Liebe Jägerinnen und Jäger,
Ende Oktober 2022 ist die neue Hessische Jagdverordnung veröffentlicht und in Kraft gesetzt worden. Es liegen aufreibende Wochen hinter uns, in denen wir gemeinsam gegen den Entwurf zur geplanten Novellierung der Jagdverordnung protestiert haben. Unser koordiniertes gemeinsames Engagement auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen sowie die Ankündigung unserer Plakat- und Hörfunkkampagne haben ein deutliches Zeichen gesetzt und Wirkung gezeigt. Direkt nachdem der Entwurf zur Hessischen Jagdverordnung vorlag, wurden erste intensive Gespräche mit zahlreichen Vertretern der Parteien geführt. Ich danke allen Vorstandsmitgliedern, Vereinsvorsitzenden, Hegegemeinschaften sowie allen Jägerinnen und Jägern, die sich an der Seite des Landesjagdverbandes Hessen gegen eine ideologisch geprägte Jagdverordnung engagiert haben, die dem Aufruf des Landesjagdverbandes gefolgt sind und ihre zuständigen Landtagsabgeordneten im Wahlkreis, die Landräte und Bürgermeister auf allen Wegen kontaktiert haben. Wir haben gezeigt, dass der Landesjagdverband kampagnenfähig ist und mit einer Stimme spricht – für die Jagd, für die uns anvertrauten Wildtiere in unserem schönen Bundesland Hessen!
In der nun veröffentlichten Fassung der Hessischen Jagdverordnung sind wichtige Kernforderungen des Landesjagdverbandes Hessen erfüllt bzw. wurde die bisher vorliegende Entwurfsfassung abgemildert. Die jetzt in der Hessischen Jagdverordnung festgeschriebenen Änderungen zum früheren Entwurf basieren auf den erzielten Einigungen zwischen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen.
Die Bejagung des Feldhasen im Rahmen des Zuwachses bleibt weiterhin vom 01.10. bis 31.12. möglich.
In der Zeit vom 16.09.-31.10. kann das Rebhuhn nach vorheriger Anzeige bei der UJB bejagt werden. Voraussetzung: Es wurden mindestens drei Brutpaare pro 100 Hektar bejagbare Offenlandfläche bei der Frühjahrszählung erfasst und der Herbstbesatz hat sich um 250 % zum 01.09. gesteigert. Die jagdliche Strecke darf dabei 15 % des Herbstbesatzes nicht überschreiten.
Das Blässhuhn ist in der Zeit vom 01.10. bis 15.01. bejagbar, sofern ein ausreichender Besatz vorhanden ist.
Die Jagdzeiten von Rabenkrähen und Elstern (neu: vom 01.08.-15.01.) und der Nilgans (neu: vom 01.08.-15.01.) wurden laut der Forderung des Landesjagdverbandes Hessen praxisgerecht erweitert.
Die Anforderungen an die Schießleistung bei der Jägerprüfung wurde entgegen der Entwurfsfassung abgeschwächt. Rehbock stehend angestrichen und stehender Überläufer: Es ist eine Mindestanzahl von 16 Ringen bei jeweils 3 Einzelschuss notwendig. Flüchtiger Überläufer: Mindestens 21 Ringe bei 5 Einzelschuss. Die Prüfungsanforderung Kipphase bleibt unverändert.
WICHTIG: Die neuen Regelungen zur Jägerprüfung greifen noch nicht zur Frühjahrsprüfung 2023, siehe Artikel 3 (Artikel 2) der Hessischen Jagdverordnung.
Bei der theoretischen Prüfung werden 20 Multiple-Choice-Fragen jeweils mit einem Punkt bewertet, fünf zusätzliche Freitextfragen werden mit gesamt 15 Punkten (jeweils bis zu drei Punkten) bewertet. Zum Bestehen der Prüfung sind insgesamt 28 Punkte nötig.
Unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes sollen sich die im Gesetz genannten Personen und Personenvereinigungen in Hegegemeinschaften für das Hoch- und Niederwild zusammenschließen. Aufgaben der Hegegemeinschaften wurden in § 29 der Hessischen Jagdverordnung genannt (Verfahren der Abschussplanung §§ 26, 26a, 26 b HJagdG; Vorschlagsrecht anerkannte Schweißhundführer § 27 Abs. 6, § 30 Abs. 5 Satz 5 HJagdG Fütterungskonzept).
Für die Kontrolle von Lebendfangfallen mit elektronischem Fallmelder ist künftig mindestens eine tägliche Überprüfung, morgens zwischen 5.00 Uhr – 9.00 Uhr, in der HJagdV verankert worden.
Der Landesjagdverband Hessen dankt insbesondere dem hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein, der Fraktionsvorsitzenden Ines Claus sowie dem jagdpolitischen Sprecher Michael Ruhl (alle CDU), die sich in intensiven Gesprächen mit dem Koalitionspartner persönlich für eine praxisgerechte Lösung eingesetzt haben. Zu danken ist aber auch Umweltministerin Hinz, dass sie sich zum Schluss in wichtigen Punkten von den sachlich fundierten Argumenten der organisierten Jägerschaft in Hessen hat überzeugen lassen, so dass es zum geschilderten Kompromiss kommen konnte.
Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes neues Jahr 2023 mit viel Waidmannsheil.
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes