Liebe Jägerinnen und Jäger,
auf der Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes Hessen am 25. August 2021 in Alsfeld sind Schatzmeister Wehrum und ich für die nächsten vier Jahre wiedergewählt worden. Ich bedanke mich für das Vertrauen, das die Delegierten in mich gesetzt haben. Der neue Vorstand wird sich in einem immer schwieriger werdenden Umfeld weiterhin mit aller Kraft für die Belange der Jagd und der Jägerschaft einsetzen. Garant für eine mitgliederorientierte Arbeit sind dabei unsere hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Hessen sowie unser Pressesprecher. Der Landesjagdverband Hessen ist gut aufgestellt. Gleichwohl werden wir weiterhin unser Augenmerk auf Modernisierung und Verbesserung setzen.
Nach Redaktionsschluss wird am 26. September 2021 der Bundestag für die nächsten vier Jahre gewählt worden sein. Das Ergebnis der Wahl hat auch Einfluss auf die Jagd, da die künftige Bundesregierung direkt über Bundesgesetze oder indirekt über europäische Richtlinien und Verordnungen auf das Leben und Handeln der Jägerschaft einwirken kann, so wie das auch in der letzten Legislaturperiode beispielsweise über das Waffenrecht und die europäische REACH-Verordnung geschehen ist. Nutzen Sie die Zeit vor der Regierungsbildung, um die Bundestagsabgeordneten vor Ort für das Thema Jagd zu interessieren, damit dieses Thema von der künftigen Bundesregierung angemessen behandelt wird.
Am 28. August 2021 konnten LJV-Vizepräsident Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann und Albert Langsdorf vom Naturschutzzentrum Hessen e. V. (NZH) rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur der gemeinsam mit dem Naturschutzzentrum Hessen durchgeführten Veranstaltung „Wald und Wild“ begrüßen. Es referierten dort zahlreiche Experten und diskutierten mit den interessierten Gästen. Prof. Dr. Dr. Sven Herzog referierte insbesondere über die Bedürfnisse des heimischen Schalenwildes mit seiner fundierten wissenschaftlichen Expertise und präsentierte Lösungsansätze, wie der Waldumbau mit Wild gelingen kann. Darauf aufbauend behandelte Dr. Jörg Brauneis die Wildart Rehwild und ob dies eine forstliche Zwangsvorstellung sei. Michael Schwarz und Heinz Sill, beide Experten in Sachen Naturschutz und lebensraumverbessernde Maßnahmen im Wald, gaben einige Praxistipps am Beispiel des Stadtwaldes Rosbach v.d.H. an die Hand, welche einfach und kostengünstig umzusetzen sind. Weiterhin hat Prof. Dr. Albert Reif die bedeutende Funktion von stufig gestalteten Waldrändern für den Natur- und Artenschutz vorgetragen. In den Pausen konnten sich die Teilnehmer über das Projekt „Wasser im Revier“ des Vereins der Jäger im Odenwald informieren. In einer konstruktiven Diskussionsrunde hatte jeder Teilnehmer die Möglichkeit offene Fragen zu stellen, welche von dem jeweiligen Referenten ausführlich beantwortet wurden. Bereits jetzt laufen die Planungen für eine Folgeveranstaltung. Der Schwerpunkt soll dort auf Äsungsflächen und deren positiven Auswirkungen auf die Lebensraumkapazität sowie für den Arten- und Naturschutz liegen.
Das EU-Parlament hat einen Verbotsantrag für Reserveantibiotika abgelehnt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt, dass das EU-Parlament den Antrag des Umweltausschusses im Europäischen Parlament abgelehnt hat: Der Einsatz von Reserveantibiotika wird für Jagdhunde und Greifvögel weiterhin im Notfall möglich sein. Der DJV unterstützte den Ansatz der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) Antibiotikaresistenzen weiter zu reduzieren. Dafür sollen Tiermedizin, Humanmedizin und Umweltwissenschaften künftig enger zusammenarbeiten. Der DJV hat vor wenigen Wochen mit Deutschem Falkenorden, Orden Deutscher Falkoniere und Jagdgebrauchshundeverband den Antrag von Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA im EU-Parlament scharf kritisiert. Dieser sah vor, den Einsatz von Reserveantibiotika aus dem humanmedizinischen Bereich für Tiere zu verbieten. Um eine Einzeltierbehandlung trotzdem zu gewährleisten, hätte die gerade erst verabschiedete EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 erneut geöffnet und angepasst werden müssen. Experten schätzten die Chance dafür als sehr gering ein, da die Entstehung der Verordnung bereits mehrere Jahre in Anspruch nahm.
Ab dem 16. September 2021 gelten in Hessen neue Corona-Regelungen. Die Jagdhundeausbildung und -prüfung im Freien sind demnach ohne Einschränkungen unter Einhaltung von Abständen möglich. Dort, wo keine Abstände eingehalten werden können, gilt weiterhin eine Maskenpflicht (medizinische Masken). Nach aktuellem Stand gelten für Drückjagden die Regelungen für Veranstaltungen (Maske tragen sofern die Abstände nicht eingehalten werden können). In Innenräumen sind Masken zu tragen und die 3-G-Pflicht zu beachten, außer Sie entscheiden sich für die 2-G-Option (nur Geimpfte und Genese). Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite des Landesjagdverbandes Hessen (www.ljv-hessen.de).
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Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen für die restliche Brunftzeit guten Anblick und Waidmannsheil.
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes