Liebe Jägerinnen und Jäger,
die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat nach Hessen nun auch Rheinland-Pfalz erreicht. Schon wenige Stunden nach Bekanntwerden des ersten bestätigten ASP-Falls in Südhessen war der LJV Hessen gemeinsam mit vier Drohnenpiloten des Kreisjägervereins Groß-Gerau und des Jagdvereins Rheingau vor Ort, um das Veterinäramt Groß-Gerau bei der Kadaversuche zu unterstützen. Der LJV hat eine ausführliche Chronik zum Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen veröffentlicht, die fortlaufend aktualisiert wird und unter www.ljv-hessen.de abrufbar ist. Da viele Vereine eine Förderung zur Anschaffung der Drohnen zum Zwecke der Kitzrettung erhalten haben, hat sich der LJV Hessen umgehend dafür eingesetzt, dass eine Nutzung im Rahmen der ASP-Seuchenbekämpfung ebenso möglich ist und sich dadurch keine Rückforderungsansprüche von Fördermitteln ergeben. Wie das Hessische Jagdministerium (HMLU) in Absprache mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) schon damals mitteilte, dürfen die Drohnen zur Kadaversuche im Rahmen der Ernte in der Restriktionszone förderunschädlich eingesetzt werden. Der LJV dankt dem HMLU für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und hat sowohl dem Ministerium als auch den beteiligten Behörden fachliche Unterstützung angeboten. Das BMEL hat nun, u. a. auf Anregung des LJV Hessen und des HMLU eine Änderung der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung veröffentlicht. Bitte beachten Sie, wenn sie eine aus Bundesmitteln gefördert Drohne zur ASP-Kadaversuche einsetzen, eine Meldung an das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung erforderlich ist.
Der hessische Jagdminister Ingmar Jung hat am Montag, 1. Juli 2024, die Mitglieder des neuen Landesnaturschutzbeirates berufen. Der Beirat, dessen konstituierende Sitzung in der Staatskanzlei Wiesbaden stattfand, berät das Ministerium in zentralen Fragen des Naturschutzes. Der LJV Hessen freut sich besonders darüber, dass die Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann und Dieter Mackenrodt, ebenso wie weitere Vertreter der Jägerschaft, dem neuen Landesnaturschutzbeirat angehören. Als anerkannter Naturschutzverband engagiert sich der LJV Hessen vielschichtig im Arten- und Naturschutz. Die Amtszeit des Beirates erstreckt sich über fünf Jahre.
Wichtig für die bevorstehenden Erntejagden ist, dass die Berufsgenossenschaft SVLFG die Hinweise zur Erntejagd angepasst hat. Der verantwortungsvolle Handlungsspielraum des Schützen wird dadurch erweitert. In § 3 der UVV Jagd wird gefordert: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Der Hinweis zu § 3 lautet jetzt wie folgt: „Eine Gefährdung ist z.B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“ Durch die neue Hinweisformulierung hat der Schütze einen erweiterten Handlungsspielraum, wie er der Forderung nach § 3, niemanden bei der Schussabgabe zu gefährden, nachkommen kann. Er beinhaltet zudem, dass bereits bei der Jagdvorbereitung angemessene Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Stellenwert der erhöhten jagdlichen Einrichtung mit Beschränkung der Schussentfernung bei Erntejagden bleibt in seiner Wirkung weiterhin bestehen. Diese Maßnahme ist in der Praxis sehr hilfreich, um bei Erntejagden die Gefährdung bei der Schussabgabe wirksam zu minimieren.
Vom 12.07. bis 14.07.2024 fand die LJV-Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen als Mannschafts- und Einzelwettbewerb auf der Schießanlage des Kreisjagdverein Kasseler Jägerschaft Hubertus in Kassel/Helsa statt. Die Ergebnisse und Impressionen finden Sie unter www.ljv-hessen.de.
Am Donnerstag, 27. Juni 2024, fand im Hessischen Landtag eine mündliche Anhörung im Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt zur geplanten Aufnahme des Wolfes in das Hessische Jagdgesetz statt (Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften, Drucksache 21/507). LJV-Geschäftsführer Alexander Michel vertrat als Sachkundiger die hessische Jägerschaft und erläuterte die Position sowie die schriftliche Stellungnahme des Landesjagdverbandes zum Gesetzentwurf und beantwortete die fachlichen Fragen der Parlamentarier. Der LJV wird über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahren berichten.
Der Bundesrat hat am 05.07.2024 mit der Stimme des hessischen Jagdministers gegen die Empfehlung seines Agrarausschusses gestimmt und ein Kupierverbot für Jagdhunde abgelehnt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) begrüßen diese Entscheidung. DJV und JGHV hatten die Initiative zuvor als unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes kritisiert: Das Kupieren der Rute im Welpenalter findet bei Jagdhunden ausnahmslos zum Gesundheitsschutz statt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn oder Schilf können bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen. Insbesondere können Entzündungen im Rückenmark eine Amputation im Erwachsenenalter erforderlich machen oder sogar zum Tod führen.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und Waidmannsheil.
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes