Vorwort Juni 2021

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Liebe Jägerinnen und Jäger,

anlässlich des „Tag des Wolfes“ am 30.04.2021 hat der Landesjagdverband Hessen über die Entwicklung des Monitorings großer Beutegreifer zum Wolf informiert. Bereits in der Maiausgabe 2020 des Hessenjägers wurde ausführlich über die bis dato gewonnenen Erkenntnisse berichtet. Seit Ende April vergangenen Jahres bis zum heutigen Tag wurden 57 C1-Nachweise in Hessen erbracht, die einem Wolf zugeordnet werden konnten. Diese können Sie auch auf der Seite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) einsehen. Im vorangegangenen Jahr wurden zwei Wölfe im Straßenverkehr getötet. Am 02. Juni 2020 wurde die Wölfin HW01 GW1644f auf der K7 bei Kaufungen-Helsa überfahren. Der Rüde HW22 GW1835m fiel einem Verkehrsunfall am 08.11.2020 an der hessisch-rheinland-pfälzischen Grenze zum Opfer.

In Hessen gibt es mittlerweile vier Wolfsterritorien, wobei in zwei dieser Territorien jeweils ein Wolfspärchen nachgewiesen ist. Der Bereich um Rotenburg a.d. Fulda, Bebra und Bad Hersfeld beheimatet derzeit eins der Wolfspaare. Im Rheingau-Taunus-Kreis konnten mit Hilfe einer Wildkamera zwei Wölfe gleichzeitig bestätigt werden. Ob es sich dabei um ein Wolfspaar handelt, ist noch nicht endgültig geklärt. Aus dem Dreiländereck Hessen, Bayern und Baden-Württemberg wurden bereits zwei C1-Nachweise eines Wolfsrüden bekannt. Aus der Legende der aktuellen Wolfskarte des Landesjagdverbandes ist zu entnehmen, dass derzeit individualisierte Nachweise von sieben verschiedenen lebenden Wölfen in Hessen vorliegen. Seit Januar 2021 bis heute wurden fünf der sieben Wölfe anhand genetischer Laboruntersuchungen bestätigt.

Der Landesjagdverband Hessen hat ein Merkblatt zum Thema „Was tun bei Verdacht auf Wolfsriss?“ herausgegeben, das Sie auf der Startseite „www.ljv-hessen.de“ abrufen können:

  1. Melden Sie einen möglichen Wolfsriss, eine Fährte, eine Sichtung oder auch eine Wildkameraaufnahme an den Landesjagdverband Hessen.
  2. Fotografieren Sie den Riss und die Rissstelle mit Ihrem Handy aus mehreren Perspektiven, so dass nach Möglichkeit eine örtliche Zuordnung möglich ist (z. B. Häuser, Scheune oder bestimmte Bäume im Hintergrund). Achten Sie bei der Aufnahme von Fährten oder Losung darauf, immer einen Maßstab mit im Bild zu haben. Dies kann z. B. eine Euro-Münze, eine Scheckkarte usw. sein. Legen Sie diesen Gegenstand neben die Fährte und nehmen dann das Foto auf. Senden Sie Ihre Fotos an den Landesjagdverband.
  3. Notieren Sie den Fundort genau, damit Sie später die Wolfsberater bzw. das Team zur Probenentnahme an den Fundort führen können.
  4. Decken Sie bei Regen oder starker Sonneneinstrahlung das gerissene Stück mit einer Plastikfolie ab. Nur so können die DNA-Proben später verwertet werden.
  5. Bitte vermeiden Sie, dass eine größere Anzahl an Menschen den Fundort „zertrampelt“ und somit die spätere Dokumentation erschwert wird.
  6. Warten Sie das Ergebnis der genetischen Untersuchung ab und äußern sich bei Presseanfragen nur nach Abstimmung mit Ihrem Landesjagdverband. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Das Thema Wolf erreicht nun auch die Innenstädte. Laut einer Meldung im WDR vom 21. Mai 2021 wurde ein Wolf in Köln mitten in der Stadt gesichtet. Im Heft 9/2021 des Niedersächsischen Jägers wurde unter der Überschrift „Beunruhigende Begegnung: Wolf interessiert sich für Hund“ berichtet, dass sich in Wietzendorf im Landkreis Heidekreis am Morgen des 13. April 2021 ein Wolf bis auf wenige Meter einer Frau mit ihrem Hund näherte. Der Wolfsbeauftragte der Landesjägerschaft Niedersachsen bestätigte anhand der Handyaufnahmen der Frau, dass es sich um einen jungen Wolf gehandelt habe.

Die von SPD und CDU geführte Landesregierung von Niedersachsen hat Regeln auf der Grundlage von § 45a Bundesnaturschutzgesetz erlassen, um gefährliche Wölfe entnehmen zu können. So war ebenfalls in Heft 9/2021 des Niedersächsischen Jägers zu lesen, dass am 07. April 2021 ein Wolf innerhalb des Territoriums des Rodewalder Rudels geschossen wurde. Laut dem Umweltministerium Niedersachsen seien seit 2017 bis Juli 2020 im Territorium des Rodewalder Rudels insgesamt 82 Schafe, 2 Ziegen, 1 Alpaka, 3 Ponys, 2 Pferde, 17 Kälber und 5 Rinder zu Schaden gekommen. Die letzten Nutztierschäden vor dem Abschuss seien im März 2021 gemeldet worden.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen zur Bockjagd guten Anblick und Waidmannsheil. Bleiben Sie gesund!

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes