Vorwort November 2024

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Liebe Jägerinnen und Jäger,

die Bundesregierung peitscht das kritisierte Sicherheitspaket mit den geplanten Änderungen des Waffengesetzes durch das Gesetzgebungsverfahren: Am 16. Oktober 2024 hat der Innenausschuss des Bundestags das Paket beschlossen, am Freitag, dem 18. Oktober 2024 soll der Bundestag es verabschieden. Noch am selben Tag soll der Bundesrat das Gesetz abnicken. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Schützenbund (DSB) lehnen die Änderungen des Waffengesetzes vehement ab, da sie trotz einzelner Nachbesserungen handwerklich schlecht gemacht, voller Unklarheiten und vor allem wirkungslos gegen islamistischen Terror oder Extremismus sind. Ohne Gewinn für die Innere Sicherheit kommt es zu Mehrbelastung der Behörden und Gängelung rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger. Die Ampel in Berlin plant wegen der mutmaßlich islamistischen Terrormorde an drei Menschen in Solingen, die mit einem Haushaltsmesser begangen sein sollen, das Waffenrecht für Legalwaffenbesitzer zu verschärfen.

Auch wenn derzeit in der Presse nicht mehr täglich über die Afrikanische Schweinepest (ASP) berichtet wird, stecken sich vermutlich täglich weitere Tiere in den betroffenen Gebieten an. Das HMLU hat am 09. Oktober 2024 neue Fallzahlen zur ASP bei Wildschweinen aus der Restriktionszone veröffentlicht. Insgesamt wurden mittlerweile 1.152 Stück Schwarzwild beprobt. 198 Stück davon wurden positiv getestet (Gesamtsumme), davon 154 Wildschweine aus dem Kreis Groß-Gerau (positiv, 16 Stück aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg (positiv), 28 Stück aus dem Landkreis Bergstraße (positiv). Sobald die Populationsdichte aufgrund der Seuche abgenommen hat, werden z.B. Saufänge (als Seuchenbekämpfungsmaßnahme) eingesetzt, um die restlichen Wildschweine aus einem Kerngebiet zu entnehmen. Damit wird verhindert, dass in größeren Abständen immer wieder positive Tiere gefunden werden, wodurch man den Freiheitsstatus vermutlich nie zurückerlangen würde. Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts halten die Übertragung durch Fliegen und Mücken nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Untersuchungen eher für unwahrscheinlich. Nach wie vor gehören mobile Elektrozäune und Festzäune zu den wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung der ASP. Die Zäune, die mittlerweile mehr als hundert Kilometer lang sind, werden regelmäßig kontrolliert. Dies ist mit einem hohen Aufwand verbunden, da die Zäune teilweise mutwillig zerstört oder auch entwendet werden. Jagdminister Jung hat bei einer Veranstaltung in Wohra dem Landesjagdverband und allen Jägerinnen und Jägern für die vielschichtige Unterstützung bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gedankt.

Wir freuen uns sehr, dass die langjährigen Bemühungen des LJV zur Aufnahme des Wolfs in das Hessische Jagdrecht zum Erfolg geführt haben: Mit großer Zustimmung hat der Hessische Landtag am 10. Oktober 2024 das Hessische Jagdgesetz geändert und unter anderem den Wolf in das Jagdrecht übernommen. Damit ist ein wichtiger großer Schritt in die richtige Richtung gelungen. Eine dauerhafte aktive Regulierung der Wolfspopulation kann erfolgen, sobald der Bund und die EU, wie angekündigt, den Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt haben. Der LJV hat gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Ländlicher Raum in vielen politischen Debatten, persönlichen Gesprächen mit der Landespolitik, den Kreisen und Gemeinden sowie vor der Landtagswahl im Jahr 2023 kontinuierlich eine praxistaugliche und ideologiefreie Wolfspolitik eingefordert. Der LJV-Film „Achtung Wolf! Möglichkeiten eines Zusammenlebens“ hat bis heute knapp 85.000 Zuschauer erreicht. Jagdminister Ingmar Jung begrüßt die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Er hat sich dazu unter anderem mit vielen Schäferinnen und Schäfern ausgetauscht und konkrete Handlungsfelder für mehr Schutz der Nutztierhaltung vor Wolfsübergriffen empfohlen. Im Mai haben dann die Regierungsfraktionen CDU und SPD den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in den Hessischen Landtag eingereicht. Neben der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht werden die Förderung für den Weidetierschutz sowie die Entschädigung für Tierhalter verbessert und das Wolfszentrum in die Zuständigkeit von HessenForst übertragen. Aktuell ist der Wolf europarechtlich noch streng geschützt. Die Landesregierung hat sich angesichts der Verbreitung des Wolfes für Lockerungen dieses strengen Schutzstatus eingesetzt – mit Erfolg: Nach monatelangen Debatten hatten sich die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten kürzlich auf eine Zustimmung zum Vorstoß der Kommission zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ verständigt. Bisher hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke diesen Schritt blockiert und so eine qualifizierte Mehrheit unter den Mitgliedstaaten verhindert. Für eine dauerhaft effektive Bestandsregulierung braucht es eine Änderung der FFH-Richtlinie sowie eine Änderung der Berner Konvention.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und Waidmansheil.

Ihr Jürgen Ellenberger

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes