Der LJV Hessen freut sich besonders darüber, dass die Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann und Dieter Mackenrodt, ebenso wie weitere Vertreter der Jägerschaft, dem neuen Landesnaturschutzbeirat angehören. Als anerkannter Naturschutzverband engagiert sich der LJV Hessen vielschichtig im Arten- und Naturschutz. Die Amtszeit des Beirates erstreckt sich über fünf Jahre.
Staatsminister Jung betonte die Wichtigkeit der Einbindung anerkannter Naturschutzverbände und ausgewiesener Experten aus Hessen in die naturschutzrelevanten Planungen und Vorhaben der Hessischen Landesregierung. „Wir streben einen engen Dialog mit den Fachleuten und Praktikern an und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Die Arbeit des amtlichen Naturschutzes profitiert maßgeblich von den ehrenamtlich Engagierten in Hessen.“
Landnutzerverbände, darunter der Hessische Bauernverband und der Verband Hessischer Waldbesitzer, sind nun mit jeweils einem Mitglied und einer Stellvertretung im Beirat vertreten sein. Staatsminister Jung zeigte sich sehr zufrieden darüber, dass es gelungen ist, Prof. Hermann Spellmann, den ehemaligen Direktor der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt und Herrn Prof. Hans Reiner Schultz, den Leiter der Hochschule Geisenheim University, als Experten für den Landesnaturschutzbeirat zu gewinnen.
Zum Vorsitzenden des Landesnaturschutzbeirats wurde Jörg Nitsch und als stellvertretende Vorsitzende Andrea Rahn-Farr gewählt. In der ersten Sitzung in neuer Zusammensetzung behandelte der Landenaturschutzbeirat eine umfangreiche Tagesordnung, darunter den Umgang mit dem Wolf, die weitere Vorgehensweise beim „Nationalen Naturmonument Grünes Band“ sowie den Schutz der Naturwaldentwicklungsflächen durch die Hessische Landesregierung.
Hintergrund:
Im Landesnaturschutzbeirat sind die acht in Hessen anerkannten Naturschutzverbände vertreten. Weitere vier Mitglieder, darunter auch Prof. Schultz und Prof. Spellmann, wurden von Amts wegen berufen. Voraussetzung für die Neuberufung ist, dass die Person über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landespflege, der Biologie, der Vegetationskunde oder ähnlichen Wissenszweigen verfügt. Darüber hinaus kann der Beirat bis zu drei Beauftragte wählen.