Liebe Jägerinnen und Jäger,
die Oberste Jagdbehörde des Landes Hessen (HMUKLV) hat die Richtlinie über die Verwendung von Mitteln der Jagdabgabe und die Förderung von Projekten zur Unterstützung des Jagdwesens in Hessen erlassen, welche im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 07. Juni 2021 veröffentlicht worden ist. Die Richtlinie soll dazu dienen, die Mittel der Jagdabgabe zum Wohle der Jagd sowie der hessischen Jägerinnen und Jäger gleichmäßig und transparent zu verwenden. Die Bewilligungsbehörde für die Projektförderung aus Mitteln der Jagdabgabe ist die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium in Kassel, die bei der Antragstellung auch beratend zur Verfügung steht. Die Verwendung der Mittel der Jagdabgabe wird transparent auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel veröffentlicht. Die komplette Richtlinie ist auf der Homepage www.ljv-hessen.de, nebst den ergänzenden Hinweisen für das Jahr 2021, einsehbar. Der Landesjagdverband hat sich seit Jahren für eine transparente und einfache Bewilligung von Anträgen der Jäger in Hessen eingesetzt. Ob dieses Ziel durch die nun veröffentlichte Verwaltungsvorschrift erreicht wird, wird sich erst im Zuge des Verwaltungsvollzugs beantworten lassen.
Unter der Überschrift „Wolfsschütze freigesprochen“ hat der Deutsche Jagdverband (DJV) am 21. Juni 2021 eine Pressemeldung herausgegeben: „Ein angeklagter niederländischer Jäger, der im Januar 2019 einen Wolf getötet hatte, ist vom Amtsgericht Potsdam freigesprochen worden. Bei einer Jagd in Brandenburg hatte der Jäger gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hat. Um die Attacken des Wolfes zu stoppen, hatte er zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Da der Wolf nicht von den Hunden abließ, tötete er den Wolf. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten dies. Für das Amtsgericht in Potsdam war heute klar, dass die Wolfstötung gerechtfertigt war, weil das Leben eines ausgebildeten Jagdhundes das Artenschutzinteresse überwiegt. Der Deutsche Jagdverband begrüßt dieses Urteil. Ohne qualifizierte Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es sei deshalb völlig folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. Als vorbildlich erachten DJV und Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) die Rechtslage in Schweden: Dort könnten Jäger einen Wolf bereits töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Beides ist im Brandenburger Fall gegeben gewesen.“
Die Streckenzahlen für das Jagdjahr 2020/2021 (vom 01.04.2020-31.03.2021) bestätigen die hohe Motivation und das Engagement der hessischen Jägerschaft sowohl bei der Bejagung von Wildschweinen zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest als auch des Rehwildes, um die Anforderungen des Waldumbaus zu unterstützen. Die Jägerschaft zeigt wieder einmal eindrücklich, dass sie Verantwortung für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernimmt, ebenso wie bereits nach den Orkanereignissen Wiebke (1990) und Kyrill (2007). Doch weder für Stürme, wochenlange Trockenheit im Sommer noch für Borkenkäferschäden sind unsere heimischen Wildtiere verantwortlich und dürfen dafür nicht zum Sündenbock erklärt werden. Ebenso falsch wäre es, aus den hohen Streckenzahlen beim Rehwild nun generell eine flächendeckend zu hohe Wilddichte abzuleiten. Der Landesjagdverband Hessen dankt den hessischen Jägerinnen und Jägern für ihren Einsatz, der insbesondere im Herbst 2020 durch die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie erschwert wurde. Aufgrund der Einschränkungen der Corona-Pandemie fanden laut einer nicht repräsentativen Umfrage des LJV Hessen im Jagdjahr 2020/2021 rund 50 % weniger Drückjagden statt. Die Anzahl der Drückjagdteilnehmer lag gegenüber dem sonstigen Durchschnitt bei nur 38 %. Auf den stattgefundenen Drückjagden wurde nur rund 35 % der sonst üblichen Schwarzwildstrecke erzielt, die Strecke des übrigen Schalenwildes lag bei 55 % im Vergleich mit den Vorjahren. Hauptgrund für nicht stattgefundene Drückjagden waren die Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen (Angabe 34,2 %) sowie Absagen innerhalb der Hegegemeinschaft z. B. von revierübergreifenden Jagden (16 %) und 35 % Absagen aufgrund eigener Vorsichtsmaßnahmen.
Liebe Jägerinnen und Jäger, da die Corona-Zahlen sich derzeit erfreulich entwickeln, werden wir nun im Sommer zügig die Bezirkstagungen abhalten und zwar am 12. Juli 2021 und am 14. Juli 2021. Auch die wegen Corona ausgefallene Delegiertenversammlung wollen wir noch im Sommer stattfinden lassen, damit wir nicht im Herbst eventuell mit einer wieder aufflammenden Corona-Infektion durch die Delta-Variante konfrontiert werden, wie wir das gerade in England beobachten können.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen zur bevorstehenden Blattjagd guten Anblick und Waidmannsheil bei bester Gesundheit.
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes