrichtlinie keinesfalls ein Sinneswandel des Umweltministeriums verbunden ist, sondern lediglich Kosmetik betrieben wird. Obwohl im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU steht, dass das Hessische Jagdgesetz Bestand hat und damit auch die Hegegemeinschaften und ihr gesetzlicher Auftrag, will man offenbar im Umweltministerium den Hegegemeinschaften weiterhin die gesetzlich zugewiesene Kompetenz absprechen.
Liebe Jägerinnen und Jäger, die Änderung der Schalenwildrichtlinie führt meines Erachtens jedenfalls dazu, dass die auf der Grundlage der alten Schalenwildrichtlinie vom 29. Januar 2019 ergangenen Abschussfestsetzungen zu überdenken sind. Ausdrücklich wird nunmehr ausgesprochen, dass den abweichenden Vorschlägen einer Hegegemeinschaft zu folgen ist und lediglich eine Begründung gefordert. Liebe Jägerinnen und Jäger, soweit Sie abweichende Vorschläge gemacht haben, die nicht berücksichtigt wurden, schreiben Sie Ihre Landrätin oder Landrat bzw. Ihre Untere Jagdbehörde an und fordern Sie die Änderung der Abschussfestsetzung. Bitte informieren Sie auch die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes über Ihren Schriftverkehr.
Am 28. Juni 2019 fand im Umweltbildungszentrum Licherode eine Veranstaltung zum Wolf statt, nachdem der Landesjagdverband Hessen einen bereits Ostern 2019 bestätigten aber vom Umweltministerium nicht publizierten Wolfsriss in Licherode einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht hatte. Für den Landesjagdverband Hessen nahmen Vizepräsident Dr. Leinweber und unsere Mitarbeiterin Frau Dr. Stöveken teil. Die Informationsbroschüre zum Wolfsmanagement des Aktionsbündnisses Forum Natur, an dem der Deutsche Jagdverband beteiligt ist, wurde seitens des Landesjagdverbandes zur Kenntnis gebracht. Wenn Sie, liebe Jägerinnen und Jäger, an dieser Broschüre Interesse haben, wenden Sie sich an den Landesjagdverband Hessen oder direkt an den Deutschen Jagdverband. Einen Bericht zur Veranstaltung in Licherode finden Sie im Inneren dieses Heftes.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin guten Anblick und Waidmannsheil!
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes