Hessischer Innenminister Peter Beuth (CDU): Waffenbesitz für Extremisten erschweren

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) fordert in einem Interview mit dem Wiesbadener Kurier vom 28.11.2016 eine Verschärfung des Waffenrechts. Ziel sei es, bei der Entscheidung über eine Waffenerlaubnis die Regelanfrage beim Verfassungsschutz einzuführen.

Hessisches Ministerium für Innern und Sport
Hessisches Ministerium für Innern und Sport. Quelle: HMdIS

Zitat: “Es ist völlig inakzeptabel, dass Extremisten legal Waffen besitzen können. Das liegt an einer Gesetzeslücke, die wir mit unserer Initiative schließen wollen. Sie sieht eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor, wenn eine Waffenerlaubnis ausgestellt oder verlängert wird. Damit würden wir es Extremisten erschweren, legal an Waffen zu kommen. In Hessen praktizieren wir das bereits, allerdings derzeit noch auf einem sehr komplizierten Weg. Eine Regelüberprüfung würde die Prävention erleichtern”.

Der Landesjagdverband Hessen e. V. hat diesbezüglich beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nachgefragt:

Wir bitten um Erläuterung, wie diese derzeit durchgeführte Abfrage beim Verfassungsschutz aller Jägerinnen und Jäger vorgenommen wird. Bisher war lediglich bekannt, dass das Innenministerium einen Vorstoß in diese Richtung plant, gemäßt Ihrer übersandten Pressemitteilung.

Das Hessische Innenministerium antwortete darauf wie folgt:

„Eine Regelabfrage der hessischen Waffenbehörden beim Landesamt für Verfassungsschutz Hessen erfolgt nicht. Ziel der von Hessen initiierten Bundesratsinitiative ist es, dass der zuständige Bundesgesetzgeber durch eine Änderung des Waffengesetzes die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage schafft. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz kann die Waffenbehörde aber im Einzelfall eine Anfrage an die zuständige Landesbehörde für Verfassungsschutz nach dort vorhandenen Erkenntnissen im Hinblick auf Unzuverlässigkeitsgründe nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b (Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein oder einer verbotenen Partei) und Nummer 3 (Verfolgung staatsfeindlicher Bestrebungen) Waffengesetz richten. Eine solche Anfrage sollte insbesondere dann erfolgen, wenn sich entsprechende Hinweise aus den Stellungnahmen der nach § 5 Absatz 5 Waffengesetz zwingend anzufragenden Stellen ergeben. Nach dieser Maßgabe erfolgen bereits gegenwärtig im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen auch Jägerinnen und Jäger betreffende Abfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz Hessen. Darüber hinaus informiert das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen die zuständige Waffenbehörde wenn Erkenntnisse vorliegen, dass insbesondere ein Extremist über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt. Die hessische Initiative richtet sich gezielt gegen Extremisten und keinesfalls gegen unbescholtene Bürger, die als Jäger oder Sportschützen einem Hobby oder ihrer Passion nachgehen und damit auch unser Vereinsleben bereichern.“