Vorwort Januar 2019

Bild: Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen)

Liebe Jägerinnen und Jäger,

bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe liegt ein Koalitionsvertrag in Hessen noch nicht vor. Wir befinden uns daher über das weitere Schicksal der Jagd in Hessen weiterhin im Ungewissen.

In der neuen Hessischen Verfassung ist die Förderung des Ehrenamtes als Staatsschutzziel verankert. Hinsichtlich des Ehrenamtes sind Jägerinnen und Jäger Vorbilder. Die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement ist bei Jägern deutlich höher ausgeprägt als im Bundesdurchschnitt. 41 Prozent sind aktiv im Ehrenamt, Frauen sogar noch mehr als Männer. Rund 86 Millionen Euro geben Jäger allein für Naturschutzarbeiten aus. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat hierzu eine Presseverlautbarung veröffentlicht: 41 Prozent der knapp 385.000 Jäger in Deutschland sind im Ehrenamt tätig. Dabei engagieren sich Frauen mit 47 Prozent öfters als Männer, beispielsweise in der Umweltbildung oder in Naturschutzprojekten. Auch beim Nachwuchs steht das Ehrenamt ungebrochen hoch im Kurs: Mit 45 Prozent wollen sich fast die Hälfte der Jungjäger in einer jagdlichen Vereinigung engagieren, am liebsten im Naturschutz. Im Vergleich dazu die Gesamtbevölkerung: Hier sind lediglich 18 Prozent freiwillig im Umwelt- und Naturschutz aktiv. Diese Zahlen hat der  DJV in einer Mitgliederbefragung erhoben und anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamts veröffentlicht. Für ihre ehrenamtliche Naturschutzarbeit investieren Jäger jedes Jahr rund 86 Millionen Euro aus eigener Tasche. Hinzu kommt etwa eine Arbeitswoche pro Monat, die jede Waidfrau und jeder Waidmann durchschnittlich im Revier verbringt. Die Jagd selbst ist bereits Engagement für die Allgemeinheit: Jäger sind per Gesetz verpflichtet, einen artenreichen, gesunden Wildbestand zu erhalten. Sie reduzieren Wildbestände, damit Schäden in Wäldern und Feldern nicht überhand nehmen und Tierseuchen keine Chance haben sich auszubreiten. Jagd auf Raubsäuger wie Fuchs, Marder oder Waschbär ist zudem ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz.

An dieser Stelle darf ich unsere engagierten Jagdhornbläserinnen und Jagdhornbläser daran erinnern, dass im Jahr 2019 wieder der Landes- und Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen in Kranichstein stattfindet. Nehmen Sie teil! Scheuen Sie sich nicht! Der DJV hat hierzu verlautbart: Am 15. und 16. Juni 2019 werden zwei Tage lang die besten Jagdhornbläser Deutschlands mit der Darbietung von Jagdsignalen sowie weiterer Jagdmusik um die begehrten Titel ringen. Der DJV hat die Ausschreibung des Wettbewerbes veröffentlicht. Ab sofort können sich Bläsergruppen über die Landesjagdverbände anmelden. Der Wettbewerb wird in drei Wertungsklassen durchgeführt: Klasse A (nur Fürst-Pless-Hörner), Klasse G (Fürst-Pless- und Parforcehörner in B) und Klasse Es (Parforcehörner in Es). 2019 wird es Änderungen im Reglement geben: In den Klassen A und G müssen weiterhin die gebräuchlichsten Jagdsignale geblasen werden. Neu ist allerdings, dass die vorzutragende Signalgruppe bei jeder Bläsergruppe wechselt. Damit wird sichergestellt, dass alle ausgeschriebenen sechs Signalgruppen auch zum Vortrag kommen. Die Bläsergruppe darf zudem ein jagdliches Kürstück selbst auswählen. Dies sorgt für einen abwechslungsreichen Wettbewerb. Da Jagdhornbläsergruppen ohne Dirigent und Notenblätter auftreten sollen, wurde der Begriff „Dirigieren/Taktieren“ in der Ausschreibung zum Bundeswettbewerb näher definiert. Auch in der Klasse Es, in der die sogenannte „große Jagdmusik“ erklingt, gibt es eine Änderung. Unter Beachtung einiger Rahmenvorgaben, kann die Bläsergruppe wählen, welche Stücke sie vortragen möchte. Der Veranstalter verzichtet versuchsweise auf die seither übliche Trennung in Pflicht- und Selbstwahlstücke.

Zum neuen Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, hat der DJV zunächst kursierende Unsicherheiten beseitigt. Zunächst bestand noch erhebliche Unsicherheit darüber, wer von dem Gesetz betroffen ist. Jetzt bestätigt ein Verpackungsrechtsexperte in einem vom DJV in Auftrag gegebenen Gutachten: Jäger, die Wildbret verpackt – etwa vakuumiert – abgeben, handeln nicht „gewerbsmäßig“, wenn sie keine Gewinne aus der Jagd erzielen. Demnach sind sie vom kommenden Verpackungsgesetz nicht betroffen und müssen sich nicht registrieren. Allerdings fallen land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, bei denen die Jagd ein Teil des Betriebes ist, grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes. Diese Betriebe können in vielen Fällen aber sogenannte „Serviceverpackungen“ verwenden und damit die Registrierungspflicht vermeiden. Der DJV hat sein Frage-Antwort-Papier zum Thema aktualisiert. Dort finden Jäger detaillierte Antworten zur möglichen Registrierungspflicht. Das Verpackungsgesetz löst zum Jahreswechsel die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Neu ist unter anderem eine Registrierungspflicht für Hersteller von verpackten Produkten. Diese müssen sich (wie bisher) an einem „dualen System“ zur Entsorgung der Verpackung beteiligen

Liebe Jägerinnen und Jäger, wie ich bereits in meinem letzten Vorwort schrieb, informiert der Landesjagdverband Hessen die hessischen Jägerinnen und Jäger ständig über die Vereinsvorsitzenden zu Neuem im Lande Hessen. Wenn Sie unmittelbar und zeitnah informiert werden wollen, melden Sie sich auf der Homepage www.ljv-hessen.de als Bezieher unseres Newsletters an. Die Anmeldung ist kinderleicht und schon werden Sie direkt von Ihrem Landesjagdverband Hessen informiert.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen für das Jahr 2019 eine gute Zeit und Waidmannsheil!

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes Hessen